Jean Michel Greiner, tonnelier et marchand de vins, et (1746) Marie Barbe Hummel auparavant femme de Jean Henri Demuth (1743)


Jean Michel Greiner, tonnelier et marchand de vins originaire de Hunawihr près de Colmar, épouse en 1746 Marie Barbe Hummel veuve de Jean Henri Demuth et s’inscrit à la tribu des Tonneliers. L’épouse apporte en mariage une maison rue du Dôme et une auberge construite sur le communal près du péage du Rhin.
Jean Michel Greiner paie à partir de 1773 la Taille par abonnement de dix ans, reconduit en 1784. Marie Barbe Hummel meurt en 1774 en délaissant une fille de son deuxième mariage et quatre enfants du veuf. A l’inventaire est joint l’éloge funèbre de la défunte. Jean Michel Greiner meurt en 1793.

Maisons
19, rue de la Douane, VII 408


Jean Michel Greiner, tonnelier et marchand de vins originaire de Hunawihr près de Colmar, épouse en 1746 Marie Barbe Hummel veuve de Jean Henri Demuth : contrat de mariage, célébration

1746 (22.6.), Me Koch (6 E 41, 499) n° 140
(Eheberedung) zwischen dem Ehren: und Vorgeachten herrn Johann Michael Greiner, dem ledigen Kieffer und Weinhändler, deß Ehren und Wohl Vorgeachten herrn Johann Michael Greiner auch Kieffers Weinhändlers auch burgers zu Hunnenweÿer, mit der Viel Ehren und Tugendbegabten frauen Margaretha Barbara gebohrner Binderin, ehelich erzeugtem Sohn, als bräutigam, ane einem,
So dann der Viel Ehren und Tugend begabten Fraurn Mariä Barbarä, gebohrner Hummelin, weÿl. des Ehren: und Wohlvorgeachten Herrn Johann Heinrich Demuths gewesenen Kieffers und Weinhändlers auch burgers allhie Zu Straßburg seeligen nachgelaßener Wittib, als Hochzeiterin am andern Theil – So geschehen in der Königlichen Statt Straßburg auff Mittwoch den 22. des Monats Junii Anno 1746 [unterzeichnet] Johann Michael Greiner als hochzeiter, Maria Barbara demuthin als hochzeiterin

Mariage, Saint-Nicolas (luth. f° 80-v, n° 24)
1746 – Mittwoch den 3. Aug. seÿnd nach Zweÿmahl geschehener Proclamation in den Stand der H. Ehe eingesegnet worden, Herr Johann Michael Greiner von Honnaweÿer, der ledige Weinhändler, Kiefer und burger allhier, herren Johann Michael Greiner des Gastgebers Weinstichers und burgers zu Honnaweÿer ehel. Sohn und Frau Maria Barbara geb. Hummelin weÿl. herrn Johann Heinrich Demuth geweßenen Weinhändlern Kiefers u. burgers alhie hinterlaßene wittib. [unterzeichnet] Johann Michael greiner als hochzeiter, Maria Barbara Demuthin als Hochzeiterin (i 83)

Jean Michel Greiner s’inscrit à la tribu des Tonneliers. La tribu lui remet d’abord le certificat qui lui permet d’être reçu bourgeois. Il paie un droit supplémentaire pour n’avoir pas appris son métier à Strasbourg

1746, Tonneliers (XI 394)
(f° 484-v) Sambstag d. 9.ten July 1746 – Johann Michael Greiner der von Hunaweÿer gebürd. ledige Kieffer prod: Ein Attestat de dato Reinchenweÿer d. 30.ten junÿ 1746. H. Zunfftmeister Obermeister und 27. Assessoren unterschrieben, Vermög weßen Er das Kieffer meisterstück Verfertiget, mit bitt ihme, in dem Er willens sich ane weÿl. Johann Heinrich Demuths wittib Zu Verheurathen, ihme Einen zunfft schein zu Ertheilen, damit er Burger werden könte, auff gethane Vorstellung, daß Er gleich wie hießige burger und Meisters sohn, sein gebühren zu Erlegen hätte, Declarirte Er sich daß Er derentwegen 24 R Erlegen wollen welches Er auch so gleich nebst der gebühr vor das Kauffgericht Erlegte, worauff ist erkandt worden, daß Er Vor einen Meister passirt, und ihne Ein zunfft schein Ertheiltt werde. dedit 8 ß pro protocol.
(f° 488) Dienstags d 13.ten 7.bre 1746 – Meister Johann Michel Greiner der Kieffer Erhaltet auff producirten schein Von löbl. Cantzleÿ vom 22.ten 7.bris Stadt Stall de eodem das Zunfftrecht und Zahlt als ein frembder so sich Einer zünfftigen Wittib Verheurathet, 2 lb 15 ß, pro feuereÿmer 10 ß, pro protocol. 5 ß

