Neuziel n° 7 (rue du)


Cadastre, section D n° 3020 puis section 10 n° 110

Robertsau, rue du Neuziel n° 7

Neuziel n° 7 en 1968
La maison avant sa démolition en 1968
(photo jointe au dossier de la Police du bâtiment)

La maison existe déjà au début du XVIII° siècle, Jean Guillaume Hagenstein, journalier et manant de la Robertsau. la rebâtit au milieu du siècle. Elle est ensuite aux mains d’artisans du village jusqu’à la fin des années 1880 où elle passe à des propriétaires qui habitent au centre-ville. Après la première guerre mondiale, elle appartient à la société Victor Haehl et Compagnie, fabricants de stéarine, dont l’usine se trouve au Sud de la rue Schott le long de la route de la Wantzenau. La maison trop humide n’est plus habitée à partir de 1939 selon le rapport de 1968, date à laquelle la maison est démolie en vue de céder le terrain au Ministère de l’Education Nationale pour y construire un restaurant universitaire.

octobre 2009

Récapitulatif des propriétaires

Martin Vogt, charron
1719 v Guillaume Hagenstein, cultivateur, et Anne Marie Bäuerlin remariée à Valentin Hetzel
h Jean Guillaume Hagenstein, journalier et manant, et Ursule Irrmann puis (1757) Salomé Keck
1787 v Jean Baumert, tisserand, et Catherine Ludwig
1814 Jean Daniel Baumert, tisserand, et Catherine Salomé Schneider puis Marie Madeleine née Heller
1855 (cad.) h Abraham Monsch et Madeleine Baumert
1874 (cad.) Philippe Burger
1888 (cad.) Neff

1843, Cadastre

D 3020 : Baumert, Jean Daniel le vieux Robertsau 120 – m. s., 4,6 ares
D 3021 : Baumert, Jean Daniel le vieux Robertsau 120 – jardin, 2,4 ares

Plan section D dite Robertsau,16° feuille, partie NeuzielPlan Robertsau section 10 (détail)
La maison porte le n° 3020 sur le cadastre napoléonien (section D, à gauche) et le n° 110 sur le cadastre allemand (sous-finage de la Robertsau, section 10, à droite)

Dossier de la Police du Bâtiment (cote 866 W 184)

Sommaire

  • (I) – 1887 – Nouvelle clôture le long de la route de la Wantzenau : demande, permis de construire
  • (II) – 1898 – Construction d’un étage sur une grange déjà bâtie : demande, permis de construire
  • (III) – 1906 – On signale à la Police du Bâtiment que le propriétaire construit un bâtiment accessoire sans autorisation. Constat de la Police du Bâtiment, permis de construire. Le propriétaire est condamné à une amende.
  • (IV) – 1907-1912 – La commission contre les logements insalubres demande que le propriétaire entreprenne des travaux : déplacer les latrines, plâtrer les plafonds. Le propriétaire ne fait pas les travaux de manière conforme malgré les délais accordés. Le Tribunal le condamne à une amende le 9 août 1910 – 1912, un locataire se plaint que l’appartement au rez de chaussée est humide. La commission contre les logements insalubres fait le même rapport que précédemment.
  • (V) – 1914 – L’huissier Bojarzin, propriétaire de la parcelle, demande permission de construire des immeubles qui seraient desservis par la future rue de Roeschwoog. La Police du Bâtiment refuse le projet.
  • (VI) – 1915 et 1918, Rapport de la commission militaire
  • (VII) – 1919 – Demande pour détruire les maisons rue Neuziel n° 5 et route de la Wantzenau n° 8 et pour construire un bâtiment accessoire – Permis – Réception du gros œuvre : objections
  • (VIII) – 1967-1968 – Demande de permis de démolir. Rapport de la Police du Bâtiment – Autorisation accordée par le Préfet le 6 mai 1968

Neuziel n° 7, plan de 1898
Plan joint à la demande de permis de construire, 1898

* * * *

Relevé d’actes

Echange, de Martin Vogt, charron, à Jean Guillaume Hagenstein
1719 (10.11.), Chambre des Contrats, vol. 593 f° 549
Joh. Willhelm hagenstein burger in Ruprechtsau beÿständlich Joh. Erhardt Schwing jun: unterm: in Ruprechtsau einßen
und andern theils Martin Vogt der ledige wagner beÿständlich dieboldt Webers burgers in Ruprechtsau seines stieffvatters
tausch, Martin Vogt ihme hagenstein hauß hoff hoffstatt scheur stall sambt einem gärtlein und einfarth allen begriffen, weithen, zugehörden, rechten und gerechtigkeiten in der Ruprechtsau in der so genanten neuenzeil es hanß Bamert ander dritter und 4.ter seith auf d. allmend stoßendt, gibt mann vom gantzen platz 7 ß 6 d ane bodenzinß
dahingegen hagenstein ihm Vogt tauschweiß hauß hoff hoffstatt sambt einem gärtlein welches lehen ist und 1 ß 6 d. zinß in dem Wormbserischen erträgt sambt einer einfarth gegen der kirchen as. H. Advocat fried as. Dorothea hetzelin vo. auf den Allmendt hi. d. wormbßerische guth

Inventaire de la succession de Guillaume Hagenstein, cultivateur, mari d’Anne Marie Bäuerlin
1735 (5.3.), Me Lang l’aîné (Jean Daniel, 25 Not 128) n° 166
Inventarium über Weÿland des Ehrsam und bescheidenen Wilhelm Hagensteins geweßenen Ackersmanns und burgers in Ruprechtsau nunmehr seeligen Verlassenschafft – nachdeme derselbe in dem Monat Augusto Anno 1733 von dem lieben Gott auß dießer Welt seelig abgefordert worden, zeitlichen hinter sich verlaßen, auf Ansuchen des Ehrsamen und bescheidenen Andres Hagensteins auch Ackersmanns und burgers daselbst als geordnet und geschworenen Vogts des verstorbenen seeligen mit der tugendsamen Frauen Anna Maria Hagensteinin geb. Bäuerlin seiner hinterlassenen Wittib ehelich erzeugter zweÿer Kindere und ab intestato verlaßener Erben, Nahmens Johann Wilhelms und Johann Michael der Hagenstein, inventirt, durch Sie die Wittib selbsten, beÿständlich Andres Luxen gleichfalls ackersmanns und burgers in bemelter Auen Ihres geschwornen Vogts, geäugt und gezeigt

In einer allhier in der Ruprechtsau in der neuen Zeilen gelegenen in dieße Verlassenschafft gehörigen und hiernach beschriebener behaußung befunden worden
(f° 7) Series rubricarum hujus Inventarÿ, Copia der Eheberedung, videatur die Minute de Anno 1711 p. H. Notm. Johann Reinhard Langen vergriffen
der Wittib ohnverändert Vermögen, Sa. Eigenthums ane einem liegenden Guth 15 lb, ß Lehengüther -, Sa. der Schulden 11 lb, Sa. Guths Ergäntzung 65 lb, Summa summarum 91 lb,
des Verstorbenen seeligen hinterlaßene Nahrung, Sa. hausraths 3 lb, Sa. Schiff und geschirr 7 ß, Sa. liegende güther 57 lb, Sa. Lehen Guths -, Sa. Eigenthum ane einer behausung 37 lb, Summa summarum 98 lb, Sa. Schulden 197 lb, In Vergleichung beeder Summmen, 98 lb – Stall summ 6 lb
– Testamentum, 1744 auf dienstag den 3. Marty, in einer in der Ruprechtsau in der Neuen Zeilen gelegenen behaußung, dero Stuben mit denen Fenstern in den Hoff aussehend, die Tugendsame Frau Anna Maria Hetzelin geb. Bierlerin des Ehrengeachten Valentin Hetzels burgers in gedachter Ruprechtsau haußfrau, Not. Johannes Euth

Anne Marie Zimmer veuve de Jean Georges Irrmann journalier à Bischheim au Saum renonce aux droits provenant de sa fille Ursule Irrmann décédée femme de Jean Guillaume Hagenstein de la Robertsau
1757 (21.10.) Me Lobstein (6 E 41, 840), n° 8 (Déclarations)
Anna Maria Irrmännin geb. Zimmerin weÿl. hannß Georg Irrmanns des geweßenen tagners zu bischheim am Saum wittib beÿständlich Georg Irrmanns des tagners und burgers zu bischheim Ihres Sohns, die hat in gegensein Johann Wilhelm Hagenstein des tagners und Schirmers in Ruprechtsau Ihres tochtermanns angezeigt, daß da deßen haußfrau Ursula geb. Irrmännin als Ihre tochter vor ohngefehr 20 wochen seel. ohne hinterlaßung Kinder und Leibes-Erben Verschieden, Sie nun mehro ab intestato zu Erbin verlaßen hätte, mithien wäre sie berechtiget, den dritten theil der völligen vorhandenen Verlassenschafft zu beziehen inmaßen beede zertrennte Eheleuthe nicht das mindeste in die Ehe gebracht auch Keine Eheberedung zur zeit Ihrer Verehelichung errichtet worden (…) hat dieselbe auf dieße Erbschafft renuncirt und verzug gethan

Contrat de mariage entre Jean Guillaume Hagenstein, journalier et manant, et de Salomé Keck ; le mari cède la propriété de la maison qu’il a bâtie après l’avoir héritée de ses parents
1757 (21.10.) Me Lobstein (J. Frédéric, 6 E 41, 833) n° 85
Eheberedung – Johann Wilhelm Hagenstein der Tagner und Schirmer in Ruprechtsau beÿständl. Georg Irrmanns des tagners und burgers zu Bischheim am Saum (si go)
Jgfr. Salome Keckin wl. Johann Philipp Keckh des geweßenen tagners und Schirmers in Ruprechtsau nachgelaßene Tochter beÿständlich Andreä Mathis des Ackersmanns und burgers in gedachter Auen und mit zuziehung fr. Salome Keckhin geb. Wilhelmin Ihrer eheleiblichen Mutter (si go)
6. verschreibt der Brautigam seiner gel. brauth noch ferner zu bezeugung der gegen Sie tragender Liebe und Neigung zu einem wahren und ohnwiederrufflichen Eigenthum die von seinen Eltern hero ererbte, in ersterer Ehe aber neu erbaute behaußung, Hoff, Hoffstatt, bronnen und Gärthlein, so zusammen ohngefähr für einen halben Acker gerechnet wird, und von welchem allem man jährl. 10 ß 6 d auf löbl. Statt Pfenningthurn ane bodenzinß zu reichen hat und in der Ruprechtsau in der neuen Zeil gelegen

Jean Guillaume Hagenstein, journalier et manant, et Salomé Keck hypothèquent la maison à Jean Samuel Silberrad, receveur de la fondation Schenckbecher
1783 (13.6.) Chambre des Contrats, vol. 657 f° 256
Wilhelm Hagenstein der tagner und schirmer in der Ruprechtsau und Salome geb. Keckin unter assistentz Andreas Lix und Philipp Durst
H. Lt. Johann Samuel Silberad des schaffners löbl. Schenckbecherischer Stifftung, 50 gulden
unterpfand, ein häußlein, gärtlein nebst übrigen zugehörden in besagten Ruprechtsau und dero Oberau
es. neben Johannes Koch as. neben Johannes Kempffer vornen einen allmend weeg hinten auf einen dergleichen ; d. löbl: Stadt Pfenning Thurn 10 ß 6 p ane allmend zinß

