Capitulation, septembre 1681
Sommaire
Relation au Conseil des Maçons
Relation de Jean Joachim Frantz
Capitulation (Illkirch, 30 septembre 1681)
♣
Relation au Conseil des Maçons, septembre 1681
Texte, parmi les comptes rendus de la tribu des maçons (AMS, cote XI 231)
Traduction (en préparation)
♣
(f° 85) Sontags den 18. Septembris 1681, hora Secunda pomeridie, convenerunt Herren Schöffen und Ward Volgendes Verhandelt.
(f° 85-v) Heut dato Wurde Von Herrn Andrea Kauffmann Cancelleÿ Verwanthen ein project Von Herren Räth und XXI. ane gesambter Zunfft herren Schöffen ergangen, abgeleßen, in Welchem dieselbe die herren Schöffen, das Verwichene Mitternacht, Von etlich taußend, Königlichen frantzösischen Völckern Zu pferd und fueß beschehenen feindlichen anfals und einnehmung der Kaÿler und Zollschantz berichtet, auch beÿ bedeütet, daß mann seithero alle mögliche anstalten dahin Verfüeget, Wie mann so Wohl Ihro Königl. Maÿ. als auch dero Herren Officiers in dem Elsaß möchte dahin bringen, daß dieße Statt sicherheit Zuhoffen hätte, ohnerachtet nun aller orthen Von Königlicher frantzösischer seithen alles gute und sicherheit Versprochen Worden, habe mann jedannoch anjetzo das Widrige im Werck selbsten Verspühren müßen, Nun habe man heüt gleichbalden einen Trommenschlager Zu dem frantz. officier Mons: Hatzfeld geschicket, und die Vrsach Vernehmen laßen, Warumb solcher feindliche überfall, Wider alle gethane Promesse beschehen, der aber der Statt wider antworten laßen, es habe Mr Montclar Weilen Er Vernommen, daß einige Truppen (f° 86) Kaÿßerliche Völcker ein anzug seÿen, und sich dießes Rheinpaßes benöthigen Wollen, Vor nöthig erachtet, denenselben Vor zu Kommen, mit dem anhang, Wann deme nicht alßo sein solte, so Wolten Sie gern jedoch auf ander Wertig Von Mr. Montclar erfolgende Ordre Wider Weichen, seÿen nicht gesinnet, das geringste feindliches, Wieder die Statt Vorzunehmen, sintemahlen Sie auch der Wacht /:Wie dann einer der Vnßerigen Soldaten blessirt:/ nichts gethan hätten, Wann Sie außgewichen, und nicht auf Sie Zu erst geschoßen hätte. Alldieweilen dann Vnßer Gnädige Herren Kein anders und beßeres mittel, als ein bußfertigtes Gebett zu dem lieben Gott, muß auß dießer noth Zuhelffen, Wüßten darneben aber erbiethig seind, alles mögliche Zu thun, Als haben Sie es denen Ehersamen Zünfften Wißend machen Wollen.
Hierauff Wurde solches Von dießer Zunfft gnädig gebietendem Herrn Oberherren Widerholet, und daß alle mögliche anstalten Zu fleißiger Wacht und sorgfalt Vor dieße nacht gemacht werden Wird, beÿgebgacht.
Montags den 19. Septembris 1681, hora duodecima convenerunt Herren Schöffen
(f° 86-v) Von Herrn Andrea Kauffmann Cancelleÿ beampten, Ward ein bedencken, so Von Vnßern gnädigen Herren Räth und XXI. ane die Ehrsame Zünffte abgangen, abgeleßen, deßen inhalt, daß an Königl. frantzösischer seithen begehret Wird, entweder sich in güte Zuergeben und Königlicher Maÿestät in franckreich, Vor Vnßeren Souverainen Herrn, sintemahlen gleich Wie das gantze Elsaß, alßo auch dieße Statt Ihro in dem Münster und Oßnabrügkischen fridenschluß, übergeben Worden, Zuerkommen oder aber gewärtig zu sein, daß mann mit gewalt angreiffen Werde, deßwegen Vnßere gnädige Herren solches denen herren Schöffen communiciren und anbeÿ die rationes, Warumb mann sich Zu Währ Zustellen, Wie auch die jenige, Warumb mann sich in güte Zu accomodiren, nicht Weniger die, umb Welcher Willen mann es erstlichen Zu einem angreiff, und hernach allererst Zu einem accomodement Kommen Zulaßen hätte, Vor augen stellen darbeneben, dero Rath und Resolution Was hierinnen Zuergrieffen und zu der Ehre Gottes und Vnserem besten dienlich möchte, Vernehmen Wollen.