1746, Livre de bourgeoisie 1740-1754 (VII 284) p. 267
Johann Michael Greiner Von Honnaweÿr geb. der Kieffer erhalt das burgerrecht Von seiner Ehefraun Maria Barbara weÿl. Joh: Heinrich demuth des geweßt. burgers undt Kieffers allhier hinterl. wittib um den alten burger ß und will dienen beÿ E.E. Zunfft der Kieffer. jur. eod. [12. 7.br 1746.]

Les nouveaux mariés font dresser l’inventaire de leurs apports dans une maison rue des Bouchers. L’épouse apporte une maison rue du Dôme et une auberge construite sur le communal près du péage du Rhin

1746 (14.9.), Me Koch (Matthias, 6 E 41, 477) n° 342
Inventarium über des Ehren u. vorgeachten H. Johann Michael Greiner, Kiefers u. Weinhändlers, u. der Viel Ehren u. tugendbegabten Frauen Mariä Barbarä Greinerin gebohrner Hummelin, beede Eheleuthe und Burgere allhier Zu Straßburg einander vor unverändert, in den Ehestand zugebrachte Nahrungen – Vermög ihrer mit einander auffgerichteten Eheberedung §. Vor unverändert vorbehalten haben – so geschehen u. angefang. in d. königl. Statt Straßb. in fernerem gegenseÿn des Ehrenvest und vorachtbaren H Johann Balthasar Hummel des Pasteten Becks v. burgers allhier als der Ehefrauen erbettenen beÿstands auf Mittwoch den 14. des Monaths Septembris Anno 1746.

In einer allhier Zu Straßburg ane dem Metzgergießen gelegenen hiehero nicht gehöriger Behaußung, ist befunden worden als folgt.
(f° 19-v) Series rubricarum hujus Inventarÿ Des Ehemanns vor unverändert in die Ehe gebrachtes Vermögen, Sa. haußraths 74, Sa. silbers 27, Sa. Goldenen Rings 85, Sa. Baarschafft 509 lb, Summa summarum 696 lb, dazu deßen antheil ane denen haussteuren 73, Des Ehemanns Vermögen 770 lb
dießemnach wird auch der Ehefrauen eigenthümlich in den Ehestand gebrachtes Vermögen beschrieben, Sa. haußraths 1179, Sa. Weins und lährer Faß 48, Sa. Silbergeschirrs 376, Sa. goldener Ring Ketten und dergleichen Geschmeids 545, Sa. baarschafft 2813, Sa. Pfenningzinß hauptgüter 6365, Eigenthum ane Häußern, einem Gärtel und einem Viertzel Reeben, so der Ehefrauen gehörig, so nicht angeschlagen, Gülth von liegenden güthern, seind nicht angeschlagen, Sa. Schulden 899 lb, Summa summarum 12 227 lb – Beschluß Summa 10 687 lb
(f° 28) Eigenthum ane Häußern v. i. Vzl. Reeben. (F.) Erstl. i. behaus. v. hoffst. s. i. höffl. v. hinterhäuß. ane d. Mr. gaß (…)
It. i. vzl. Reeben Wintzenheimer banns
Wüthshauß zum ochßen genandt ohnfern dem Rheinzoll auff gemeiner Statt Grund v. bod. erbaut

Jean Michel Greiner paie la Taille par abonnement à partir de 1773. La décision des quinze qui l’y autorise figure au registre de la Chambre de la Taille. La durée de l’abonnement est de dix ans