Jean Guillaume Hagenstein, journalier et manant, et Salomé Keck vendent la maison à Jean Baumert, tisserand en lin
1787 (7.12.), Chambre des Contrats, vol. 661 f° 470
Johann Wilhelm Hagenstein der schirmer und tagner in der Ruprechtsau und Salome geb. Keckin
Johannes Baumert des leinenwebers in der Ruprechtsau
eine behausung, höffelin, hoffstatt, gärtelin, bronnen nebst einem kleinen ställelein in besagten Ruprechtsau und dero Niederau in der Neuen zeil, es. neben Johannes Kempters wittib as. neben allmend gäßlein vornen die allmend gaß hinten auf Johannes Koch den metzger ; ihme mitverkäuffer Ehemann als ein elterlich ererbtes guth ; von dem grund und boden d. löbl: Stadt Pfenning Thurn 1 gulden 6 pf. ane allmend zinß
ferner das lehnung recht 1 acker grunds so zu feld gebauen im Schiltigheimer wörth, um 375 gulden

Inventaire après décès de Catherine Salomé Schneider femme de Jean Daniel Baumert, tisserand en lin
1799 (25 messidor 7) – Strasbourg 4 (29), Me Roessel n° 105 ; Enregistrement de Strasbourg, acp 69 F° 37 du 29 mess 7
Inventarium und beschreibung all derjenigen haab Nahrung und Güthern so weÿl. bürgerin Catharina Salome Baumert geb. Schneider bürgers Johann Daniel Baumert Leinenwebers und Inwohners in Ruprechtsau den 28 pluvios 7.t jahrs aus dießer welt genommenen tödlichen hintritt
Eheberedung Not. Zimmer 25 flo 3 (copié)
die nun verstorbene hat ab intestato zu einigen Erben hinterlaßen dero mit ihme Wittiber erzeugtes Söhnein namentlich Johannes Baumert geb. den 30 pluviose an 7 deßen ordinarii Vogt ist sein Vater der Streitvogt burger Andreas Wurtz Ackersmann in Ruprechtsau

in dem Sterbhaus in Ruprechtsau in der neuen Zeil N° 121
liegende güther 7 stück
Series rubricarum hujus Inventarÿ, des Kinder und erben ohnverändert, Kleidung 178 lb
Theilbare massa, mobilien 385 fr, liegende güther 450 fr, summa summarum 835 fr, passiv schulden 206 fr, Nach deren Abzug 628 fr, darunter fahrende haab 178 fr, liegende güther 450 fr

Contrat de mariage entre Jean Daniel Baumert, tisserand en lin, et Marie Madeleine Heller
1800 (27 pluviose 8 ) – Strasbourg 4 (30), Me Roessel n° 201 ; Enregistrement de Strasbourg, acp 72 F° 11 du 27 pluviose 8
Eheberedung, br. Johann Daniel Baumert Wittiber Leinenweber und inwohner in Ruprechtsau
b.in Maria Magdalena Heller weÿl. Johann Paul Heller Gärtners mit auch weÿl. Anna Barbara Klein großjährige Jungfrau tochter (si go) (si go)

Inventaire de la succession de Jean Baumert,tisserand, mari de Catherine Ludwig
1814 (4.7), Strasbourg 5 (40), Me F. Grimmer n° 8755 ; Enregistrement de Strasbourg, acp 124 F° 189 du 5.7.
Inventaire de la succession de Jean Baumert tisserand décédé le 29.1. dernier ; à la requête de Jean Daniel Baumert tisserand, Jean Jacques Baumert tonnelier les deux demeurant à la Rupertsau n° 181 et 195 et Georges Frédéric Baumert demeurant à Strasbourg rue de l’Aimant n° 4 tisserand, héritiers de leur père procréés avec Catherine née Ludwig

meubles 592 fr ; 20 ares de terres à la Rupersau 303 fr
la moitié par indivis de deux maisons et dépendances situées à ladite Rupersau savoir
La moitié par indivis d’une maison, cour, jardin, grange, écurie avec ses autres appartenances et dépendances le tout sous n° 121 d’un côté Jacques Jünger d’autre veuve et hér. de feu Thiébaut Düringer devant chausée derrière chemin communal vis à vis la campagne Lotzbeck ; cette moitié de maison est louée audit fils ainé suivant déclaration par les héritiers 40 francs
et la moitié par indivis d’une petite maison et jardinet sans grange ni écurie avec ses appartenances et dépendances le tout sous n° 119 d’un côté Jean Georges Kiefer au lieu de la veuve Jean Kemter d’autre rue communale d’une pointe en haut grand rue communale en bas Michel Klein en place de Jean Koch boucher située canton dit in der Niderau in der neuen Zeil ; acquis Chambre des Contrats 7. déc. 1787 ; louée sans bail à François Schnaebel journalier pour 20 fr, en capital 400 ; la propriété de la première maison constatée Chambre des Contrats 7. oct. 1768 ainsi que 16. juil. 1776 et 27. juil. 1783 la moitié restante appartient aux héritiers comme bien maternel
totalité des immeubles 1503 fr, total général 2096 fr, déduire les frais d’inventaire 75 fr, reste 2021 francs

Vente de leur part de maison par les héritiers Baumert à leur frère Jean Daniel Baumert, tisserand en lin, et Marie Madeleine Heller
1814 (8.8.) – Strasbourg 5 (40), Me F. Grimmer n° 8817 ; Enregistrement de Strasbourg, acp 125 F° 41-v du 9.8.
Jacques Baumert tonnelier à Rupertsau sous n° 195 ; Georges Frédéric Baumert tisserand à Strasbourg rue de l’Aimant n° 4
Jean Daniel Baumert, tisserand à la Robertsau et Marie Madeleine née Heller
les 2/3 par indivis appartenant aux vendeurs dans les deux maisons et dépendances ci après détaillées savoir :
Premièrement d’une maison, cour, jardin, grange, écuries, fonds et très fonds avec toutes ses autres appartenances droits pressoir et dépendances le tout situé à la Robertsau sous n° 121, d’un côté Jacques Jünger d’autre veuve et héritiers Thiébaut Düringer devant chaussée derrière chemin communal vis à vis la campagne Lotzbeck
et secondement d’une petite maison et petit bâtiment y attenant avec jardin tres fonds appartenances droits et dépendances le tout situé à la Robertsau sous n° 119, d’un côté Georges Kiefer au lieu de la veuve Jean Kemter d’autre petite rue communale en haut grande rue communale en bas veuve et hér. Thomas Düringer le tout situé canton dit in der Niederau in der neuen Zeil, (d’après) l’inventaire souss 4. juillet dernier, le tiers restant appartient à l’acquéreur comme bien paternel et maternel
1600 francs

Inventaire après décès de Marie Madeleine Heller femme de Jean Daniel Baumert, tisserand en lin
1830 (31.7.) – Strasbourg 8 (nouv. cote 48), Me G. Grimmer n° 3247 ; Enregistrement de Strasbourg, acp 200 F° 97-v du 7.8.
Inventaire par déclaration – Marie Madeleine Heller femme de Jean Daniel Baumert décédée à la Robertsau le 9.3. dernier ; à la requête de Jean Daniel Baumert, jardinier, Contrat de mariage devant Me Roessel 27 pluviose 8, et les enfants Madeleine Baumert femme d’Abraham Rauch, blanchisseur, et Marguerite Baumert, fille majeure
32 ares 50 de terre 725 fr, garde robe 33 fr, reprises 655 fr

* * * *

Dossier de la Police du Bâtiment

(I)
III-b 286, pr. 9/4 87
Ruprechtsau den 9 April 1887
Herrn Bürgermeister
Im Auftrage des Herrn Neff Schneidermeister zu Straßburg Kageneckerstrasse beehrt sich Unterzeichneter Ihnen anzuzeigen daß er gesonnen ist, auf seinem käuflich erworbenen Eigenthum, gelegen Neuzielgassel 7 u. Wanzenauerstrasse zwischen N° 8 u. 10 zu Ruprechtsau (früher Eigenthum Burger) die Abänderung der Umzäunung vorzunehmen. Da er zu dieser Abänderung die Genehmigung, sowie das Alignement von Seiten der Bürgermeisterei haben muß, so bittet er gehorsamst um Erteilung desselben.
Anbei Zeichnung nebst Situations-Plan in duplo
Hochachtungsvoll, Ph. Weber, Bauunternehmer zu Ruprechtsau Wanzenauerstr. 31
[in margine :] Köhler, -ung 8/4 87

[verso]
Das betreffende Grundstück ist alignirt & außer allen M- Räyons. Das genehmigte Alignement ist dem Bittsteller a- Ort & Stelle angegeben worden.
Str. den 13. Augst 1887, der Wegemeister

[Permis de construire]
Bauschein Nr. III-b 286
– Bürgermeisteramt der Stadt Straßburg
Name des Antragstellers : Herr Bauunternehmer Ph. Weber, Ruprechtsau Wanzenauerstraße N° 31
Lage des in Betracht kommenden Grundstückes : Wanzenauerstraße N° 8-bis (Neuzielgasse N° 7)
Herrn Stieffel, zur gefälligen Kenntnißnahme vorzulegen
[in margine :] 15/4 87, Kenntniß genommen, Str. 15/4 87 stieffel
[in margine :] av 15/4 87 -. Stieffel 16/5
[in margine :] Der Lattenzaun ist hergestellt baupolizeiliches nichts zu bemercken gefunden, Str. 18/5.87, Stieffel
[in fine :] z. d. A. ; 18/4 87

– Beschluß.
Der Bürgermeister der Stadt Straßburg,
Auf Grund der Gesetze und Verordnungen, betreffend die städtische Baupolizei ;
Nach Einsicht des Gesuches vom 9. April 1887
betreffend die Herstellung eines Lattenzauns längs der öffentlichen Straße auf dem Grundstücke des Herrn Neff in Ruprechtsau an der Wanzenauerstraße N° 8-bis bzw. an der Neuzielgasse N° 7 ;
In Erwägung, daß die Einfriedigung längs der Wanzenauerstraße in die gesetzliche Fluchtlinie gesetzt werden soll ; sowie daß der Verbindungsweg zwischen der Wanzenauerstraße und dem Neuzielgäßchen eun Privatweg ist ;
In Erwägung, daß das geplante Wohnhaus hinter der gesetzlichen Fluchtlinie aufgeführt werden soll ;
Faßt folgenden Beschluß :
Artikel 1. Das Gesuch des Herrn Bauunternehmer Ph. Weber vom 9. ds. Mts. wird vorbehaltlich der etwaigen Widerspruchs-Rechte Dritter nach den anbei zurückfolgenden, geprüften Zeichnungen unter folgenden Bedingungen genehmigt. (1 Blatt Zeichnung)
1) Antragsteller ist bei Vermeidung gerichtlicher Verfolgung verpflichtet, dem städtichen Baupolizei-Amte schriftliche oder mündliche Anzeige von dem Tage zu erstatten, an welchem die genehmigten Arbeiten in Angriff genommen werden.
2) Die gesetzlich festgestellte Baufluchtlinie wird auf besondern Antrag von Amtswegen an Ort und Stelle angegeben werden. Hinsichtlich der amtlichen Kontrolle und Anerkennung der Baufluchtlinie gelten die Vorschriften des Artikels 14 des Bürgermeisters-Beschlusses vom 6. Mai 1856.
3) Thür: und Thorenflügel in der Einfriedigung längs der Straße sind so anzubringen, daß sie sich nur nach innen öffnen lassen.
– Artikel 2. Vorstehende Genehmigung ist ausschließlich auf die oben erwähnten, beziehungsweise in den zurückgegebenen Zeichnungen dargestellten Arbeiten beschränkt. Für jede weitere beabsichtigte Arbeit oder Abweichung muß eine neue Genehmigung eingeholt werden.
Artikel 3. Da Bauausführungen außerhalb der Stadtumwallung der Erhebung von Baugebühren nicht unterliegen, so ist gegenwärtiger Beschluß dem Antragsteller direkt zuzustellen.
Artikel 4. Vorstehender Beschluß verliert seine Gültigkeit wenn mit den genehmigten Arbeiten nicht binnen Jahresfrist – vom Tage der Aushändigung an gerechnet – begonnen ist.
So geschehen auf dem Stadthause zu Straßburg den 14 April 1887 – Der Bürgermeister, I. A. 13/4
[in margine :] mdt*. 14/4 87