Eodem die hora Sexta convenerunt abermahlen Herren Schöffen und Ward Volgendes Verhandelt.
(f° 87) Es Wurde abermahlen Von Herrn Kauffmann ein project Von Vnßeren Gnädigen Herren Räth und XXI. ergangen, abgeleßen, inhalt deßen Mr. Louvois, daß einige Abgesanden Von der Statt zu Ihme kommen möchten, Verlanget auch als die Abgesandte der Statt hinauß kommen, Ihren bedeütet daß mann sich biß Morgen umb sieben Uhr rotundé erklären solle, ob mann Weilen bereits durch den Oßnabrückischen friedenschluß die Statt dem König cedirt sich guth willig Zu ergeben, die Thor Ihnen einzuraumen und Von Ihnen eine Quarnison ein Zunehmen, gesinnet oder nicht, Werde mann sich nun guthwillig hierzu Verstehen, so Werde die Statt beÿ Ihren Meisten privilegien erhalten und billichmaßige Conditiones eingegangen Werden, Wo aber nicht, Werde sein König auß Vor Rebellion halten, und die Statt gantz in Rauch aufgehen laßen, auch die jenige so an der Verhinderung Ursach, die deßwegen aufgangene Uncösten erlegen müßen, deß Wegen dann Vnßerer gnädige herren solches denen herren Schöffen notificiren und Was Sie hierüber gesinnet, dero erklärung und guthachten einholen Wollen.
(f° 87-v) Mittwochs den 21.ten Septembris 1681. hora Septima convenerunt alle Zünfftige
Heüt dato Wurden den gesambten Zünfftigen die mit Ihro Excellenz Monseigneur le Marquis de Louvois im nahmen Ihrer Königlichen Maÿestät Von franckreich dießer Statt halben gestrigen tages Zu Illkirch getroffene Accords puncten Von herrn Andrea Kauffmann dem Jüngern, Cancelleÿ beampten notificirt, auch Vor: und abgeleßen. Ferner bericht, daß auß befehl hochged. Ihro Excell. keiner der burger, so alhier, Was Zu Verkaufen haben, der neü angekommenen Königl. frantzösischen Garnison Vor ein Creützer Werth bergen solle.
(f° 88) Donnerstags den 29.ten Septembris 1681. Hora septima convenerunt alle Zünfftige.
Eodem Wurde den Zünfftigen Ihro Königl. Maÿ. in franckreich gethan ratification des Accords puncten, Welche Mr. Marquis de Louvois et Mr Baron de Montclar mit hießiger Statt getroffen und deßhalben die Königl. confirmation innerhalb Zehn tagen einzubringen, Versprochen, abgeleßen und daß solche bereits Verwichenen Sontags und alßo Vier tag ehender, als Sie promittiret Worden, erfolget seÿe, proponiret, an beÿ bedeütet, daß Von Vnßern Gnädigen Herren bereits Ver Wichenen Sambtags den 24.ten Hujus das Juramentum fidelitatis auf Mr Baron de Montclar und Mr. Chamilly des alhiesigen Commandanten im Nahmen Königl. Maÿ. gethanes begehren, Vor Sie und gesambte burgerschafft aud der Pfalz præstirt, Von Vnßern Gnädigen Herren nachgehends das Juramentum Vnderschrieben, und Mr Montclar eingehändigt, hingegen Von Mr Montclar under seiner eigenen hand ein gegen Verspruch Vnßern Herrn umb alles accordirte steet und Vest zuhalten, extradirt Worden, daß Wegen dann sich die burgerschafft dem abgelegten Juramento gemäs erzeigen solle,
Ferner Wurde ein bericht Vor die Soldaten sub dato 7. Octobris St: N. abgeleßen, inhalt deßen beÿ (f° 88-v) Leibes: und Lebensstraff keine derselben sich understehen solle, Wie seinen Würth, Wo Er logirt, alßo auch jemand anders zu molestiren, oder etwas Von Ihnen Zuerfordern, Zumahlen Weder in gärthen Gewächs aus Zumachen, noch in der Stattgräben Zufischen oder noch den Korpen zuschießen.