1773, VII 1180 – Livres de la Taille f° 164
Erkandtnus Gnädiger herren Fünff Zehen vom 18 Septembris 1773.
In Sachen H Johann Michael Greiner des burgers und Weinhändlers jmploranten, auff übegebenen unterthäniges memoriale dahingehend, die gerichteten Ihme für zehen Jahr lang ein abonnement puncto des zu entrichtenden Stallgeldts zu ertheilen, nach welchem Er Jehrlich die Summ von 30 lb 3 ß für stallgeldt löbl. Statt zu bezahlen haben möchte, verordnete und beßessene Deputation, des jmploranten ferners anerbieten, auch alles übrige Vor und anbringen Ist der Herren Deputirten abgelegten relation nach Erkandt, wird dem jmploranten mit gebettenem abonnement auff der Statt Stall gegeg Jährlicher Verstallung von 26 000 R. oder 40 lb 7 ß Zu entrichtenden Stallgeldts auf Zehen nacheinander folgenden Jahre überhaubt und dergestalten willfahrt daß das angesetzte quantum nach abzug der bisherigen Stall summ sogleich baar erlegt und wann Ihme jmploranten während solchen 10. Jahren seines abonnements etwas Erbs, legaten, donations oder Widumbs weiße Zufallen würde der belauff deßen auff Löbl. Statt Stall angegeben und das Stallgeldt davon obig fixirter Summ beÿgesetzt, wie nocht weniger nach seinem etwa erfolgenden absterben deßen Verlassenschafft ordnungs mäßig jnventirt, Jedoch ohne einige Von seiten Gemeiner Statt hie befahrende recherches oder nachtrags abforderung denen dreÿ der Statt Stall eingelüffert werden nach Verfließung der 10 Jahren aber uns freÿ stehen solle sothanes abonnement entweder auffzuheben oder aber auff des jmploranten geziemendes ansuchen nach befindeneden umbständen zu renunciren. unterschrieben Widt XV Secretarius

Marie Barbe Hummel meurt en 1774 en délaissant une fille de son deuxième mariage et quatre enfants du veuf. Les experts estiment 4 000 livres la maison mortuaire à l’angle du Vieux-Marché-aux-Poissons que la défunte a léguée à son fils cadet Jean Greiner. La masse propre au veuf s’élève à 889 livres, celle des héritiers à 15 649 livres. L’actif de la communauté s’élève à 21 611 livres, le passif à 14 984 livres. A l’inventaire est joint l’éloge funèbre de la défunte

1774 (9.8.), Me Haering (6 E 41, 1374) n° 508
Inventarium über Weÿland der Ehren und Tugendgezierten Frau Mariä Barbarä Greinerin gebohrnerHummelin des Wohl Ehren Vesten und Großachtbaren Herrn Johann Michael Greiner Kieffers und Weinhändlers auch Vornehmen burgers alhier zu Straßburg im Leben geweßener Frau Eheliebste nunmehr seeliger Verl. – nach ihrem den 23.sten mart. lauffenden 177.sten Jahrs aus dießer welt genommenen tödlichen Von hinnen Scheiden hie zeitlich verlaßen – so beschehen Straßburg dienstags den 9.ten augusti und folgende täg im Jahr der Gnaden 1774.
Die abgeleibte seelig Zu erben sind fähig, Ihre besag hernach abschrifftlich einverleibt testaments zu Erben eingesetzte in Zwoen Ehen erzeugte Kinder, welche ab intestato ebenfalls dieselbe Zu erbenfähig geweßen wären, benandlich I. Frau Maria Barbara Saumin geb. Demuthin herrn Johann Daniel Saum Handelsmanns und Vornehmen burgers alhier frau Eheliebste, welche defuncta in erster Ehe mit weiland herrn Johann Heinrich Demuth geweßten Kieffer Mr Weinhändler und burger alhie den 13.den Aprilis 1743. dießes zeitliche geseegnet, erziehlt hat, beÿständlich ihres Eheherrn zugegen, II.do herr Johann Michael Greiner, leediger Volljähriger handelsmann, seinen eigenen Nutzen besorgt. anweßend, III.tio Frau Margaretha Elisabetha geb. Greinerin unter Ermächtigung ihres Ehegatten Herrn Johann Daniel Imlin Handelsmanns und Vornehmen bs. alhier, doeßem Geschäfft abwartend, IV.to hr Philipp Jacob Greiner utriusque Juris Studiosus mehrjährigen alters für sih selbst gegenwärtig, So dann V.to hr Joh: Greiner die Väterliche handthierung und Gewerb ergreiffend, im 19 Jahr seines Alters, nebst seinem geordnet und geschworenen Vormunds herrn Philipp Jacob Hummel handelßmannß und burger alhier, gegenwärtiger Inventur beÿwohnend, dieße vier hat die seelig mit Eingangs herrn hinterbl. dem Wr. ehelich erzeugt. Alle inhre fünff Kinder, erster und Zweÿter Ehe aber zu gleichlingen Antheilern Zu Erben Verlaßen