(Plans) Situations-Plan, Massstab 1 : 500 – Vordere Ansicht
[Stempel :] Stadt Baupolizeiamt Straßburg, N° III-b 286, 14.4.87

(II)
1898 – Construction d’un étage sur une grange déjà bâtie : demande, permis de construire

V-a 5181, pr 18/8.98
Ruprechtsau den 18.ten August 1898
Der ergebenst Unterzeichnete beabsichtigt auf seinem Eigenthum Neuzielgässel N° 7 ein Stockwerk an den bestehenden Schuppen zu bauen, und erlaubt sich dem Wohllöblichen Stadt-Bauamte beiliegend, die hierzu erforderliche Baupläne in 2 fächer Ausfertigung mit de Bitte um hochgeneiche* Ertheilung des Bauconsenses vorzulegen.
Mit der höflichen Bitte einer baldigen Zusendung, Zeichne ich
Hochachtungsvoll & ergebenst. [unterzeichnet] Emil Schilde
An das Wohllöbliche Stadtbauamte Straßburg
[in margine :] Stempelmarke eingereicht 18/8 98
[in margine :] Stempelmarke entnommen 18/8 98
[in fine :] Der Eigenthum liegt im III. Fest. Rayon und wird von einem Fluchtlinie nicht berührt, Goetz 19/8
[in fine :] H. Braun 18/8 98
[in fine :] H. Steffgen 20/8 – 22/8

[Permis de construire]
Bauschein
– Bürgermeisteramt der Stadt Straßburg B.-Nr. V-a 5181
Name des Antragstellers : Emil Schilde Ruprechtsau Neuzielgasse 7
Lage des in Betracht kommenden Grundstückes : (Neuzielgasse 7)
Mittheilung an die Abtheilung II-a abgegeben, 29/8 98
1.) Herrn Bauführer Kössler, zur gefälligen Kenntnißnahme.
Straßburg, den 29. August 1898
Der Bauinspektor J. A.
[in fine :] Kenntnis genommen den 30/8.98 K.
[in fine :] ab. 29/8 98

– Beschluß. Der Bürgermeister der Stadt Straßburg,
Auf Grund der Gesetze und Verordnungen, betreffend die städtische Baupolizei ;
Nach Einsicht des Gesuches vom 18 August 1898
betreffend Ausführung eines Gebaues an das Wohngebäude auf dem Grundstück zu Ruprechtsau an der Neuzielgasse 7 ;
In Erwägung, daß der geplanten Anbau in der Verlängerung des vorhandenen Gebäudes ausgeführt werden soll ;
Faßt folgenden Beschluß :
Artikel 1. Das Gesuch des Herrn Em. Schilde vom 18. August d. J. wird vorbehaltlich der etwaigen Widerspruchs-Rechte Dritter nach den anbei zurückfolgenden, geprüften Zeichnungen unter folgenden Bedingungen genehmigt. (1 Blatt Zeichnungen)
Insbesondere ist zu bemerken :
1) Antragsteller ist im Hinblicke auf die Vorschrifte des Artikels 44 der Bauordnung vom 30. November 1891 verpflichtet, dem Bürgermeister mindestens den Beginn der Bauarbeiten anzuzeigen.
2) Ist der Bau in seinen Mauern sowie in Dach und Balkenlagen vollendet, so hat laut des Artikels 46 der Bauordnung der Bauherr oder sein Vertreter ihn bei dem Bürgermeisteramte schriftlich zur Rohbauabnahme anzumelden, damit vor Beginn der Verputzarbeiten die amtliche Prüfung des Baues vorgenommen und die vorschriftsmäßige Ausführung bescheinigt werden kann.
3) Nach Fertigstellung des Baues ist in Gemäßheit des Artikels 47 der Bauordnung mindestens 14 Tage vor seiner Benutzung beim Bürgermeisteramte ein schriftlicher Antrag auf Gebrauchabnahme, vor deren Vollzuge die Benutzung der betreffenden Baulichkeiten unzulässig, einzureichen.
4) Die Schornsteine müssen von Grund auf mit mindestens 10 Centimeter starken Wandungen gemauert sein oder mit feuersicherem Unterbau ruhen. Balkenanlagen und sonstiges Holzwerk müssen von den Innenwandungen der Schornsteine überall mindestens 22 Centimeter entfernt bleiben.
5) Nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 22 des Bauunfallsicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 muß über Bauarbeiten irgend welcher Art, welche in Selbstunternehmung ausgeführt werden, den Bürgermeisteramte für den Fall, daß zur Ausführung der Arbeit – einzeln genommen – mehr als sechs Arbeitstage verwendet worden sind, binnen drei Tage nach Ablauf eines Monats bei Vermeidung der dort vorgesehenen Strafe eine Nachweisung nach dem vorgeschriebenen Formblatt eingereicht werden.
– Artikel 2. Vorstehende Genehmigung ist ausschließlich auf die oben erwähnten, beziehungsweise in den zurückgegebenen Zeichnungen dargestellten Arbeiten beschränkt. Für jede weitere beabsichtigte Arbeit oder Abweichung muß wieder Genehmigung eingeholt werden.
Artikel 3. Antragsteller hat die nach Gebührensätzen berechneten Baugebühren im Betrage von Mark 80 Pfennig bei der Stadtkasse einzuzahlen und wird gegenwärtiger Beschluß gegen Vorlage der Quittung über die eingezahlte Baugebühren ausgehändigt.
Artikel 4. Vorstehender Beschluß verliert seine Gültigkeit, wenn mit den genehmigten Arbeiten nicht binnen Jahresfrist – vom Tage des Aushändigung an gerechnet – begonnen ist.
So geschehen auf dem Stadthause zu Straßburg den 26 Aug. 1898 – Der Bürgermeister
[in margine :] geschr. 26.8.98

[in margine :] H. Kössler 30/8 98
Sämmtliche Arbeiten sind fertig gestellt. Keine Mängel. Erledigt.
den 8/10.98 K
[in fine :] Zu den Akten, Str. 8/10 98

[Plan]
Projekt zum Neubau eines Stockwerks auf den bestehenden Schuppen für Herrn Schilde Neuzielgässel 7. Ruprechtsau
[Stempel :] Stadt Baupolizeiamt Straßburg, N° V-a 5181 26/8 98

(III)
1906 – On signale à la Police du Bâtiment que le propriétaire construit un bâtiment accessoire sans autorisation. Constat de la Police du Bâtiment, permis de construire. Le propriétaire est condamné à une amende.

Straßburg den 18. September 1906
An das Bürgermeister-Amt hier
In dem Anwesen Neuzielgässchen N° 7 in der Ruprechtsau läßt der Eigentümer einen Neubau ohne baupolizeiliche Genehmigung herstellen wovon das Bürgermeisteramt Kenntnis nehmen will bzw. das Weiten veranlassen,
Ergebenst
[in margine, Stempel :] Bürgermeisteramt Strassburg i. Els. Eingang : 18 SEP. 1906, V-a J. Nr. 6265
[in margine :] H. Kössler 20/9

Die Anzeige ist richtig, der Eigentümer des Hauses Neuzielgässchen 7 Herr Schilde wohnhaft dortselbst hat ohne bürgermeisteramtliche Genehmigung mit der Erbauung eines Seitengebäudes begonnen. Die Arbeit wäre sofort einstellen zu lassen, den 22/9 K
[in fine :] Hr Schaffner 22/4

Strassburg den 25. IX 06 Va-6265
1. Beschluß
Nach derseitiger Feststellung läßt der Eigentümer des Hauses Neuzielgässchen 7 in Ruprechtsau Herr Schilde einen Seitenbau auf seinem Anwesen daselbst errichten ohne die baupolizeiliche Genehmigung eingeholt zu haben.
Gemäß § 1 Ziff. 1 der B.o. it zu jeder neuen beulichen Anlage die baupolizeiliche Genehmigung erforderlich.
Ich verfüge daher die sofortige Einstellung der Bauarbeiten an dem Seitengebäude auf dem Grundstück des Herrn Schilde am Neuzielgässchen N° 7.
Mit der Ausführung dieses Beschlusses wird der Zwangsvollstreckungsbeamte Grothe im Benehmen mit Bauführer Kössler betreut.
2. Ausfertigung des Beschlusses an Herrn Grothe
3. Herrn Schilde, Eigentümer Ruprechtsau, Neuzielgäßchen 7 – Abschrift (von I) erhalten Sie zur gefl. Kenntnis.
Zugleich ersuche ich Sie, sofort Zeichnungen in doppelter Ausfertigung dem § 3 der B. o. entsprechend mit Genehmigungsantrag hierher vorzulegen. Wegen Baues ohne Genehmigung habe ich Strafenanzeige erstattet.
4. Eintrag ins Verz.
5. Herrn Kössler und Grothe zur gefl. Kenntnis.
Über des Geschehene ist zu berichten.
6. fiat Strafanzeige
d. Brgstr. J. A. – 24/9
[in margine :] 2 u. 3 mdt. 5/9 10 – ab 26/9 06
[in fine :] H. Widenb. 26/9 06

Strassburg, deb 27. IX. 06 V-a 6265
1) An die Staatsanwaltschaft beim kais. Amtsgericht, hier
Der Eigentümer Emil Schilde läßt auf seinem Anwesen in Ruprechtsau Neuzielgäßchen 7 einen Seitengebäu errichten ohne hierzu die baupolizeiliche Genehmigung eingeholt zu haben.
Paragraph 1 Ziff 1 der B. o. bestimmmt, daß zu jeder neuen baulichen Anlage die baupolizeiliche Genehmigung erforderlich ist.
Wegen Rechtsbeachtung dieser Paragraphen erscheint der Eigentümer des Grundstücks Neuzielgäßchen 7 Emil Schilde, wohnhaft daselbst, auf Grund der § 367 K.*. G. b strafbar.
Als Zeugen benenne ich den städl. Bauführer Kössler.
Einer gefl. Mitteilung über den Ausgang der Sache sehe ich mich entgegen.
2. Nach Abgang Hr. Koessler & Grothe
d. Brgstr. I. A. – 26/9
[in margine :] Eilt – mdt. 28.9. – ab 29.9.06

Ruprechtsau, den 27. September 1906
An das Baupolizeiamt Straßburg i/E.
Anbei übersende ich dem Baupolizeiamt die Zeichnung in duplo zu Errichtung einer Remise und Waschküche auf meinem Grundstück : Neuzielgäßel N° 7 in Ruprechtsau zur gefälligen sobald als möglichen Genehmigung.
Hochachtungsvoll, Emil Schilde
[in margine, Stempel :] Bürgermeisteramt Strassburg i. Els. Eingang : 28 SEP. 1906, V-a J. Nr. 6265

Nach Anfrage beim Stadtbauamt wird durch die Neubauten keine Fluchtlinie berührt. 2/10 06 – H. Deutschmann 2/10