Relation de Jean Joachim Frantz
Récit exact des causes qui ont déterminé la ville de Strasbourg à se mettre sous la protection française, par Jean Joachim Frantz
(publié par Coste, Réunion de Strasbourg à la France, pièce 78 bis)
KURTZE, JEDOCH GRUNDLICHE ERZEHLUNG, WIE UND AUS WAS URSACHEN DIE STADT STRASZBURG SICH DER CRON FRANKREICH GEWALT UND PROTECTION UNTERGEBEN.
Alsz Sonntags den 18/28 Septemb. dieses ablauffenden 1681.ten Jahrs früh Morgens um 2 Uhr die Stadt Straszburg Nachricht erhalten, dasz die Königl. Frantzösischen dieszer Landen gelegene Trouppen in etlich tausend Mann starck auf den Rhein-pass zu marchiret und weilen derselbe allein mit einer Corporalschafft besetzt gewesen, und die Schanz, seit dem sie vor dreyen Jahren ausz dem Boden geschleifft worden, in keine rechte Defension mehr konnen gebracht werden, sich deszen alsobald bemächliget, ist E. E. Rath bewogen worden, mit anbrechendem Tag einen Trommelschläger hinaus an gemeldten Rhein-pass zu Herrn Baron d’Asfeld, welcher diesen Anschlag ins Werck gerichtet, zu schicken, und von demselben die Ursachen, welche lhn dazu veranlaszet haben möchten, zu vernehmen, dieser hat darauf in Antwort zu wiszen gethan, dasz Herr General de Montclar in Erfahrung gebracht, ob sollten die Kayserl. in der Nähe liegende Volcker dieses Passes Sich zu versichern, Vorhabens gewesen seyn. Welches Er keines Weegs hätte können geschehen laszen, und deswegen lhn Herrn Baron d’Asfeld mit zwey Tausend zu Pferdt und zwey Tausend zu Fusz, solches zu verhindern und den Pass Selber zu besezen, commandirt, würde keine Gewalt geübet oder einigen Schusz haben thun laszen, wann die Stadt-Soldaten in dem Pass sich nicht zur Wehr gestellt und dadurch, dass einer- oder der andere von ihnen verwundet worden, verursachet hätten, wollle auch auf Begehren die Gefangene gleich wieder losz laszen. Bald darauf isl einer von der Stadt Consulenten zu Herrn Baron d’Asfeld hinaus geritten, und hat demselben vorgestellet, dasz man an Seithen der Stadt von vorgegebener Ankunfft der Kayserl. Völker das geringste nicht wisze, dafern Er aber deszwegen Einigen Zweiffel hette, mögte er selber über den Rhein schicken und Kundschafft einziehen, auf Befinden aber, dasz das Geschrey falsch wäre, die Völcker wieder ab- und zurück marschiren laszen, und den pass quittiren. Allein Herr Baron d’Asfeld hat sich entschuldiget, dasz Er deszhalben keine Ordre helte, und der Stadt Abgeordneten der angebrachten puncten wegen an Herrn General de Montclar lediglich verwiesen. Bald hernach ist dieser mit mehreren Völckern, welche die Statt auch von der andern Seithen her geschlossen und berennet, angekommen, hat einen Abgeordneten von daraus verlangt und als derselbe die gebührende Aufwarttung ohnverzüglich abgelegt, sich gegen lhn alsobald mit dürren ausgedruckten Wortten vernehmen laszen, wie dasz lhro Königl. Majestät sein Allergnädigster Herr nunmehro Ihnen Convenient erachteten, die Souverainität, welche lhro krafft des Wetstphälischen Friedenschluszes und dem in nächst verwichenem 1680.ten Jahr von dem Conseil zu Brisach ergangenen Arret über alle Stätte, Flecken und Dörffer desz unteren Elsaszes und also auch über die Statt Straszburg zugesprochen worden, zu exequiren, und zwar um so viel mehr, Weilen lhre Kayserl. Majestät bishero eine Garnison hierein zu werffen getrachtet, davon an dem