In einer alhier Zu Straßburg am untern Fischmarckt ein Eck gegen dem Cran außmachend gelegenen behaußung in dieße Verlt. gehörig befundern worden Wie folgt
Im Vierten Stock In der Alcove Kammer, In der Meel Kammer, In des bedienten Kammer, In der Kasten Kammer, In der Knecht Kammer,
Im dritten Stock Im Imlinischer Ehel. Zimmer, In der Meßherrn Stub, Im Cabinet darneben, In des herrn Sohns Studier Stube, Im Cabinet darneben, In der Madg Kammer, In der Kuchen,
Im Zweÿten Stock in der Alcove Kammer, In der Eck Stube, Im Saal, Im Cabinet darneben, In der Magd Kammer,
Im Ersten Stock In der Alcove Kammer, In der Eck stube, In der Schlaff Kammer darneben, In der gelben Stub, Im Cabinet darneben, In der Kuchen
auf der Steeg, Auf der Ebene Im haußehren, In der Kuchen, Im Laden nechst der Kuchen, In der laden Stube, Im Gewerb Laden, In der Wohnstube
(f° 18 v) Eigenthum an häußern. (E.) Erstl. eine neuerbaute becken behaußung und hoffstatt, samt einem höffel und hinterhauß auch allen anderen dero Gebäuden, begriffen, Weithen, Rechten, Zugehörden und Gerechtigkeiten an der Münster Gaß
$ 239 1.s neben H. N braun dem ältern Goldarbeiter 2.s neben weÿl. H. N Spachen Wittib geb. Schafin hi. auf N N Lebrun Caffé Sieder, (lt) abschatzung vom 8. aug. 1774 angeschlagen worden pro 4000 R, hier 2000, darüber meldet I. deutsch. perg. brief m. der Stadt Straßb anhg.d Ins. verw. dat. den 7. Xb. 1633 so dermalen nicht vorgewießen worden
(T.) Neml. eine behaußung, samt höflein bronnen u. hoffstatt ein Eck am untern fisch Marckt und Cran ausmachend, 1.s neben Joh. Illinger dem tabac händl. 2.s neben H. Joh: Michael Riff Sattler hinten auf eben dieselbe stoßend gelegen, so gegen männigl. frei, leedig und durch der Stadt Strßbg. geschwohrene Herrn ban Isprct) und Werck Mr. des Zimmerhofs, zufolg deren schrifftlich Abschatzung vom 8. Augusti 1774 gewürdiget worden pro 8000 R hier 4000 lb. Darüber besagt 1. deutscher perg. Kfbr. aus alhieß. C.C. Stb vom 9. Aug. 1746 mit deren anhgd: größ. Ins. versehen. Da nun dieße behßg. um 4000 lb. angeschlagen, die ½ aber dißorts Jüngstem sohn Joh:s Greiner nach dem 5. Puncten des testaments, um 3500 lt vermacht ist, solche eingangs gedr. H. Vogt, noch Zur Zeit Anstand genommen, sich zu erklären, ob er die ½ solcher behßg. um einem so hohen Anschlag annehmen wolle oder nicht ?
(T.) Item eine behßg. und hoffstatt, mit allen derselben Gebäuden, begriffen, Zugehörden, Rechten und Gerechtigkeiten, alh. hinter der Zfft. Stb. zur Mörin 1.s neben H Joh: Jacob Scär Schuhemacher Mr. 2.s neben hernach beschriebener behßg. (…)
(T.) Item eine behßg. alh. Zu sträbg. an dem unteren fisch Marckt hinter der Mörin (…)
(f° 20) (T.) It. I. Eßig Magazin mit allen begriffen, Rechten und Gerechtigkeiten nebst allem zum Eßig sieden gehörigem Schiff und Geschirr alh. Zu Straßburg, ohnfern dem Waÿßen hauß(…)
(f° 20 v) (T.) Antheil an einem Metzig Banck. Die ½.te an einem Metzig banck gelegen unter der kleinen Metzig (…)
– Abschatzung Vom 8 aug. 1774. Auff begehren H. Griner dem Weinhändler ist Eine behausung allhie jn der Statt Straßburg am Underen Fischmarckt gelegen Ein Seits Neben Ein Eck auff Das allment ander seits Neben Johannes Illinger und hienden Joh: Michaell Ruff stosend gelegen, solche behausung besteht in Laden Laden Stuben eine Kichen und eine Kieffers werckstatt Ferner Dreÿ Stuben Vier frantzesche Camin Camern dreÿ Capeneter und Vier hauß Kamren, dar jber ist der dach Stuhl mit breitzieglein belegt, hatt auch ein getrembten Keller und brunnen, Vor und Vmb Acht Thusent gulden
Der zweite begriff (…) [unterzeichnet] Werner, Hueber