[Permis de construire, en italiques les articles entièrement manuscrits rajoutés au formulaire]
Bauschein / Stempel 1 Mark
– Bürgermeisteramt der Stadt Straßburg, B.-Nr. V-a 6125
Name des Antragstellers : Emil Schilde, Ruprechtsau Neuzielgässel 7
Lage des in Betracht kommenden Grundstückes : [ibidem]
Baugebühren im Betrage von – M. 80 Pfg bezahlt am 8.10.06
1) Herrn Bauführer Kössler, zur gefälligen Kenntnißnahme. Straßburg den 9. Oktober 1906, Der Bauinspektor
[in fine :] Kenntnis genommen
– Beschluß.
Der Bürgermeister der Stadt Straßburg,
Auf Grund der Gesetze und Verordnungen, betreffend die städtische Baupolizei,
Nach Einsicht des Gesuches vom 28. September 1906
betreffend die Herstellung einer Remise und Waschküche auf dem Grundstücke des Herrn Emil Schilde am Neuzielgässel N° 7 in Ruprechtsau ;
In Erwägung, daß durch die Bauausführung eine Fluchtlinie nicht berührt wird ;
In Erwägung, daß mit der Bauausführung bereits ohne Genehmigung begonnen ist ;
Faßt folgenden Beschluß :
Artikel 1. Das Gesuch des Herrn Emil Schilde vom 28. September 1906 wird vorbehaltlich der etwaigen Widerspruchs-Rechte Dritter nach den anbei zurückfolgenden Zeichnungen unter den in der Bauordnung vom 30. November 1891 sowie den in den §§ 7, 8 u. 9 der Bauordnung vom 1. September 1904 enthaltenen Bestimmungen nachträglich genehmigt. (1 Blatt zeichnungen)
Insbesondere ist zu bemerken :
1) Ist der Bau in seinen Mauern, Eisentheilen pp., sowie in Dach und Balkenlagen vollendet, so is nach § 8 der Bauordnung bei dem Bürgermeisteramte schriftlich die Rohbauabnahme zu beantragen.
2) Nach Fertigstellung des Baues ist nach § 9 der Bauordnung beim Bürgermeisteramte ein schriftlicher Antrag auf Gebrauchabnahme einzureichen.
Vor Ausstellung des Gebrauchabnahmescheines ist die Benutzung der betreffenden Baulichkeiten unzulässig.
3) Die Fenster- und Türöffnungen in den gemaurten Wänden müssen mit feurersicheren Baustoffen abgedeckt werden.
4) Die Schornsteine müssen von Grund auf mit mindestens 10 Centimeter starken Wandungen gemauert sein oder auf feuersicherem Unterbau ruhen. An Nachbargrenzen muß die Wangenstärke ohne Verputz mindestens 25 Centimeter betragen. Balkenanlagen und sonstiges Holzwerk müssen von den Innenwandungen der Schornsteine überall mindestens 22 Centimeter entfernt bleiben.
5) Für die Beanspruchung der zu Verwendung kommender Baustoffe sind die Angaben des Artikels 35 der Bauordnung zu beachten.
Die Brandmauer der Waschküche ist durchweg 1 Stein (26 cm) stark herzustellen und mindesten 30 cm über dach zu führen.
6) Die Auflager für die eisernen Träger sind aus hartem Quadersteinen herzustellen, der Auflagerdruck ist mittelst gußeiserner Unterlagsplatten gleichmäßig zu verteilen.
7) Wegen Inanspruchnahme des Nachbargrundsrücks für die Errichtung der Giebelwand ist es Sache das Gesuchstellers, sich mit dem Eigentümer zuverständigen.
8 ) Die Kellertreppenanlage ist in Stein herzustellen.
9) Die Waschküche muß eine lichte Höhe von indestens 2,50 m erhalten.
10) Die Anordnung einer Falltür an der Kellertreppenöffnung ist unzulässig. Die Öffnung ist mit einem Schutzgeländer oder Vorschlag zu umgeben.

11) Alle von den betreffenden Grunstücke kommenden Regen- und Haushaltungswasser sind in eine oder mehrere auf dem Grundstücke anzulegende Senkgruben, welche wenigstens 10 Meter vom Brunnen und 3 Meter von der Nachbargrenze entfernt bleiben müssen, zu leiten. Sobald die Entwässerung nach einem städtischen Dohlen möglich ist, sind die Senkgruben sofort zu beseitigen und wasserdichte Zweigdohlen herzustellen.
12) Der Antragsteller ist verpflichtet, falls durch die Ausführung der geplanten Bauarbeiten die öffentliche Feuermeldeanlage oder die Leitungsdrähte des Telegraphennetzes gefährdert werden können, die Feuerwache beziehnungsweise die Kaiserliche Telegraphendirektion vor Beginn der Arbeiten zu benachrichtigen. Für den Fall der Unterlassung dieser Anzeige wird auf die Bestimmungen § 318 des Reichsstrafgesetzbuches verwiesen.
13) Nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 22 des Bauunfallsicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 muß über Bauarbeiten irgend welcher Art, welche in Selbstunternehmung ausgeführt werden, den Bürgermeisteramte für den Fall, daß zur Ausführung der Arbeit – einzeln genommen – mehr als sechs Arbeitstage verwendet worden sind, binnen drei Tage nach Ablauf eines Monats bei Vermeidung der dort vorgesehenen Strafe eine Nachweisung nach dem vorgeschriebenen Formblatt eingereicht werden.
– Artikel 2. Vorstehende Genehmigung ist ausschließlich auf die oben erwähnten, beziehungsweise in den zurückgegebenen Zeichnungen dargestellten Arbeiten beschränkt. Für jede weitere beabsichtigte Arbeit oder Abweichung muß eine neue Genehmigung eingeholt werden.
Artikel 3. Antragsteller hat die nach den Gebührensätzen berechneten Baugebühren im Betrage von – Mark 80 Pfennig bei der Stadtkasse einzuzahlen und wird gegenwärtiger Beschluß nach Einzahlung der Baugebühren ausgehändigt.
So geschehen auf dem Stadthause zu Straßburg den 4. Oktober 1906 – Der Bürgermeister, J. A., 3/10
Baugebühren : Hertsellung einer Remise und Waschküche 0,80 M
Baugebührenschein geschrieben am 4.10.06
[in margine :] mdt 5/10

[in margine :] Das Kellermaurwerk ist fertig u. Gebälk verlegt, den 16/10 – H. Kössler 6/11
[in fine :] siehe V-a 7758

[Plans]
Zeichnung zur Errichtung einer Remise u. Waschküche auf dem Grundstück  » Neuzeilgässel  » 7. (Ruprechtsau)
Eigenthum des Herrn Schilde
Keller Grundriss (Remise) – Schnitt (Waschküche) – Ansicht (Waschküche) -Erdgeschoss-Grundriss (Remise) + Waschküche – Schnitt (Remise) – Ansicht (Remise), Strassburg, den 27. Sept. 1906, M. 1 : 100

Ruprechtsau, den 14 November 1906
An das Stadtbauamt Strassburg i/E.
Hierdurch die ergebene Mittheilung daß die Remis sowie Waschküche in Rohbau fertig ist.
Mit Hochachtung, E. Schilde, Neuzielgäschen 7
[in margine, Stempel :] Bürgermeisteramt Strassburg i. Els. Eingang : 15 NOV. 1906, V-a J. Nr. 7758
[in margine :]1. H. Löhner, 2. Diemer 16/11 06

Sämmtliche Arbeiten sind fertig gestellt. Mängel in baupolizeilicher Hinsicht wurden nicht bemerkt.
Gebrauchsabnahmeschein kann ausgestellt werden.
Zählkarte beigefügt, den 23/11 K.
Erledigt

[verso]
V-a 7758 Straßburg, den 28. Nov. 1906
1) Beiliegender Gebrauchsabnahmeschein ist dem Eigentümer Schilde zuzustellen
2) Herrn Diemer zur Entnahme der Zählkarte
3) Zu den Akten.
Der Brgmstr. J. A. 27/11
[in margine :] Entnommen & eingetragen, 30/11
[in margine :] ab 30/11.06

P. L. N° 9414/6 Straßburg i./E., den 24.ten Dezember 1906
Staatsanwaltschaft beim K. Amtsgericht
An Bürgermeisteramt hier
Dem Bürgermeisteramt theile ich ergebenst mit, daß Eigentümer Emil Schilde (dortige N° V-a 6265) durch Urtheil des hiesigen Kaiserlichen Amtsgerichts vom 4.ten October 1906 wegen baupoliz. Übertretung zu einer Geldstrafe vom 3 Mark, ev. 1 Tage haft verurtheilt wurde.
Assessor
[in fine :] In den Bauakten, Straßbrg. den 29. Dez. 06 d. Brgmstr. I. A.

Haus : Neuzielgässchen 7 Rpts
Eig. Schilde, Studentengasse 3
III-b 7 398
1. Die Sockel in der Wohnung Hüffling im Erdgeschoß sind auszubessern. Die noch fehlende Sockel sind anzubringen [in margine :] erl.
2. Die Zimmerwände der Whg. sind zu tapezieren.
3. Die Küche ders. ist aufzufrischen. [in margine :] erl.
4. Das Herd und Ofenrohr ders. Whg. ist auszubessern. [in margine :] erl.
5. Die ungegipsten Küchendecken sind zu gipsen (Erdg. u. I. St.)
6. Die Wände der Wohnung Jors Erdg. sind zu tapezieren. [in margine :] h. z*
7. Die Fußböden derselben Whg. sind auszubessern. [in margine :] erl.
8. Die Küche ders. Whg. ist aufzufr. [in margine :] erl.
9. Das Fenster des Abortes ders. Whg. ist so zu vergrößern daß die Fensterfläche mindestens 0,25 qm beträgt.
10. An dem Abort in der Whg. Klein im I. St. ist eine Tür anzubringen. [in margine :] erl.
11. Die Küche ders. Whg. ist aufzufrischen. [in margine :] erl.
16/11. 05 Kl
F. 3 for. a. Pol. w brunner*
[in margine :] Auff. A* Beschwe. eintr., Wv. 1.I.06
[in fine :] md 17.11.05
[in fine :] zu 3 erl. 18.11.05

[verso]
Haus : Neuzielgässchen 7
Stockwerk : Erdgeschoss
1. Name, Beruf und Wohnung des Eigenthümers : Schilde, Studentenplatz 3
2. Name und Stand des Miethers : Hüffling Alles vernachlässiget

Haus : Neuzielgässchen 7 V 398
Der Eigentümer Herr Schildt erklärt :
De Arbeiten in dem Hause müßten der schlechten Jahreszeit wegen eingestellt werden. Ich werde dafür sorgen, daß die Arbeiten bis zum 1. Mai 1906 ausgeführt weden.
E. Schilde 15/12 05
[in fine :] begl. Greiner

Str. 15. V. 06
Fürl. eines Schreibens d. Pol. Präs. daß de Wasserleitung im Hause eingerichtet wurde.
zu 1-4, 7, 10 u. 11 erl.
zu 6 u. 8 soll erl. werden.
In Anbetracht der bisherigen großen Ausgeben bittet der Eigent. bez. Punkt 5 u. 9 um Frist bis nächstes Jahr. 15/5 06

zu 1. erl. 16.5.06
1. Känzl. schr* auf Sch. dd. Pol. Präs III 11115/3908 nach Kenntnisnahme erg. zurük gesandt
2. Wv. 1.7.06

Noch nichts weiter erl., 2/7.06

1.Fr. bis 15
2.Wv 25.8.06

[verso]
Wie vor 20/8.06

zu 1 erl. 21.8.06

1. b. Erg. bis 15.9.
2. Wv 25.9.06

Noch nicht vollständig erledigt 10/10.06

1. z. Bes. d. d. II-a 21* A*
2. Ws v Bes

Bes. Form. a. Eig. auf

gegeben, 25/4
erl. 26.4.07

(IV)
1907-1912 – La commission contre les logements demande que le propriétaire entreprenne des travaux : déplacer les latrines, plâtrer les plafonds. Le propriétaire ne fait pas les travaux de manière conforme malgré les délais accordés. Le Tribunal le condamne à une amende le 9 août 1910 – 1912, un locataire se plaint que l’appartement au rez de chaussée est humide. La commission contre les logements insalubres fait le même rapport que précédemment.

