1751, Chambre d’économie


Chambre d’économie, Archives municipales de Strasbourg, cote 4 R 43

Résumé
Le préteur de Bock rapporte le premier décembre 1751 qu’on a entendu dire que le préteur royal avait l’intention d’écrire à la Cour au sujet de la Chambre d’économie. Il demande s’il serait judicieux que le Magistrat écrive lui aussi à la Cour. Le préteur de Gail rapporte lui aussi les mêmes propos du préteur royal alors que la Chambre d’économie mérite davantage l’éloge que les remontrances. Il est d’avis de rédiger une lettre aux ministres.
Le préteur Hammerer déclare que le préteur royal n’a pas parlé de la conduite de la Chambre d’économie mais qu’il a proposé de faire confirmer ses décisions par les trois chambres secrètes ou par les Conseillers et Vingt-et-Un. Les trois cents échevins étaient autrefois convoqués dans de tels cas, il reste à établir s’ils sont ou non représentés par les chambres secrètes sur les affaires économiques. Il ne pense pas que le préteur royal ait l’intention d’écrire à la cour et encore moins qu’il l’ait fait. Mais si tel était le cas, il faudrait alors se justifier.
L’assemblée adopte la proposition du préteur de Gail.


(p. 261) Mittwoch den 1. Decembris 1751
In Præsentia des Reg. H Stättmeister von Berckheim, des Reg. H. Amstr. Denner, H. Stmst. von Bock, H. Stätmst. von Gail, H. Amstr. Richshofer, H. Amstr. Faber, H. Amstr. Faust, H. XIII. Lang, H. XV. von Berstætt, H. XV. Leitersperger, H. XV. Gerber, H. XV. Gambs, H. XXI. Geiger, H. XXI. Brackenhoffer un d H. Rathherr Neubeck

Bey gehaltener Umbfrage, ob Jemand von Mhh. etwas zu proponiren habe, ließ sich H. Stättmeister von Bock vernehmen, Mghh. hätten bey letzterer Session aus (f° 261-v) dem Munde des H. Prætoris Regii mit befremden anhören müßen, wie daß er willens seye an hoff zu berichten, als ob die Oeconomie Geschäffte nicht in richtiger Ordnung tractiret würden. Da man nun nicht wissen könne, ob mit solches vielleicht bereits geschehen, diese Löbl. Cammer anbeÿ allezeit in guter Ordnung gegangen und sich so verhalten, das Sie keinen Verweiß verdienet, So wollte Er Mhh. zu überlegen geben, ob dieselbige nicht auch ihrer Orts an hoff schreiben, und wegen ihrer bisdaher geführten Conduite sich vorläufig und auf allen fall legitimiren wolten.
In der Umbfrage über diese Proposition erklärte sich H. Stättmeister von Gail folgender massen : die Oeconomie Cammer seye eine derer vornehmsten Cammern E. Hochlöbl. Magistrats. Es hätte dieselbe die Ihr committirte wichtige geschäffte in guter Ordnung, wie nicht weniger mit allen Fleiß und Eiffer besorgt, und die beförderung des gemeinen wohls bisdaher sich dergestalten angelegen seyn lassen, daß Sie statt einer reprehension (f° 262) vielmehr eine dancksagung verdienet hätte. Dessen ohngeacht aber hätte sich der H. Prætor Regius beÿ vorgestriger Session in pleno vernehmen lassen, daß Er wider Sie an hoff schreiben wolle. Damit nun Mhh. von daraus nichts widriges möchten zu beförchten haben, so halte Er davor, daß im Nahmen dieser Löbl. Cammer einige Schreiben an die Königl. Ministres solten abgefaßet werden, durch welche man dieselben auf benöthigten Fall in terminis generalibus prævenire, und der bißher geführten Conduite halben beÿ Ihnen sich vorläuffig justificire ; Zu welchem Ende Er auch wolte angesprochen haben, das zween herren dieses Collegii solten abgeordnet werden, welche die besorgung sothaner Schreiben über sich nehmen möchten.
Hierauff sagte H. Ammeister Hammerer : Soviel Er vernommen, habe Ihro Excellentz der H. Prætor regius nichts wider die Ordnung außgesetzt, in welcher die geschäffte beÿ dieser Löbl. Cammer bißanhero tractiret worden ; habe sich auch über die Conduitte derselben nicht beschweret : sondern es wäre nur allein von der Confirmation (f° 262-v) derer allhier abgehandelten sachen und der künfftig deßfalls zu observirenden form geredet worden, und die quæstion geweßt, ob dieselbe fernerhin von denen dreÿ geheimen Stuben oder aber von denen Hh. Räth und XXI geschehen solle. Er, der H. Ammeister wäre zwar und mit dem H. Prætor Regio der Meinung geweßt, daß solche von diesen letzteren zu begehren seye ; Er habe sich aber indeßen wegen dem Ursprung derer dreÿ geheimen Stuben, und wie es vor Zeiten in wichtigen Angelegenheiten hiesiger Gemeiner Statt gehalten worden, des mehreren informiret und in Erfahrung gebracht, daß man in dergleichen Fällen ehemahls die samtlichen Schöffen zusammen beruffen und denenselben die sache vorgetragen ; hernachmahls aber und in neuren Zeiten seye es öffters geschehen, daß nach Räth und XXI. nachdeme vorher die Räthe durch den Regirenden H. Ammeister erlassen worden, die XIII. XV. und XXI. über solche (f° 263) wichtige geschäffte, ohne weiters jemand communication davon zu geben, allein deliberirt haben. Wäre also anjetzo nur zu wissen, ob noch heutiges tages die 300 Schöffen von denen dermahligen Oeconomischen Sachen solten benachrichtiget werden, oder aber ob dieße, die Schöffen, nunmehro durch die dreÿ geheime Stuben repræsentirt würden, wie neulich anerinnert worden, und welches auß denen alten Ordnungen zu ersetzen seÿn wird. In dem letzteren fall habe Er gar nichts wider Mhh. Verordnung, sondern wäre vielmehr ebenfalls der meinung, daß die abgehandelte Oeconomica ferner von denen dreÿ geheimen Stuben allein zu confirmiren seyen.
Was übrigens die proposition des H. Stättmeister von Bock anbelangt, so wäre zu bedauern, wann klagen solten geführt werden : Er glaube nicht, daß des H. Prætoris Regii intention geweßt seyn, jetzo gleich an Hoff zu schreiben, noch viel weniger aber, daß Er solches bereits gethan habe ; solte es aber geschehen seyn, so halte Er davor, daß man sich als dann allezeit legitimiren (f° 263-v) könne. Welcher Meinung, so viel gegenwartige Proposition betrifft, auch H. Stättmeister von Berckheim war. Die übrigen Hh. Assessoren aber befolgten simpliciter den Anspruch des H. Stättmeister von Gail. Mithin ist nach geendigter Umbfrage Erkanndt, Wird dem Voto des H. Stättmeister von Gail gefolgt. Deputirt H. Stättmeister von Bock und H. Ammeister Richshoffer.


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