(f° 31) Copia Testamenti Solennis in scriptis, welche weiland die am 23.t Martÿ 1774 seelig verstorbene frau Maria Barbara Greinerin gebohrne Hummelin (…) den 20. Septembris 1773 gestiftet, tags darauff vor Sieben Zeugen bei Not° Häring verschloßen hinterlegt und den 16.de, Julÿ 1774 geöffnet worden – Demnach ich Maria Barbara Greinerin geb. Hummelin H Joh: Michael Greiner Weinhändlers und bs. alhr. Ehegattin, mit Zum öffteren die Nichtig und flüchtigkeit dieses Zeitl. Lebens vorgestellet (…) an dem Fünfften, vermache ich meine helfte, an der mit meinem Ehemann erkaufften behaußung, die wir mit einander erbaut, ein Eck am untern fisch Marckt und dem Cran ausmachend, meinem Jüngsten Sohn Johannes, vor freÿ leedig und eigen, nebst den Lageren Schaalen und faßen in derselben Keller, vor und umb die Summam von 7000 Gulden, solche Summ in des gemeinl. Müterliche Erb einzuschießen
(f° 35-v) Ergäntzung, Ausweißl. des (…) errichteten Inventarÿ durch H. Not. Mathiam Koch den 14. 7.br 1746
(f° 41) Abzug gegenwärtigen Inventary. Anfangend anfänglich aber des H. Wbrs. unverändert und eigen vorbehaltenen Guths, Sa. silbers 1 lb, Sa. Golds 2 lb, Erg. 734 lb, Sa. Schuld 150 lb, Summa summarum 889 lb
Dießemnach wird auch der 5 Kdr. u. Erben unverändert u. eigen vorbehalten Guth beschrieben Sa. Silbers 71 lb, Sa. gold o. u. Geschmeids 154 lb, Sa. Pfgzß hptguths 75 lb, Sa. Eigenthums an einer behßg. 2000 lb, Sa. solcher Gülth von liegenden Güthern zu Schnersheim 11 lb, Sa. der Erg. 13 987 lb, Summa summarum 16 299 lb – Schulden 650 lb, Nach deren Abzug 15 649 lb
Endlich folgt auch das gemeinl. verändert und T. Guth, Sa. hausrath 567 lb, Sa. obigen tuchs auf der bleich 16 lb, Sa. Wein, Eßig, brandenwein und faß 2958 lb, Sa. Pferd Chaise u. Roll 60 lb, Sa. Silb. u. Geschm. 77 lb, Sa. gold. o.u. Geschmd. 8 lb, Sa. baarschafft 369 lb, Sa. Eigenthums an häußern 4927 lb, Sa. Antheils an einem Metzigbck 276 lb, Sa. Güth von liegenden güthern zu Wintzenheim 85 lb, Sa. Eigenth. an Reeben zu Mittelhausbergen 180 lb, Sa. Pgfz 4352 lb, Sa. Schulden 4790 lb, Sa. Gewerbs Schulden 2942 lb, Summa summarum 21 611 lb – Schulden von der T. Verl. zu bezalend 14 984 lb, Nach solchem abzug 6626 lb
Hierzu kommt ferner,
Einmal, was an der Erben unveränderte neu erbaute behßg. an der Münster Gaß wegen bau Cösten angewendet worden, welche dr H Wb. besag Recess vom 11. Aug. 1774. überhaupt evaluirt, vor 7000 lb hier
Und wegen der haupt Gebäude so Er an due Verkauffte becken behßg. gegen der Schmidt Stub hinüber verwendet habe, besagt neml. Pro 750, (…) Summa deßen so der theilbaren Nahrung beÿzusetzen 2524. lb
Beschluß und Stall Summa 23 690 lb, Zweiffelhaffte schulden in die T. Verl. zu geltend 1044 lb, Zweiffelhaffte Gewerbs schulden 2210 lb
Wÿdem So die Verstorbene seel. aus i. Ehe lebtägig genossen, Es hat neml. die Def. aus ihres erstern Ehemanns längst weil. H. Joh: Heinrich Demuth, des geweßenen Kiefer Ms. Weinhändl. u. b. alh. seel. Verl. in krafft des 6.ten Puctens der von Ihrer Verheürathung mit einander aufgerichteten Eheberedung die Zeit Ihres lebens in besitz und Genuß gehabt
Eheberedung (…) Straßburg auff Mittwoch den 22. des Monats Junii Anno 1746