Fürstl. Badisch. Hoff offentlich geredet worden, wie man denn deszwegen mit herrn Baron de Mercy Tractaten gepflogen haben soll, die Statt hätte sich deswegen zu erklähren, Ob Sie lhre Königl. Majestät von Franckreich vor ihren Souverainen Herrn erkennen und deren protection an- und eine garnison einnehmen wollte, mit dem Anhang, wann sie Sich in Güte accommodiren und in die Sache schiken würde, Sie dadurch ihre Jura und privilegia in salvo erhalten könnte, wiedrigenfalls aber nichts anderes zu gewartten hätte, alsz dasz Gewalt gebraucht und die von Dero bereits vor der Stadt liegenden starcken und stundlich sich vermehrenden Anzahl Völcker und deren biszher fabricirten und in Bereitschafft stehenden Artillerie, munition und Feuerwerken bald zu raison und devotion mit euserstem Schaden und Nachtheil gebracht werden wüde. Alsz nun den nächstfolgenden Montag darauf M. le Marquis de Louvois, der Konigl. Hohe Ministre Selber zu lllkirch, einem Dorff eine Stunde Wegs von der Statt angekommen, und deren Deputirte vor sich kommen laszen, hat Er mit Erzehlung derjenigen Ursachen, welche von Herrn Baron de Montclar der Uebergab halben vorhin angeführet worden, es lediglich dahingestellt, dasz mann entweder Höchstgedachter Ihro Königl. Majestät die Thore der Statt einraumen und eine garnison einziehen lasze, oder da solches nicht noch denselben Abend ohne einige fernere suchende dilation und zurückbringen geschehen würde, Selbige alsz rebellisch tractiret, mit wurcklicher Belagerung von fünff und dreyszig Tausend Mann angegriffen, und der eusersten Verfolgung und ruins, so durch Feuer und Schwerdt geschehen kann, gewürtig seyn, auch keinen weitheren Accord zu hoffen haben sollte, nebst fernerem Beyfügen, dasz man nicht allein die darüber anzuwendende Unkosten, und was das Land dabey würde leyden müssen, sondern auch die Erstattung deszen, was in nächstverwichenem Krieg der Cron Frankreich an Schaden geschehen, von gemeiner Statt und deren Particuliers, welche daran schuldig, einforderen würde. Auf diese von den Deputirten zurück gebrachte relation, hat E. E. Rath der Statt, so viel die Enge desz angesetzten Termins, deszen prorogation man erstlich bisz auf den andern Morgen um sieben Uhr, und dann mit genauer Noth noch auf denselben Mittag erhalten, bey einer so sehr plötzlichen Veränderung verstatten wolien, der Sachen reifllich nachgedacht und gefunden, dasz es beszer seyn würde, sich auf solche zwar schwere propositiones, allweil es noch Zeit ist, zu accommodiren, alsz es auf die Extremität ankommen zu laszen. Diesze leztere Meinung möchte vielleicht bey vielen, welche von der Sache keine Wiszenschafft gehabt, der Gefahr weith entsetzen geweszen und daher desto höher sprechen können oder eine thummküne und desperate Resolution vor Muth und Tapfferkeit ansehen, leichtlich statt und Plaz gefunden haben, dasz man sich aber von Seithen E. E. Raths mit Zuziehung der gesammten in 300 Mann bestehenden Schöffen und der gantzen Burgerschaft, die man so wohl auf ihren Zünfften, alsz den Wällen, da sie eben ihre Wachten gehabt, darüber vernommen, auf andere und mildere Gedanken bringen laszen, dazu ist man durch folgende importante und nothdringende Ursachen bewogen worden, dasz
1. Der Statt fortification in noch sehr unwollkommenem Stand gewesen, und aus Mangel der Mittel keinesweges hat können continuiret und ausgebauet werden.