Strassburg, d. 30. April 1907
An das Bürgermeisteramt Wohnungsaufsicht Strassburg i/E.
Auf das geehrte Schreiben vom 26. d. M. welches ich heute den 30.d. M. Abends erhielt theile ich Ihnen ergebenst mit das ich Morgen den 1. Mai Nachmittags unmöglich in der Ruprechtsau sein kann, da ich selbst am 1. Mai Nachmittags geschäftliche Bestellungen gemacht habe wo ich nicht abkommen kann ; hätte ich die Einladung einige Tage vorher bekommen, so hätte ich meine Bestellungen verlegen können.

Hochachtend, E. Schilde, Studentenpl. 3 III
Neuzielgässel 7 Rp.
Der III. U. A. Dr. Belin beschließt auf dem Gipsen der Küchendecken muß bestanden werden ferner wird beschlossen, die Aborte sind vollständig aus den Küchen Joos u. d. darüber liegenden Whg. herauszuverlegen und von Hof, resp. von einem Flur aus zugänglich zu machen, dieselben wären am zweckmäßigsten in einem Anbau unterzubringen. Vor Beginn der Arbeit ist ein diesbez. Gesuch an die Baupolizei enzureichen. Bez. die Aborte in der anderen Erdgeschoßwohnung wird geschlossen die Abortwand ist bis zur gegengesetzten Wand zu verlängern sodaß ein abgeschlossener Vorplatz vor dem Abort entsteht und der Abort nicht mehr direkt von der Küche aus zug*änglich ist.

[in fine :] 1. dieg bez. Schreib. a. d. Eig. 2. Wv. 25.6.07 – Huck 4.5.
[in fine :] Der Eigent. Herr Schilde erklärt dieses Jahr absolut keine Reparatur mehr machen zu können und zu wollen. Auf der Verbeßerung der Aborte muß unbedingt bestanden werden. 11/6 07

[in fine :] Ber. a. d. Gemeinde
[Formulaire imprimé complété à la main]
II-b H 202 Strassburg, den 27. Juni 1907
Herrn Schilde, Eigentümer, Hier, Studentengasse 3
Ich teile Ihnen ergebenst mit, daß der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16. ds. Mts. die Ausführung nachstehends bezeichneter von der Wohnungskommission für notwendig erachteter Arbeiten in Ihrem Hause Neuzielgässel 7, Ruprechtsau bis spätestens zum 16. August ds. Js. beschlossen hat :
(s. anliegenden Bericht an den Gemeinderat.)
Ich ersuche Sie das hiernach Erforderliche veranlassen zu wollen, andernfalls Anzeige bei der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft erfolgen müsste.
Der Bürgermeister, I. A.
W.V. am 15.8.07

[in fine :] Arbeiten des Gemeinderats beschl. erl ?
[in fine :] Bezüglich Aborte u. Kd. n. n. erl. 21.11.07
[in fine :] Wv. 15. II. 08 (dann nochm. Ber. a. d. Gdr.)
[verso] Noch n. erl. 1.5.08
[in fine :] Ber. a. d. Gemeinderath

[in fine :] Erl. 16.10.08
Bürgermeisteramt, Stadt Straßburg
Zustellungs-Scheinigung
Der Unterzeichnete bescheinigt hier, daß er den Brief Herrn Schilde, Eigentümer Hier, Studentengasse N° III-b H. 202 am heutigen Tage ausgehändiget hat.
Straßburg, den – Juni 1907, Der Bote) Gruben

[Formulaire imprimé complété à la main]
III-b H 205 Strassburg, den 24. Juni 1907
Bericht an den Gemeinderat. Zwangsmassnahmen gegen Besitzer ungesunder Wohnungen
Die Wohnungs-Kommission hat auf dem Hausgrundstück Neuzielgässel 7, Ruprechtsau verschiedene Übelstände festgestellt und den Eigentümer Herrn Schilde Studentengasse 3 zur Beseitigung derselben aufgefordert.
Die nachstehend näher bezeichneten Arbeiten sind bis jetzt trotz mehrfacher Erinnerung rückständig geblieben :
1. Die ungegipsten Küchendecken sind zu gipsen.
2. Die Aborte der beiden auf der rechten Seite gelegenen Wohnungen sind vollständig aus den Küchen herauszuverlegen und von Hof bzw. von einem Flur aus zugänglich zu machen, dieselben sind in einem Anbau unterzubringen. Vor Beginn der Arbeit ist ein diesbezügliches Gesuch an die Baupolizei einzureichen. In der auf der lincken Seite gelegenen Erdgschoßwohnung ist die Abortswand bis zu die entgegengesetzten Wand zu verlängern, sodaß ein abgeschlossener Vorplatz vor dem Abort entsteht und der Abort nicht mehr direkt von der Küche aus zugänglich ist.
Auf den Bechluss der Wohnungs-Kommission vom 2. Mai 1907 beantrage ich, dem Eigentümer die Ausführung der erforderlichen Arbeiten bis spätestens zum 15. August ds. Js. aufgeben zu wollen.
Der Bürgermeister
[in margine (in rot) :] Gemeindebeschluß vom 26. Juni 1907
[in margine :] 18. IX. 08 Herr Schilde erklärte die Vorplätze seien gemacht. Die Küchendecken werden bis zum 1. Mai 1909 gegipst. E. Schilden bzl. Klatte
W. v. 15. VI 09
[verso] Noch n. erl. 19.7.09
W.v. 15.8. ds
[in fine :] Wie obm. 30.9.09

[in fine :] Ber. a. Gmdrt.
Neuzielgässel 7, Rpr. III-b K 202
(in den Wohnungen Joos Erd. und Frei I. Stock)
1. Abortsverlegung n. n. erl.
2. Küchendecken gipsen n. n. erl.
3. Der Aussenputz ist vonnötig auszubessern
4. Das Senkloch hinter dem Haus ist in Ordnung zu bringen.

zu 1. Bezgl. der Aborte beschl. der II.u U. A. Dr. Belin : Die Aborte sind vollständig aus den Küchen Joos u. der darüber liegenden Wohn. herauszuverlegen von Hof resp. von einem Flur aus zugänglich zu machen. Dieselbe wären am zweckmäßigsten in einem Anbau unterzubringen.
zu 2. Bezg. d. Küchendecken muß auf der Der * bestanden werden. Beschl. v. 2.5.07

4.3.10
[Formulaire imprimé complété à la main]
III-b H 202 Strassburg, den 25. April 1910
Bericht an den Gemeinderat. Zwangsmassnahmen gegen Besitzer ungesunder Wohnungen
Die Wohnungs-Kommission hat auf dem Hausgrundstück Neuzielgässel 7, verschiedene Übelstände festgestellt und den Eigentümer Herrn Schilde Studentengasse 3 zur Beseitigung derselben aufgefordert.
Die nachstehend näher bezeichneten Arbeiten sind bis jetzt trotz mehrfacher Erinnerung rückständig geblieben :
1. Die Aborte der Wohnungen Joos Erdgeschoß und Freÿ I. Stock sind vollständig aus den Küchen herauszuverlegen und von Hof bzw. von einem Flur aus zugänglich zu machen. Dieselben sind in einem Anbau unterzubringen. Vor Beginn der Arbeit ist ein diesbezügliches Gesuch an die Baupolizei einzureichen.
2. Die ungegipsten Küchendecken sind zu gipsen.
3. Der Aussenputz ist vornötig auszubessern.
4. Das Senkloch hinter dem Haus ist in Ordnung zu bringen.
Auf den Bechluss der Wohnungs-Kommission vom 2. 5. 07 beantrage ich, dem Eigentümer die Ausführung der erforderlichen Arbeiten bis spätestens zum 1.6.10 aufgeben zu wollen.

Der Bürgermeister
Strassburg, d. 18. Juni 1910
Herrn Bürgermeister Dr. Schwander Hochwohlgeboren, Strassburg i/E.
Seitens der städtischen Wohnungsaufsicht wurde mir im Monat Mai 1907 angeordnet, das ich in meinem Hause Neuzielgässel 7 Ruprechtsau, zwischen Küche u. Abort einen Zwischenraum herstellen lassen soll. Diese Arbeiten habe ich auch in allen Küchen ausführen lassen, so, das man von der Küche aus in den Voraum kommt und von da aus durch eine zweite Tür in den Abort gelangt. [in margine :] (mangelhaft ausgeführt)
Nun bin ich ganz erstaunt daß die Wohnungsaufsicht nun wiederum verlangt, das ich in den zwei großen Küchen, die Aborte außen an das Haus anbauen soll, wohingegen daselbe Verhältniß in der kleinen Küche anstandslos ist.
Im Sinne der Hÿgiene habe ich eine grosse neue Cementgrube herstellen lassen. Abzugsrohren sind vorhanden, I*ßel sind auf den Closets, die Abortfenster habe ich vergrößern lassen, so das stets frische Luft im vollstem Maaße zirculirt, eine Gefahr im Sinne der Hÿgiene ist daher gänzlich außgeschlossen, das Haus steht frei mitten im Garten.
Auch würde das Haus durch Anbau der Aborte ganz verschändet, zudem auf dieser seite eine Straße projectirt ist. Außerdem rentirt sich ein solches Landhaus bei den großen Laßen und stetigen teuren Reparaturen gar nicht.
Die Küchendecken werde ich vergÿpsen lassen, ebenso das Senkloch in Ordnung bringen.
Hochachtend, E. Schilde Studentenplatz 3. III
[in margine, Stempel :] Bürgermeisteramt Strassburg i. E. Eingang 20 JUN 1910, II-b. Nr.