Eloge funèbre
Christich geführ und Seelig beschloßener lebens lauff. Weÿland der Ehren und Tugendbelogte Frau Mariä Barbarä Greinerin gebohrne Hummelin des Ehrenvesten und Großachtbarn hrrn Johann Michael Grieners Weinhändlers Kieffer meisters und Vornehmen burgers alhie Zu Straßburg gewesener frau Eheliebstin nunmehr seeliger. Es ist aber dieselbe an dieße Vergängliche Welt geboren worden den 8.ten 9.bris 1714. Von geistlichen und angesehenen Elteren. Sintemalen ihr Vater war weiland Herr diebold Hummel geweßener Weißbeck und burger alhier die Mutter aber weiland frau Maria Barbara gebohrne Gerungin, beede längst in Gott ruhende. Dieße ihre geehrte Eltern ließen beÿ ihrer tochter leiblichen Geburth ihre Vornehmste Sorge, sogleich seÿn, Sie Zum Sacrament der heÿligen tauffe zu befördern damit die durch unßer aller Heÿland und Erlößer wieder erworbenen Ein kindschafft Gottes und alleranderer Heÿls Güther theilhafftig wurde, welcher empfangenen hohen tauf Gnade Zusteter Erinnerung ihro der Nahme Maria Barbar beÿgeleget worden. Sie genoße nicht lang der elterlichen Erziehung indeme selbige frühezeitig Verstorben, doch wurde Von ihrem rechtshaffenen Anverwanthen nichte Versaumt ihr Hertz Zu Gottseeligkeit zu bilden und in ihr ein taugliches Mitglied burgerlicher Gesellschafft zu lieffern, ihre sich beÿgelegte gute Eigenschafften haben auch längst weiland herrn Johann Heinrich demuth geweßenen Weinhändler Kieffer Mr. und Vornehmen burger alhier bewogen, Sie zur Ehe zu begeben, mit deme Sie den 13.den Martÿ 1743. ehelich getrauet wurde, dieße Ehe dauerte kaum Vierzehen Tag da dieselbe nach göttlichen Verhängnus durch den Zeitlichen tod getrennet wurde doch ist aus selbigen die Viel Ehren und tugendgezierte frau Maria Barbara gegenwärtige herrn Johann Daniel Saum Handelßmanns und wohlangesehenen burgers alhier frau Eheliebste entsproßen, welches in geseegnet und Vergünstigte Ehe Paar die seel. mit vier lieben Encklen Nahmens Johannes der ersten Classe Schüler, Johann Michael, Johann Jacob und Mariam Barbaraù erfreut hat.
Den 3.ten Augusti 1746 begab sich unßer seelig Verstorbene Zum Zweÿten mal in die Ehe mit ihrem herrn Wittiber mit dem Sie in einträchtig friedfertig und glückseeliger Ehestand sechß liebe Kinder gezeuget, davon Maria Magdalena und Frantz Heinrich in Zärter Jugend die Schuld der Natur bezalt, aber a) He Johann Michael, leediger Handelßmann, b) frau Margaretha Elisabetha herrn Johann Daniel Imlin Handelßmanns und Vornehmen burgers alhier erst kürtzlich gewordene Eheliebste, c) hr. Philipp Jacob Studiosus Juris und d) hr Johannes des Väterlichen Gewerbs ernstlich befließener, So lang es dem herrn über Leben und tod gefällig annoch am Leben sind. Wie nun die nun in Gott ruhenden sich äußerst bestrebte, Vornehmlich eine wahre und aufgerichtete dienerin unßers Gottes zu seÿn, so suchte Sie auch die Pflichten einer gefließenen Gattin und frauen Verehrung werthen Mutter Zu erfüllen, anbeneben ließ Sie sich das Wohl der Armen bestens empfohlen seÿn, auch hat sie Sich gleichen gefälligst und lautseelig, auch hat sie sch durch endliches und angenehmes betragen die Gewogenheit erworben ingl. das Wolwollen hoher Gönne Rechtshoffener freunde beÿfall und Lob erhalten.
In Ihr länger als dreÿ Jahr gedaurten schmertzhafften außzehrenden Kranckheit hat Sie eine Völlige Ergebenheit in den göttlichen Willen geäußert, und mit anhaltender Geduld ihrer Auflößung entgegen gesehen, welche nach dem Willen unßers Gottes auf den Sie ohnablößig gehoffet und seiner Verheißung Sie Zu erretten getrauet, Vorgestern nach Mittnacht gegen ein uhr durch seinen stillen sauffzen tod erfolget ist, Nachdeme Sie in dießer Vergänglichkeit gewollt hat 59. Jahr 4 Monath u. 14. Taag. Sign. Strassburg den 24.ten Martÿ 1774

L’abonnement à la Taille est prolongé de dix années par décision des Quinze en date du 15 mai 1784