2. Die Wercke an dem pass disz- und jenseith des Rheins schon in Anno 1678 mit und nach Eroberung Kehl gäntzlich demolirt und geschleifft worden, und, wie bereits oben gemeldet, nicht möglich gewesen, dieselbe wieder in eine considerable Defension zu bringen, dasz
3. Eben durch solche Eroberung desz passes Kehl, darauf erfolgte langwierige bloquade und besorgte würckliche Belagerung der Statt vor etliche Millionen Schaden zugezogen, solcher Schaden
4. Durch die niedergedruckte Commercien, Steig- und Verdoppelung der Zölle und verübte gantz unberechtigte That- handlungen, vermittelst deren mancher handelsmann in höchstes Unvermögen gerathen, täglich vergröszert worden.
5. Dasz viele Bürgerder Statt, ja gantze Zünffte in specie der Schiffleuten und Becker um viel tausend Gulden, die sie guter Meinung denen Kayserl. Commissarien auf guten Glauben und hohe betheuerliche Versprechungen geborget, zurück gesetzt worden und keine Bezahlung erhalten konnen.
6. Dasz Die Statt zu ihrer unentbehrlichen Defension auf diejenigen zwey Römer Monathe, so ihr von Churfürsten und Ständen des Heil. Römisch. Reichs bey noch wehrendem Reichs-Tag verwilliget worden, grosze Summen Geldes aufgenommen, aber
7. Solche Römer Monathe oder vielmehr simpla allein von etlichen wenigen Ständen, auszer desz Hochlöbl. Fränckischen Crayses habhafft werden können, auch die von anderen Orthen her annoch versprochen rückständige Hilffs-Mittel ausgeblieben, dahero
8. Der Statt Credit je langer je mehr geschwächet und weil
9. Kein Geld mehr aufzubringen, auch der vorhin verarmten und ausgematteten Burgerschafft extraordinaire Beysteuern bey weithem nicht hinlänglich geweszen, mann gezwungen worden, die Soldaten nach und nach bisz auf etwann 800 Mann, den Artillerie-Staab mit begriffen, abzudancken, damit aber
10. Nicht einmahl die Posten auf den Wällen und zwar um so viel weniger zur Genüge besetzt werden konnen, dasz
11. Auch die Bürgerschafft von Tag zu Tag mehr abgenommen, indem viele davon auch sogar in ihrem besten und blühenden Alter unter währendem lezten Krieg und seithero durch geschwinde Kranckheiten dahin gefallen, andere um ihre Nahrung gekommen, und weilen Sie ihr Stücklein Brodt nicht mehr erwerben konnen, der eine da, der andere dort hinaus gezogen, daher
12. Eine so grosze Statt zur Defension und Gegenwehr wider eine so starcke und fürchterliche Heereskraft gantz untüchtig gemacht worden, hier nicht weithläuffig zu gedencken, dasz
13. Nun bey etlichen Jahren her Sie ihren Zustand aller gehörigen Orthen aufs beweglichste representirt, an Schicken und Schreiben, welches auch mit unsäglichen Kosten zugegangen, an Sich nichts erwinden laszen, aber ob man wohl
14. Hier und dar bezeuget, dasz man die Gefahr zwar wohl apprehendiren, auch sogar Selber dafür gewarnet, nichts destoweniger
15. Ueber Mitleydliche Contestationes, sincerationes, und gute Vertröstungen denjenigen, welche es gern beszer gesehen, aber über ihre Krafften und Vermögen nichts zu thun gewuszt, ihren wohlverdienten Ruhm und Danck keineswegs benommen nichts erhalten können, und weilen dann
16. Bey denen langwührigen Reichs-Deliberationibus Miszhelligkeit und Zergliederung der Reichsständen nirgend kein Rath, Hülff oder Succurs zu hoffen gewesen, oder, wann es aufs höchste gekommen, man von einem Orth zum andern gewiesen worden, da doch hingegen
17. Man von der groszen wider die Statt anziehenden Macht von vielen Orthen her gewisze Nachricht empfangen und
18. Dieselbe ihren Ruin vor Augen gesehen, so hat man endlich nichts anderes bey sich befunden und resolviren kœnnen, dann, dasz, nachdem man um seiner Conservation willen sich bisz auf Marck und Bein angegriffen, aber eben damit vollends in Ohnmacht gesuncken, es weith beszergethan seyn würde, es nach dem Exempel vieler anderer auch groszer Potentaten und Gewälte, die Ihre Stette und Schlœszer samt anderen Vestungen lieber in Zeiten übergeben, alsz bisz alles darunter und darüber gegangen, erwarten wollen, auch diszseiths durch einen erträglichen Accord das Ungluck, so viel mœglich zu divertiren und abzuwenden, alsz mit unschuldigen Weib und Kindern in die euserste desolation gesetzt und zu einem Brand und Aschenhauffen, davon die Statt vor diszmahl kein Mensch hette erretten kœnnen, gemacht zu werden.