[in margine :] Arbeiten zu 2. 3 u. 4 noch nicht ausgeführt zu 1 nur sehr mangelhaft. Im Erdg. ist nun eingebaut schließt jedoch nicht. Im I. St. fehlt die Türe. 14.7.10
[Formulaire imprimé complété à la main]
II-b H 202 Strassburg, den 19. V. 10
Herrn Schilde, Eigentümer, Hier, Studentengasse 3
Ich teile Ihnen ergebenst mit, daß der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. ds. Mts. die Ausführung nachstehends bezeichneter von der Wohnungskommission für notwendig erachteter Arbeiten in Ihrem Hause Neuzielgässel 7 bis spätestens zum 20.6.10 beschlossen hat :
(s. anliegenden Bericht an den Gemeinderat.)
Ich ersuche Sie das hiernach Erforderliche veranlassen zu wollen, andernfalls Anzeige bei der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft erfolgen müsste.
Der Bürgermeister, I. A.
W.V. am 20.6.10

[in fine :] N. n. erl. 4.7.10
Neuzielgässel 7, Schilde Studentengasse 3
H 202 13.7.10
1. Anzeige an d. Kais. Staatsan.
2. Kanz. noli* d. nö. Terminen
[in margine :] zuverl.* 13.7.10. – ab 15/7

[in fine :] Termine – Auff 16.11.05 – Erkl. d. Eigt daß bis 1.5.06 arbeiten ausgeführt werden, 15.12.05 – Eigt. I. Jahr Frist gewährt 15.5.06. n. n. erl. – Erinnrg. 4.7.06, n. n. erl. 20.8.06 – L. Erinnerg. 21.8.06 – n. n. erl. 10.10.06 – Bes. I. A. 2.5.07 – daß auf Ausführung der Arbeiten bestanden werden muß 2.5.07 – diesbezgl. Bescheid an dens. (2.5.07) – Erkl. Eigt. daß er keine Reparaturen dieses Jahr mehr machen kann, noch will 11.6.07 – Ber. a. G. 24.6.07 – Mittl. das G. Beschl. 27.6.07, 15.8.07 – n. n. erl. 30.9.09 – n. n. erl. 4 Punkte – Ber. a. G. 25.4.10 – Mittlg. das das Gr. Beschl. 19.5.10 bis 20.6.10 – n. n. erl. 4.7.10 – Anzeige an Staatsanwalt. 13.7.10

Noch auszuführen :
1. Die Aborte der Wohnungen Joos Erdgeschoß und Freÿ I. Stock sind vollständig aus den Küchen heraus zu verlegen und von Hof bezw. von einem Flur aus zugänglich zu machen. Dieselben sind in einem Anbau unterzubringen. Vor Beginn der Arbeit ist ein diesbezügl. Gesuch an die Baupolizei einzureichen.
2. Die ungegipsten Küchendecken sind zu gipsen.
3. Der Aussenputz ist vor nötig auszubessern.
4. Das Senkloch hinter dem Haus ist in Ordnung zu bringen.
W. V. 1.9.10

[verso]
Neuzielgässel 7, Schilde Studentengasse 3
H 202
Bezgl. 1. durch stellen von Zwischenwände u. einhängen von Türen erl.
Zu 2. erl.
Bezgl. 3 u. 4 n. n. erl.
NB. zu 4 br * schlimm, daß ein baldiger durchbrechen der Abdeckung bevorsteht. 20.9.10

[in fine :] 1. Auf Akt. d. Staatsanwaltschaft
Ur. erz. zk.
Der Einspruch ist unbegründet.
Von den arbeiten sind nur die unter Punkt 2 nachträglich erledigt worden
([in margine :] zu 1.erl. 22/9.10)
2. W. V. 15. XI. 10
[in fine :] Beschw.
zurückgez. 9. XI. 10

W.V. 15. XII. 10
II-b H 202 Strassburg, den 29. October 1910
Sr. Hochwohlgeboren Herrn Bürgermeister Dr. Schwander, Strassburg i/E.
Bezugnehmend auf mein Schreiben von Monat Juni d. J. wonach ich die von der städt. Wohnungsaufsicht verlangten Arbeiten in betr. Hause machen lassen will – (Und in diesem Schreiben übersehen haben anzuführen, warum mir es nicht möglich war, die betr. Arbeiten schon bis zum genannten 20. Juni d. J. ausführen lassen zu können, indem meine frau schwer krank darnieder lag) – Die betr. Arbeiten sind nun im Monat August ausgeführt worden.
Was nun die zwei Abort betreffen welche ich außen an das Haus anbauen lassen soll, so erlaube ich mir anzuführen das die Aborte von der Wohnung abgeschlossen sind, auch Abzugsrohren, Fenster u. Deckel* vorhanden sind, auch ist daselbe Verhältnis mit dem Abort in der kleinen Küche seitens der Wohnungsaufsicht anstandslos. Höchst erstaunt erhielt ich nun im Monat August, während dem die genannten Arbeiten ausgeführt wurden, einen Strafbefehl, wogegen ich Einspruch erhoben haben da ich nicht annehmen kann, das ich zu den großen Unkosten die mit die Arbeiten verursachen, auch noch Strafe zahlen soll.
Herr Bürgermeister wolle daher nach Lage der Sache den Strafbefehl zurückziehen lassen.
Es wäre noch ergebenst anzuführen, das ich einen Auffordrung nach Art. 4. des Geseztes vom Jahr 1850 nicht erhalten habe und da wie schon bemerkt ein Gesundheits widriger Zustand nicht vorhanden ist und ich trotzdem den Anordnungen bis auch die zwei Aborte genügt habe.
Termin in der Sache ist auf 9. November bestimmt und bitte deßhalb nochmals vorher um gefl. Bescheid.
Hochachtend und ergebenst, E. Schilde Studentenplatz 3. III
[in margine, Stempel :] Bürgermeisteramt Strassburg i. E. Eingang 3. NOV 1910, II-b. Nr.

[in margine :] Eilt, *ntverl. morgen
4829 / 10 Ladung
In der Strafsache gegen den Emil Schilde
wegen Wohnungspoliz. *tertr. sollen Sie als Zeuge vernommen werden.
Sie werden daher im Auftrage des Kaiserlichen Amtsgericht aufgefordert, zu Ihrer Vernehmung
am 9.ten November 1910, vormittags 10 Uhr vor dem Kaierlichen Schöffengericht in Strassburg i. E.
Zimmer Nr. 3 zu ercheinen
Nach § 50 der Strafprozeßordnung sind zeugen, welche ohne genügende Entschuldigung nicht erscheinen, in die durch das Ausbleiben verursachten Kosten sowie zu einer Geldstrafe bis zu 300 Mark, und für den fall, daß diese nicht beigetrieben werden kann, zur Strafe der Haft bis zu sechs Wochen zu verurteilen : auch ist die zwangsweise Vorführung solcher Zeugen zulässig.
Falls Sie den in dieser Ladung angegebenen Aufenthaltsort inzwichen verlassen haben oder bis zu dem Termine noch Ihren Aufenthaltsort wechseln sollten, wollen Sie hiervon schleunigst Anzeige machen.
An Herrn Klatte Wohnungs-Inspektor hier

Strassburg i. E. den 11.ten October 1910 [unterzeichnet] Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Amtsgericht
Staatsanwaltschaft bei dem Kaiserl. Amtsgericht
Strassburg den 1.ten Dezember 1910
Dem Bürgermeisteramt beehre ich mich ergebenst mitzutheilen, daß der Rentner Emil Schilde, Studentenstrasse 3 hier durch Strafbefehl des hiesigen Kaiserlichen Amtsgerichts vom 9.ten August 1910 wegen Baupolizei-Übertr. zu einer Geldstrafe von 15 M ev. 5 tg Hft verurtheilt worden ist. Den dortigen Akten anbei. [unterzeichnet] Assessor
An das Bürgermeisteramt Hier 79992 / 10
[in margine, Stempel :] Bürgermeisteramt Strassburg i. E. Eingang 8. DEZ 1910, II-b. Nr.

[verso]
Neuzielgässel 7, II-b H 202
Beschw. einling.
Beschw. unbegründet.
Keine Feuchtigkeit vorhanden
1.2.11

[in margine :] Zu. R., W.V. 1.11.11
Neuzielgässel 7, Eig. Schilde Sohn* II-b H 202
NB
1. Der Außenputz ist gründl. auszubessern.
2. Um das Haus ist ein 60 cm hoher Zementsockel und ein 0,50 m breiter vom Haus abfallender Zementestrich anzubringen.
3. Das hintere Zimmer der Wohn. Gehrhard ist aufzufrischen.
2. Die Küche der Wohn. Jost ist aufzufrischen.
5. Die beschädigten Treppenstufen sind gründl. auszubessern.
16. III. 12

[in margine :] 1. *, 2. W.V. 1.4.12
[in fine :] zu erl. 18. III. 12 – ab 19/3 K.

[verso]
Neuzielgässel 7, Eig. Schilde Mannheimerstr. 22 ([remplacé par] Studentenpl. 3 [puis par] Ludwigshafenerstr. 28] II-b H 202
Noch n. erl.
1. Eing. v. 1-5 bis 25.5.12
2. WV 15.8.12
26.4.
[in fine :] zu erl. M. 27/4.12 – ab 29.4.12

Geh. Arbeit n. n. erl.
1. L. Ertg. bis 1.10.12
2. WV 15.10.12
30.8.12
[in fine :] zu erl. 30.8.12 – ab 2/9

Neuzielgässel 7, Eig. Schilde Ludwigshafenerstr. 28 II-b H 202
Geh. Arbeiten erl.
1. Z. a. S*
2. WV 25.5.15
17.10.12

NB
Wohn. in * gb
Ggw. n. zu beanstanden
3. II 17

[in margine :] 1. z. St., 1. z. d. A.
Ruprechtsau den 7. Januar 1911
An die Städtische Wohnungskommission Strassburg

Seit dem 1. Oktober 1910 bewohne ich mit meiner Familie eine Partere-Wohnung des Hauses Neuzielgäßl. N. 7 hierselbst ; Eigentümer Herr Schilde Studentenplatz N. 3 wohnhaft. Von dieser Zeiten ist meine Frau und Kind stets kränklich. Auch Ich fühle * morgens beim erwachen wie betäubt. Die Wohnung liegt sehr tief und ich glaube, daß dieses der zu großen Feuchtigkeit zu zuschreiben ist. Deshalb möchte ich die bitte stellen, diese Wohnung einer gründlichen Untersuchung zu unterziehen, damit Abhitz geschafft werden kann denn auf diese Weise ist es in Bezug auf Gesundheitlichen Zustand sehr schlecht auszuhalten.

Es zeichnet mit aller Hochachtung

Eduard Kernacker, Schneider, Neuzielgäßl. N° 7.

[Formulaire imprimé rempli à la main]
Bürgermeister-Amt der Stadt Strassburg i. E., Wohnungs-Aufsicht III-b N° H 202
Strassburg i. Els., den 16. März 1912
Die Kommission gegen die ungesunden Wohnungen hat das Haus Neuzielgässel 7 besichtigt und zur Beseitigung des vorgefunden Beanstandungen folgenden Beschluss gefasst :
1. Der Außenputz ist gründlich auszubessern.
2. Um das Haus ist ein 0,60 m hoher Zementsockel und ein 0,50 mtr breiter vom Haus abfallender Zementestrich anzubringen.
3. Das hintere Zimmer der Wohn. Gehrhard ist aufzufrischen.
2. Die Küche der Wohn. Jost ist aufzufrischen.
5. Die beschädigten Treppenstufen sind gründl. auszubessern.
Sie werden hierdurch auf Grund des Artikels 4 des Gesetzes vom 13. April 1850 ergebenst aufgefordet, innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Schreibens die in diesem Beschluss aufgeführten Arbeiter Räumungen usw. ausführen zu lassen.
Einwendungen, Erklärungen gegen obigen Beschluss und Gesuche um Fristverlängerung werden auf dem Bürgermeisteramt III-b (Zimmer 4, Schlossergasse 16-II) nachmittags zwischen 5 und 6 Uhr entgegengenommen. Im gleichen Bureau werden Aufklärungen über die Art der auszuführenden Arbeiten erteilt. Werden innerhalb Monatsfrist keine Einwendungen usw. erhoben und sind die Arbeiten in gleicher Frist nicht ausgeführt, so wird die Angelegenheit dem Gemeinderat zum Beschluss über Einleitung des Zwangsverfahrens vorgelegt werden.
De Bürgermeister I. A.
An Herrn E. Schilde, Hier, Studentenplatz 3

(V)
1914 – L’huissier Bojarzin, propriétaire de la parcelle, demande permission de construire des immeubles qui seraient desservis par la future rue de Roeschwoog. La Police du Bâtiment refuse le projet.