1784, VII 1180 – Livres de la Taille f° 362-v
Erkandtnus Gnädiger Herren der Fünffzehen vom 15.t Maji 1784.
In Sachen Johann Michael Greiner, des burgers und Weinhändlers alhier, Imploranten, Auf producirtes unterthäniges Memoriale, mit beÿlag Lit. A. und Bitten Wie geruheten ihme sein abonnement auf löbl. Statt Stall vom Achtzehenden Septembris Siebenzehnhundert siebenzig dreÿ auf fernere Zehen Jahr Zuverlängeren, Verordnet und beseßene Deputation, auch all übrig des Imploranten angehörte Vor: und Anbringen, ist der Zu den Stallgeschäften abgeordneten Herren abgestatteter relation nach erkandt, daß Imploranten mit begehrter Continuation seines Abonnement unter den in unserer Erkandtnus vom Achtzehenden Septembris 1773 enthaltenen Bedingnußen auf fernerer Zehen Jahr Zu willfahren. Unterschriebenen Zæpffel, XV. Secretarius mit handzug.

Jean Michel Greiner meurt en 1793 en délaissant quatre enfants. Il lègue à son fils cadet Jean la maison d’angle qui lui appartient déjà pour une moitié aux termes du testament de sa mère. Le défunt légue la maison voisine rue de l’Etal à son fils aîné Jean Michel qui devra renoncer à jouir de la boutique de deux arcades dans la maison de son frère Jean. Le défunt règle les droits futurs du puits commun entre les deux maisons.

1793 (14.2.), Strasbourg 3 (1), Me Schweighaeuser n° 512
Inventarium Abtheil: und Erörterung über weiland des bürgers Johann Michael Greiner ehemaligen Weinhändlers alhier zu Straßburg, nach seinem den 8.t februarii jüngst aus dießer welt genommenen tödlichen Hientritt hinterlassen so wohl liegend als fahrende Haab und Nahrung, Schulden und Gegenschulden, nichts davon ausgenommen.
So geschehen in einer alhier Zu Straßburg ohnfern dem Craan gegen dem Kauffhauß hinüber gelegener mit N° 28. bezeichneten behaußung in welcher der Erblaßen verstorbenen Donnerstag den 14. Februarii 1793 in zweÿten Jahr der frantzösischen Republik.
Der Verstorbene hat ab intestato Zu Erben hinterlassen 1. den hiesigen burger und ledigen Handelßmann Johann Michael Greiner so persönlich zugegen, 2. Frau Margaretha Elisabetha Imlin gebohrne Greiner, weiland des gewesenen hiesigen burgers und Handelsmanns Johann Daniel Imlin hinterbliebene wittwe, welche mit beÿstand ihres Schwagers des burgers Johann Daniel Saum Handelsmanns alhie bei diesem Geschäfft erschienen ist, 3. den burger Philipp Jacob Greiner, handelsmann und Inwohner Zu Colmar dermaligen Richter bei dem distrikt Gericht alda, gegenwärtigem Erbs Geschäfft persönlich beiwohnende, So dann 4. den hiesigen burger Johannes Greiner, Weinhändler, alle Vier des Defuncti mit Weil. Fraun Anna Barbara gebohrner Hummel ehelich erzeugte majorenne Kinder und mit Ausnahm derer per dispositionem inter liberos vermachter Prælegaten zu gleichen theilen hinterlassene Erben.