Bey welcher der Sachen Clar und unvermeidlichen Beschaffenheit eines jedweden unpartheyischen Vernünfftigung und Urtheil an Seithen der Statt Straszburg anheim gestellt wird, ob auch andere beszere und gedeylichere Mittel und Wege, aus diesem unvergleichlich verwirrten Labyrinth zu eludiren, hetten kœnnen an die Hand gegeben werden, alsz eben diejenige, deren man sich selber gebrauchen müszen. Nachdem also dermahlen geschehen, was nicht zu andern gestanden, zumahlen da auch verschiedener nicht geringer Orthen solche nachdenckliche discurse ergangen, dasz es doch mit der Statt ein desperates Weesen, und lhro deszwegen wohl zu rathen wäre, in Zeiten einen raisonnablen Accord zu treffen. So weisz man Sich zwar an Seithen E. E. Raths zu Straszburg und deren Burgerschafft ihrer bisherigen, und besonders bey diesem letzteren Acte geführten Conduite halben im Gewiszen versichert und vor dem Allmächligen Gott, der Rœmisch. Kayserl. Majestät, des heil. Rœmischen Reichs Churfürsten und Ständen und der werthen posterität bestermassen entschuldiget zu seyn, hat aber gleichwohl immittelst dieses zu wohl fundirter Defension der Statt und der ganzen erbarn Welt zu beständiger und wahrhafter Nachricht nicht verhalten sollen, damit allen widrigen Concepten und unverdienien bœszen Nachrichlen gesteuret, und die gute und untadelhaffte Aufführung, so wohl eines lœbl. Magistrats als auch gesamter Bürgerschafft zu Straszburg, ihre Uebergab an die Cron Franckreich betreffend, allen unpartheyischen Gemüthern offenbar werden mœchte. Die übelgesinnten und passionnirten, welche mit allem ihrem Schrifft- und mundlichen raisonniren doch die Sache nicht redressiren kœnnen, ihren ungezähmten und Sie selbst beschämenden Affecten überlaszend.
Pro Nota. Diesze Nachricht ist von S. T. Herrn Johann Joachim Frantzen, so bey Uebergab der Statt Straszburg an Franckreich Rath und Advocat daselbst und nachmahlen desz Geheimen Collegii der Herren Dreyzehen Assessor geweszen, schon zu Ende, des 1681.ten Jahrs zu Pappier gebracht und Herrn Baron de Beck seinem Schwiegersohn, der zu selbigen Zeiten mit Nahmen Artopœus in Hochfürstl. Baden Durlachischen Diensten gestanden, nach Durlach uberschickt worden, um bey ereignendem Fall die Herren Straszburger ratione ihrer unschuldigen Conduite bey erwehnter Uebergab hier und da exculpiren zu kœnnen. In Anno 1712 aber, da gedachter Herr Baron an dem Hochfürstl. Sachsen Zeitzischen Hoff premier Ministre geweszen und alsz Proprinceps die gefürstete Grafschaft Henneberg gouvernirte, hat Er solche dem Herrn Rebhan und mir communicirt.
Unterschrieben, Johann Daniel Pfeffinger.
Capitulation, 30 septembre 1681
Texte imprimé des Articles proposés par les préteurs, consuls et Magistrat de la Ville de Strasbourg (appelés communément Capitulation) le 30 septembre 1681, signés à Illkirch par Louvois, Joseph de Ponts baron de Montclar d’une part et d’autre part Jean Georges de Zedlitz écuyer et préteur, Dominique Dietrich, Jean Léonard Frœreisen, Jean Philippe Schmidt, Daniel Richshoffer, Jonas Stœrr, Jean Joachim Frantz et Christophe Güntzer (exemplaire conservé aux Archives municipales, cote VI 598)