[Papier à lettres imprimé]
H. Stern, Architekt, Strassburg i. Els., Kinderspielgasse 48 II.
Strassburg i. E., den 7. Januar 1914
An das Bürgermeisteramt, Hier
Der Gerichtsvollzieher Bojarzin hier hat Gelegenheit das ihm gehörende, an der Wanzenauerstrasse in Ruprechtsau gelegene, in beiliegenden Plänen näher bezeichnete Grundstück als Bauplätze zu verkaufen.
Da nach dem neuen Alignement die projektirten Strassen in dem Fall Röschwoogerstrasse, dieses Jahr voraussichtlich noch nicht ausgebaut werden, bittet der Eigentümer das Bürgermeisteramt ganz ergebenst, ihm bei einer sofortigen Bebauung der Plätze den auf beigefügten Lageplänen eingezeichneten 2,00 m breiten, provisorischen Zugang gestatten zu wollen.
Mit vorzüglicher Hochachtung, der eigentüler – der Archttekt
2 Anlagen
[in margine, Stempel :] Bürgermeisteramt Strassburg i. Els. Eingang : 7 JAN 1914, V Nr. 4482
[in margine, Stempel :] Stadtbauamt Strassburg Pr : -12 JAN 1914

[verso]
[in margine, Stempel :] Bürgermeisteramt Strassburg i. Els. Eingang : 16/17 JAN 1914, V Nr. 4482
VI V. 53 Straßburg, den 15. Januar 1914
1. Die nach den beiliegenden Pläne angegebenen provisorischen Zugänge zu den geplanten Neubauten an der Röschwooger Straße können nicht als aureichend angesehen werden und würden nur zu erheblichen Mißständen führen. Wenn die Neubauten stehen hat der Eigentümer kein so großes Interesse mehr am Ausbau der Röschwoogerstraße und die mußlichen

Zustände würden jedenfalls längere Zeit bestehen bleiben.
Es wird anheimgegeben den Eigentümer auf den Ausbau der Röschwooger Straße aufmerksam zu machen.
VI
2. An die Abt. V weiter gegeben – 17/1

V 4482 t., 20.I.14
1) Herrn Gerichtsvollzieher Bojarzin hier, Gießhausgasse 28
Auf Ihre Anfrage v. 7. I. 14 teile ich Ihnen erg. mit, daß zwar zur Errichtung eines Hauses auf Ihrem Grundstück an der Wanzenauerstraße die Genehmigung erteilt werden könnte, zur Errichtung von Häußern an der Röschwoger-Straße aber solange nicht als diese nicht ausgebaut ist. Der für den Anbau * die Voraussetzungen des § 11 der BO liegen nicht vor u. nach d. Bericht des Stadtbauamts * nicht genügend. Ich stelle Ihnen daher anheim, den Ausbau der Röschwoger-Straße bis einschließlich der Front Ihres Grundstück zu beantragen.
[in margine :] mdt. 20.1.14 – ab 22/1 14

(Plan)
Lageplan des Grundstücks von Herrn Bojarzin Gerichtsvollzieher in Straßburg an der Wanzenauerstraße in Ruprechtsau, Maßstab 1 : 500 – Straßburg den 7. Januar 1914

(VI)
[Dactylographié]
Hau, Neuzielgässel 7. Eig. Bojarzin, Giesshaussgasse 2-a – H. 20.
Rev. durch die Mil. Wohn. Kommission
Nichts zu beanstanden. 8.11.15
[in margine :] 1) z. St., 2) z. d. A.
für v. A. K.
[Tampon] Oberarzt d. L. a. D.

[in fine :] Bes. d. d. A. d. f. G. K.
Wasserleitung ist vorhanden. Aborte im Hs. pt. Entw. ordentlich. 22/2/18
[in margine :] 1) z. St., 2) z. d. A. – f. d. A. s. f. G. K.
ob*. H* A. d. K.

(VII)
Bürgermeisteramt der Stadt Straßburg (Baupolitzeiamt)
J. Nr. – Straßburg den 28 Juin 1919
Baugesuch
des Herrn V.or Haehl & Cie, Robertsau an Ausfertigung eines Anbaues a. d. Nebengeb. Neuzielgässel 7 u. Abbruch der Häuser Neuzielgässel 5 u. Wanzenauer Straße Nr. 8, Gewann Neuziel, Flur Nr. 10 engetragen im Grundbuch auf V.or Haehl & Cie
Dem Bürgermeisteramte übergebe ich anbei 2 Blatt gefaltete und außen mit Aufschrift versehene Zeichnungen zu dem obigen Bauvorhaben mit dem Gesuche um baupolizeiliche Genehmigung.
Verfertiger der Baupläne ist Diebold & Weber wohnhaft Robertsau
Unternehmer ist Diebold & Weber
Grundstückeigentümer ist V.or Haehl & Cie, wohnhaft Robertsau
Stand, Stearin-Kerzenfabrik
[in margine :] (tampon) Mairie de transport (Als.) Entrée : 4-JUN 1919, V. N° 3320
[in margine :] V 287 Strassburg, den 8. Juli 1919. Die Bauarbeiten sollen im III. Rayon vorgenommen werden. Durch den Anbau wird die ges. Fluchtlinie nicht berührt. Der Neu * ist * n an der Baustelle 2,50 m beneben *. Ortsweg, welcher jedoch in den Bebauungsplan nicht aufgenommen ist. VI. v. Hagenmayer
[in fine :] Mr Wehrung – Kl. 11/7

[Permis de construire]
Bauschein
Stempel 1 Mark = 1,25 Frcs
– Bürgermeisteramt der Stadt Straßburg (Baupolizeiamt), J.-Nr. V 3320
Name des Antragstellers, Name des Eigentümers : Vor Haehl & Co. R’au
Name des Planfertigers, Name des Bauleiters : Name des Unternehmers : Diebold & Weber, R’au
Lage des in Betracht kommenden Grundstückes : R’au
Bauabschnitt 114
Straße : Neuzielgässel
Bauklasse : O II
Baugebühren im Betrage von 9 Frcs 10 Ces. bezahlt am 21.7.19
Mitteilung an die Abteilung VII abzugeben
Mitteilung an das Polizei-Präsidium abzugeben. ab 21/7
1) Herrn Baukontr. Mey zur gefälligen Kenntnisnahme und Bauprüfung
Straßburg den 22 Juli 1919, Der Stadtbaurat, I. V. Kl.
[in fine :] S. Antrag auf Rohbayabnahme v. 22/7

– Beschluß.
Der V. P. d. G. A. der Stadt Straßburg, Auf Grund der Gesetze und Verordnungen, betreffend die städtische Baupolizei,
Nach Einsicht des Gesuches vom 28.6.19 betreffend die Herstellung eines Anbaues an das Nebengebäude sowie Herstellung von Düngergruben auf dem Grundstücke der Fa. V.or Haehl & Cie am Neuzielgässel in R’au im Bauabschnitt 114
In Erwägung, daß durch die, durch die Herstellung des geplanten Anbaues die gesetzliche Fluchtlinie nicht berührt wird ;
In Erwägung, daß das Grundstücke in der Bauklasse O II liegt und der Anbau unmittelbar an der Grenze errichtet werden soll, in Erwägung jedoch, daß das Nachbar Grundstück demselben Eigentümer gehört,
Faßt folgenden Beschluß :

Artikel 1. Das Gesuch der Fa. V.or Haehl & Cie vom 28.6.19 wird unbeschadet der Privatrechte Dritter, auch derjenigen der Stadt Straßburg, nach der anbei zurückfolgenden Zeichnung unter den in der Bauordnung vom 8. April 1910 enthaltenen Bestimmungen sowie unter den folgenden Bedingungen genehmigt. (1 Blatt Zeichnungen)
1) Antragsteller ist im Hinblicke auf die Vorschriften des § 5 der Bauordnung vom 8. Apr. 1910 verpflichtet, dem Bürgermeisteramte mindestens 3 Tage vor Baubeginn unter Angabe des Tages und der Nummer des Bauscheines schriftlich Anzeige zu erstatten, wann mit den Bauarbeiten begonnen werden soll.
2) Ist der Anbau in seinen Mauern sowie in Dach und Balkenlagen vollendet, das Dach dicht eingedeckt, so ist nach § 8 der Bauordnung bei dem Bürgermeisteramte schriftlich die Rohbauabnahme zu beantragen. Mit den Verputzarbeiten darf erst nach der Rohbauabnahme begonnen werden.
3) Nach Feststellung des Anbaues ist nach § 9 der Bauordnung bei dem Bürgermeisteramte ein schriftlicher Antrag auf Gebrauchabnahme einzureichen.
Vor der Ausstellung des Gebrauchsabnahmescheins ist die Benutzung der betreffenden Baulichkeiten unzulässig und strafbar.
4) Die Genehmigung zur Herstellung des Anbaues unmittelbar an der Grenze wird mit Rücksicht auf den eingangserwähnten Grund ausnahmsweise erteilt.
5) Für die Beanspruchung der zu Verwendung kommenden Baustoffe sind die Angaben des § 24 der Bauordnung zu beachten.
6) Diese Genehmigung erstreckt sich lediglich auf die Bauausführung.
7) Die Düngerbruben sind nach Maßgabe der Vorschriften des § 42 II der Bauordnung auszuführen.
8 ) Alle von den betreffenden Grunstücke kommenden Regen- und Haushaltungswasser sind unterirdisch durch undurchlässige Zweigdohlen nach dem Straßendohlen abzuleiten. Die Ausführung der unterirdischen Entwässerungsanlage unterliegt einer besonderen Erlaubnis, welche vor Beginn der Arbeiten im Straßenkörper beantragt und erteilt sein muß.
9) Der Giebel des Anbaues, der von der Wanzenauerstrasse aus zu sehen ist, ist im Hinblick auf die Verordnung zum Schutze des Ortsbildes architektonsisch auszubilden. Zeichnungen herüber sind zur Prüfung vorzulegen.
10) Der Antragsteller ist verpflichtet, falls durch die Ausführung der geplanten Bauarbeiten die öffentliche Feuermeldeanlage oder die Leitungsdrähte des Telegraphennetzes gefährdert werden könne, die Feuerwache beziehnungsweise die Telegraphen-Direktion vor Beginn der Arbeiten zu benachrichtigen. Für den Fall der Unterlassung dieser Anzeige wird auf die Bestimmungen § 318 des Reichsstrafgesetzbuches verwiesen.
11) Nach Maßgabe der Bestimmungen der Bauunfallversicherungsordnung vom 19. Juli 1911 (Reichs-Gesetzblatt S. 509) muß über Bauarbeiten irgend welcher Art, welche in Selbstunternehmung ausgeführt werden, den Bürgermeisteramte für den Fall, daß zur Ausführung der Arbeit – einzeln genommen – mehr als sechs Arbeitstage verwendet worden sind, binnen drei Tagen nach Ablauf eines Monats bei Vermeidung der dort vorgesehenen Strafe eine Nachweisung nach dem vorgeschriebenen Formblatt eingereicht werden.
– Artikel 2. Vorstehende Genehmigung ist ausschließlich auf die oben erwähnten, beziehungsweise in der zurückgegebenen Zeichnung dargestellten Arbeiten beschränkt. Ihre Gültgkeit ist davon abhängig, daß sie nicht auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Unterlagen erteilt ist. Für jede weitere beabsichtigte Arbeit oder Abweichung muß wieder Genehmigung eingeholt werden.
Artikel 3. Antragsteller hat die nach Gebührensätzen berechneten Baugebühren im Betrage von 9,10 Frcs bei der Stadtkasse einzuzahlen ; gegenwärtiger Beschluß tritt erst nach Einzahlung der Baugebühren in Kraft und wird dann ausgehändigt.
Artikel 4. Vorstehender Beschluß verliert seine Gültigkeit durch einjährigen Nichtgebrauch, d. h. wenn mit den Bau selbst (Betoniren, Mauern…) nicht innerhalb eines Jahres, vom Tage der Aushändigung an gerechnet, angefangen worden ist oder wenn der Bau nachdem er begonnen war, länger als ein Jahr liegen bleibt.
So geschehen auf dem Stadthause zu Straßburg den 18. Juli 1919 – Der V. P. d. G. A., J. A., Kl 17/7
Baugebühren : 6,27 m Fluchtlänge eines Anbaues à 1,00 Mk = 6,27 Mk, Herstellen von Düngerbruben 1,00, Mk. 7,27 = 9,10 Frcs
Baugebühren geschrieben am 18.7.1919
[in margine :] mmdt. 18/7 19 – ab 19/7