(f° 2) Ane Haußzinnß sollen
It. der bürger Joh: Daniel Ehrlen hiesiger handelßmann von dem in Lehnung habenden Hauß von Weÿhenachten 1792. bis 10. febr. 1793 gerechnet vor 1/8. Jahr ad 800 lb. jährl, 100
It. der burger Zear hies. Schreiner von ersten Stock Von der behaußung hinter der Möhrin von medio aug. 1791 bis medio febr. 1793 für 1 jahr 6 mon. ad 160. lb jährl. 240, Nach abzug darauf bezalter 96, perrest 144
It. der hies. burger Koop Wollenweber vom 2.ten Stock ged. behaußung von Weÿhenacht. jüngst bis 10. febr. 1793 gerechnet für 1/8 Jahr, 20
It. N. Kiehn den eiler v. ersten stock der behaußung neben der Vorgedachten gelegen vor vor ein achtels Jahr 10
It. fr Mezgerin die Mehlfrau vom 2.t Stock sothanen haußes auch vor ein 1/8. Jahr 10
(f° 21) Erblehens Gerechtigkeit ane einer behaußung. (Joh: Michael cedirt) Nemlich das Dominium utile oder Erblehen Gerechtigkeit ane einer behaußung und Hoffstatt mit allen übrigen derselben begriffen, Weiten, Zugehörden und Rechten gelegen alhie Zu Straßburg am untern Fischmarckt einseit neben N. Gönners des gewesenen hiesigen Leinwandhänd. Erben anderseit neben einer dem disortigen jüng. Sohn prælegirten behaußung, hinten auf Philipp Burkard des Schneiders wittib stoßend, davon gibt man jährl. Löbl. Stift St. Marx alhier ane fürbietigen und ehrschätzigen Erblehen Zinnß Zwölf Livres und ane ewigem Zinns Einen Livres acht sols, sonsten ledig und wird diese behaußung nach dem Ankauf mit bei rechnung der Baukösten hiier ohnpræjudicirlich æstimirt und angeschlagen vor 14 000 lb. Hierüber besagt eine in alhies. C. Cstub unterm 26. 9.br 1778 passirte auf pergament ausgefertigte Kauf Verschreibung mit N° 81 notirt. Dabey auch noch ein älterer daselbst aug pergament ausgefertigter Kauffbrieff d.d. 30. Jul. 1745. mit N° 82 bezeichnet
(f° 21-v) Anthei ane einem Metzger banck
Eigenthum ane Reeben Mittelhaußberger banns
(f° 30-v) Copia Dispositionis inter liberos. Zuwißen seÿe hiemit daß ich Johann Michael Greiner Weinhändler und burger alhie Zu Straßburg in betrachtung allgemeiner Menschlichen Steblichkeit (…)
Zweiten prælegire ich meinem jüngen Sohn Johannes Greiner a) die mir eigenthümlich zuständigen Helfte an meiner Wohnbehaußung alhier Zu Straßburg am untern fischmarckt gelegen ein Eck gegen dem Kaufhauß hinüber ausmachend samt meiner Helfte ane denen im Keller befindlichen Stuckfaßen und derer lageren, vor Acht tausend Gulden.
b) Meine Helfte ane der behaußung hinter der Möhrin einseit neben Mstr. Scär dem Schuhmacher und anderseit neben hernach erwehnter behaußung gelegen, samt denen in beeden Kelleren sich befindlichen faßen und Lageren um Ein tausend Einhundert Gulden.
c) Meine Helfte ane der behaußung ebendaselbst einseit neben H. Herzog und anderseit neben nächst vorgedachter behaußung gelegen, beneben denen in beeden Kelleren sich befindlichen faßen und Lageren pro Zwei tausend sechs hundert Gulden.
d) Meine Helfte ane der Eßig Magazin bei alhieseigem Waÿsenhauß gelegen, nebst denen darinnen sich befindlichen faßen und allen zum Eßig sieden gehörigen Schiff und Geschirr für Ein tausend fünff hundert Zwantzig fünf Gulden. (…)
Viertens Vermache ich der Dipsonent meinem ältern Sohn Johann Michael Greiner Zu einem Väterlichen Voraus Zwölf hundett Gulden hiesig current, jedoch solches unter der bedingung daß er auf der ihme von seiner Mutter sel. per testamentum zugedachten Genuß einer zween bögen Grosen Ladens in der wohn behaußung gegen dem Kaufhauß gelegen, Zum favor seines jüngern bruders Johannes Greiner ohnentgeltlich renuncire. Wollte er mein älterer sohn aber ohnerachtet dieser meiner Verordnung dennoch nicht auf gedachtem Genuß des Ladens Verzug thun, so solle er nicht nur obigen Prælegats verlustiget, sondern auch noch schuldig und gehalten seÿn von seiner Väterlichen Erbs portion seinem jüngern bruder 2400 Gulden zu bezahlen – So geschehen Straßburg auf Mittwoch den Vierten Martii im Jahr 1789.
Über das, so vorher verordnet und vermacht habe, gehet mein Väterlicher Wille ferners dahin (…) So dann auch, daß das Haus, Welches dermalen an Hern Ehrlen verlehnt ist, nicht länger begünstiget seÿn solle, den Gumpbronnen mit meinem Wohnhauß gemeinschaftlich Zu genießen, als in solang solches erstern Hauß von einem meiner Kinder genoßen oder bewohnt wird, sobald aber daßelbe, es seÿ durch Veräußerung oder die Erbfolge in andern Hände kommt, so solle die Gemeinschafft des gedachten bronnens aufgehoben und solcher bronnen einzig und allein zu dem meinem oftbesagtem jüngern Sohn prælegirten Hauß gehörig seÿn und bleiben.
Copia Actus Depositionis – Sambstag den 7. Martii im Jahr der Gnaden 1789, Schweighæuser Nots.
Summa summarum der samtlichen Erb und Verlassenschafft mit Zubegrif des mit Widum verfangen geweßenen Guths macht 375 120 lib
Summa deßen so vor aller Abtheilung aus zuliefern ist macht 24 017.
Nach solchem Abzug bleibt unter die vier Erben zu vertheilen übrig 341 103.


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