Plan
Anbau an das Nebengebäude im Eigentum V.or Haehl u. Cie
Strassburg Ruprechtsau den – Juni 1919

(Réception du gros-œuvre : demande sur formulaire imprimé à remplir)
Bürgermeisteramt der Stadt Straßburg (Baupolitzeiamt)
J. Nr. – Straßburg den 22 Juillet 1919
Antrag auf Rohbau-Abnahme
Bauschein V-a 3320 vom 18 Juillet 1919 den Anbau an das Nebengebäude auf dem Grundstücke der Firma V.or Haehl & Cie Ruprechtsau Neuzielgässel im Bauabschnitt 114 betreffend.
Der Rohbau ist fertiggestellt.
Um Abnahme ersucht, Diebold & Weber
[in margine :] (tampon) Mairie de transport (Als.) Entrée : 22-JUL 1919, V. N° 3320

[in fine :] Termin 30/7 3 ½ h, Kl. 25/7

V 3320, 25.7.1919, 1) Termin durch Formblatt mitgeteilt. 2) Herrn Mey – Baupolizei
[in fine :] ab 25/7

V 3320
Die Rohbau- und Gebrauchsabnahme hat am 30.7. 3 ½ ° im Beisein des Herrn diebold Unternehmer, stattgefunden.
Nachstehende Massnahmen sind noch zu erfüllen :
1. Der Kniestock ist nach örtlicher Angabe zu verankern.
2. Von (ajout : der Bedingung unter) Ziff. 9 des Bauscheines kann abgesehen werden, (biffé : da der Giebel der Örtlichkeit entspechend hergestellt ist.)
Jedoch sind die von der Strasse sichtbaren Wände mit einem der Umgebung entsprechenden (barré et remplacé par : sich anpassenden) Augenfälligen Anstrich zu versehen.
3. Die Dünger & Mistgruben sind mit einer dichten Abdeckung, in Eisen oder Holz zu versehen.
4. Der in der Bauvorlage mit (barré et remplacé par : als) Waschküche eingetragene Raum von nur 4,60 qm. ist auf 9.- (barré et remplacé par : mind. 7,5 qm zu vergrößern) mit sicheren Wänden und Decken sowie mit einem (barré et remplacé par : sowie ein) dem Raumverhältnis entsprechenden Fenster mit eingebautem Entlüftungsflügel (ajout : sind) herzustellen.
Den Bauvorlagen dieser Abänderung kann abgesehen werden indem nur die vordere Wand versetzt und das dach dementsprechend verlängert wird.
Der Rohbauabnahmeschein kann ausgestellt werden.
31.7.19
[in fine :] Hr. Wehrung – Kl 6/8

Bürgermeister-Amt der Stadt Straßburg i. Els. – Baupolizei-Amt – V Nr 3320
Straßburg, den 9.8.1919
Rohbauabnahmeschein (titre barré)
1) Bei der am 30.7.19 erfolgten Rohbauabnahme des Anbaues an das Nebengebäude auf dem Grundstück am Neuzielgässel in R’au im Bauabschnitt 114
Bauherr Fa. V.or Haehl & Cie
Baunternehmer : Diebold u. Weber
sind bis auf nachstehendes Mängel in baupolizeilicher Hinsicht wahrgenommen worden.
ins. die Bedingungen unter den Ziffern 1-4 aus dem Berichte des Herrn Mey vom 31.7.19
Ich ersuche ergebenst, das Erforderliche alsbald veranlassen
2) Nach 14 Tag
Baupolizeiamt, J. A. Kl.
[in margine :] erl. 11/8 – ab 13/8.19

[verso]
Ziff. 1, 2 & 3 sind erfüllt
Ziff. 4 soll erst am Frühjahr erfüllt werden worüber keine Bedenken. 25.10.19
[in fine :] M. Koessler 1.4.

Zif. 4 kann nicht gefordert werden, da es sich um einer uralte Waschküche handelt die nicht umgebaut wurde u. auch zu Beschwerden nie Veranlassung gab. 29/5 K – Erl.

(VIII)
Questionnaire – à joindre à une demande d’autorisation de démolir (en cinq exemplaires)
[in margine, tampon :] Mairie de Strasbourg – Police du Bâtiment 15 SEP 1967, V. N° 2-N 13-7-9
Immeuble à démolir : Strasbourg – Robertsau Rue du Neuziel N° 7
Plan de situation : annexe n° 1
requérant propriétaire selon le livre foncier : Stéarinerie Victor Haehl & Cie Strasbourg – Robertsau, 12, Rue Silberrath
Consistance et affectation acteulle (nbr. d’étages) : rez de chaussée + I étage
Nombre de logements : rez de chaussée condamné depuis avant 1939 – humide
Ier = 2 logements, 77 m², maison inhabitée, toiture dangereuse, malgré plusieurs réparations
Façade sur rue (photo) : annexe n° 2
Liste des locataires : annexe n° 3
Raisons motivant la démolition : Terrain proposé à l’Education Nationale pour un Restaurant Universitaire
Immeuble de remplacement : Plan de la façade sur rue : annexe n° 4
Strasbourg le 15 Sept. 1967
[Tampon] Stéarinerie Victor Haehl & Cie, Le Président

(p. 2) partie à remplir par le Maire
– La demande de permis de construire est-elles déposée ? : non
– Nécessite-t-elle une dérogation ? : non
– Situation par rapport à la protection
(-) des sites et monuments : néant
(-) de l’aspect local : néant

Observations
L’inspection des lieux a permis de constater que l’immeuble voué à la démolition est une très vieille construction sans cave et comporte un rez de chaussée, un 1er étage et des combles non aménagés.
La maison construite en pans de bois, avec charpente en bois se trouve dans un état de vétusté fort avancé. Sa mise hors d’eau n’est plus assurée. L’immeuble est complètement évacué de ses occupants.
Un avis favorable est donné du fait que le terrain devra servir à l’implantation du futur Restaurant Universitaire.

(p. 3)
Annexes à joindre
1° – 3 plans de situation
2° – 3 photos de la façade sur rue
3° – Liste nominative des locataires avec indication du nombre de chaque famille (3 exempl.)
4° – 3 plans (façade) de la nouvelle construction

Vu et certifié exact – Avis favorable
Le Maire de la Ville de Strasbourg
à Monsieur le Préfet de la Région d’Alsace, Préfet du bas-Rhin – Direction Départementale de la Construction
Strasbourg, le 4 MARS 1968
Le Maire, p. d., C. de Rendinger, Adjoint au Maire

Plan de situation
Propriété de la S.A. Haehl et Cie, Strasbourg-Robertsau
Rue Schott, Rue du Neuziel, Rte de la Wantzenau
echelle : 1/1.000
[in margine, tampon :] Mairie de Strasbourg – Police du Bâtiment 15 SEP 1967, V. N°
(Photographie)

V 2. N 13.7 ; 9
20.2.1969
Concerne la démolition de l’immeuble 7 Rue du Neuziel à Strasbourg-Robertsau
Prop. V. Haehl et Cie, Strasb.-Robertsau
Rapport
1) Il s’agit d’une très vieille construction sans cave d’un R. de chaussée d’un 1er Etage et d’un comble non aménagé.
Depuis 1939 le R. de chaussée est condamné par suite de l’humidité. Le R. de chaussée serve depuis comme cave et dépôt.
L’ensemble est en pans de bois avec charpente en bois de couverture de tuiles de toutes sortes. L’immeuble se trouve dans un état très vétuste. Les semelles de base se trouvent dans un état de pourriture de façon que la stabilité n’était plus assurée, quelques étaits ont été posés à l’intérieur des bâtiment pour soutenir le plancher haut du R. de chaussée. Par suite que la mise hors d’eau n’était plus assurée, la charpente se trouve dans un état de pourriture très avancé.
L’intérieur se trouve également dans un état de délabrement.
L’immeuble est vide
Au 1er Etage se trouvait 2 logements à 4 pièces. Le WC est à l’extérieur.
Il n’y a pas de tout à l’égout.
Avis favorable pour la démolition de l’immeuble en question
2) M. Lang / M. Hauswald
V

V – 2-N 13-7-9 AH/Z Strasbourg le 24 MARS 1968
[in margine :] Fait le 7 MARS 1968, Exp. le 14 MARS 1968
Le maire de la Ville de Strasbourg – Service de la Police du Bâtiment
à Monsieur le Préfet du Bas-Rhin, IV° Division – 3°Bureau – 5, place dela République
s/c. de Monsieur de Directeur départemental de la Construction
Objet : Demande d’autorisation de démolir l’immeuble n° 7 rue du Neuziel à Strasbourg-Robertsau
Pétitionnaire : Stéarinerie Victor Haehl & Cie 12, rue Silberrath, Strasbourg-Robertsau
J’ai l’honneur de vous soumettre ci-joint la demande citée en objet avec les pièce y relatives à l’appui.
J’émets un avis favorable à la délivrance de l’autorisation sollicitée.
2) Copie transmise
a) à la Communauté Urbaine de Strasbourg, Service du Logement
b) à la Division I / OND
c) à ma Division IV 6 Musées
d) à l’Office d’Hygiène
e) à la Commission de l’inventaire des Monuments nationaux, Palais du Rhin, Place de la République 67 – Strasbourg
à titre d’information
3) Liste des immeubles ayant fait l’objet d’une demande de démolition. n° 191
4) A M. Adam pour contrôle.

L. M., p. d.
V N. N. 13.7.9. 20.3.68
1) Les travaux de démolition sont achevés
2) à classer
V

[Tampon] Inscrit sur l’état de changements etc. du cadastre le 23/3/68 N° 26

République française – Département du Bas-Rhin
Direction départementale de la construction
Strasbourg, le 6 MAI 1968
[in margine Tampon :] Mairie de la Ville de Strasbourg, Entrée 7. MAI 1968
Le Préfet de la Région d’Alsace, Préfet du Bas-Rhin
à Monsieur le Directeur de la Stéarinerie Victor Haehl et Cie, 12, rue Silberrath, Strasbourg-Robertsau
Objet : Démolition d’immeuble
Référ. : votre demande du 15.9.1967 adressée à Mr. le Maire de la Ville de Strasbourg – Police du Bâtiment
Monsieur le Directeur,
Par lettre citée en référence, vous avez sollicité l’autorisation de procéder à la démolition de l’immeuble situé 7, rue du Neuziel à Strasbourg-Robertsau.
J’ai l’honneur de vous faire connaître que l’autorisation de démolir le bâtiment en cause vous est accordée.
J’ai pris note que la parcelle sur laquelle se trouve l’immeuble à araser doit permettre au Ministère de l’Education Nationale la réalisation d’un restaurant universitaire.
Veuillez agréer, Monsieur le Directeur, l’expression de mes sentiments distingués.
Pour le Préfet du Bas-Rhin et par délégation, Le Directeur Départemental de l’équipement, Pour le Directeur Département empêché, BALLAND
Copie transmise à titre d’information à Mr. le Maire de la Ville de Strasbourg, Police du Bâtiment, Rue Brûlée Strasbourg
[in margine Tampon :] Mairie de Strasbourg, Police du Bâtiment 7. MAI 1968, Nr 2-N 13-7-9


Les Maisons de Strasbourg sont présentées à l’aide de Word Press.