1793, Relation de Friesé


Jean Friesé, Neue vaterlaendische Geschichte der Stadt Strassburg und des ehmaligen Elsasses, von den Zeiten Julius Cäsars bis auf das Jahr 1791, Vierter Band (Strasbourg, 1793), Geschichte Franz Josephs Klinglin, Königl. Prätors in Straßburg, von 1725 bis 1752 pp. 64-144).
Jean Friesé, Nouvelle histoire patriotique de la Ville de Strasbourg, tome IV, 1793
pp. 64-144, Histoire de François Joseph Klinglin, préteur royal de Strasbourg de 1725 à 1752

Résumé
Histoire de François Joseph Klinglin, préteur royal de Strasbourg de 1725 à 1752

« François Joseph Klinglin était un homme qui était très doué mais aimait immodérément le luxe. Des bâtiments princiers, un train de vie brillant, des festins dispendieux engoutissaient des sommes extravagantes. Il aurait été un homme utile à Strasbourg si ses biens personnels avaient été considérables ; il savait distribuer l’argent, des milliers de personnes trouvaient leur travail et leur gagne-pain grâce à lui, les arts et les métiers étaient plus que jamais florissants sous son administration. C’est pourquoi une grande partie de la bourgeoisie lui était très attachée, mais comme il ne disposait pas lui-même d’une grande fortune et que des revenus étaient de beaucoup insuffisants, il cherchait à s’enrichir aux dépens de la ville par toutes sortes d’intrigues. »
Il avait trouvé l’appui de plusieurs membres du Magistrat pour administer comme il l’entendait les revenus de la Ville. Il se servait des matériaux et des employés de la Ville pour construire ses bâtiments, il faisait affermer les revenus de la Ville en y trouvant son profit. Il fallait lui donner une gratification pour obtenir un emploi municipal. Il savait entretenir la soumission du Magistrat grâce au crédit qu’il avait à la cour. « La toute-puissance du préteur royal était connue de tous, on craignait de perdre ses faveurs, celui qui se mettait en travers de son chemin devait craindre ses représailles. »
Il y avait cependant quelques hommes intègres et courageux qui s’opposaient aux entreprises délétères du préteur royal comme le montre le compte rendu de la séance des Conseillers et les Vingt-et-Un en date du 26 janvier 1741 au cours de laquelle Bœcklin a déclaré : « Il serait vraiment nécessaire de voir de plus près la conduite que le préteur royal a eue jusqu’à présent » (« Es würde hoch nöthig seyn, des Herrn Prætoris Regii bisher geführte Conduite zu untersuchen. »). Les deux préteurs Wurmser et Bock furent du même avis. Une sentence de la cour les a cependant réduits au silence.
(68) La division du Magistrat ne cesse de s’aggraver jusqu’à la chute du préteur royal. On craignait de perdre les faveurs du préteur royal qui jouissait de l’appui de la cour, entretenu par l’argent, où Strasbourg paraissait une ville à la richesse inépuisable. Ceux qui s’opposaient à lui passaient propre factieux et cupides jusqu’au jour où ils ont montré à la cour quel était l’état financier de la ville.

L’exposé s’appuie principalement sur des extraits de documents : registres des Conseillers et les Vingt-et-Un, de la Chambre d’économie, journal de l’avocat Holdt
(67) Extrait de la séance des Conseillers et les Vingt-et-Un (1741) pendant laquelle le préteur de Hurtigheim et Bœckel s’élèvent contre le préteur royal
(70) La cour envoie le 8 janvier 1752 Courchetet enquêter sur l’état financier de la ville.
(71) Nomination d’une commission d’enquête
(72) Destitution de Friderici, secrétaire des Quinze le 12 février
(73) Klinglin emprisonné à la Citadelle
(74) Le chanoine Régemorte est nommé préteur royal
(75) Echange d’Illkirch et Graffenstaden contre le village de Hœnheim
(79) Procès concernant Illkirch
(81) Construction de l’hôtel, ensuite préfecture du Bas-Rhin
(84) Audition des témoins et des employés municipaux
(89) Auditions relatives à la vente de biens communaux
(92) Vente de la forêt de Schutterwald
(93) Vente des moulins
(99) Lésions occasionnées par la ferme des revenus de la ville
(104) Ferme du bois de chauffage. Ferme du suif
(106) Ferme du vin, 1747.
(109) Lésions lors de l’achat de grains
(111) Revenu annuel en argent du préteur royal
(115) Procès verbal de la chambre forestale
(117) Accusations du baron de Spon contre le préteur royal Klinglin
(119) Suite du procès contre Klinglin (extrait du journal de Holdt)
(124) Klinglin meurt en prison
(126) Mémoire de la famille Klinglin
(127) Réponses et prétentions de la ville
(130) Etat des finances au débur et à la fin du prétorat Klinglin
Suite et fin du procès contre la famille Klinglin

(133) Histoire de Paul Beck, administrateur des revenus de la ville

« Paul Beck le mal famé qui a d’abord été l’instrument de l’injustice du préteur royal et ensuite la victime de sa fureur et de sa disgrâce. »
Originaire de Strasbourg, il a vécu plusieurs années en Hollande où il a gagné deux mille florins en exerçant un petit commerce. Il se marie à la Haye avant de revenir à Strasbourg. il y devint pendant sept ans le surintendant d’une loterie destinée à construire la maison de force dont il prétend avoir fait lui-même le plan. Il rapporte que le préteur royal, un certain Kien et d’autres ont manœuvré pour que le gros lot revienne à eux-mêmes ou à leurs amis. Paul Beck a accumulé 600.000 livres pendant les dix années qu’il a passées à Strasbourg. Le préteur royal le nomme administrateur de ses biens, lui confie les emplois municipaux les plus lucratifs et le fait entrer dans les fermes des revenus de la ville.
Il décrit ses ennemis réels ou prétendus sous les couleurs les plus noires. Il est le plus vil flatteur du préteur royal et l’aide à réaliser ses injustices.
Paul Beck a la confiance du préteur royal qui lui parle de ses projets les plus intimes, lui montre sa correspondance, le fait nommer échevin et surintendant de la Maison de force en 1744. L’année suivante, il lui confie la gestion de ses propres biens et des matériaux de construction de la ville. Il le fait nommer receveur de l’accise en 1747. Paul Beck prend part à la ferme générale, à la ferme des quatre cantines ou auberges de la ville. Il exerce ses emplois pour favoriser le préteur royal et avantager les fermiers. Il se vante d’avoir eu l’idée de vendre les moulins puis les maisons, les boutiques et les jardins de la ville pour rembourser en partie les dettes, ce qui a été réalisé en 1749 en rapportant 34.800 livres au préteur royal. Il fait augmenter l’accise des aubergistes et des brasseurs. Il impose les cafés à 100 livres.
Son invention la plus utile est sans conteste le projet d’affermer le nettoyage des rues de la Ville qui coûtait auparavant 1800 livres. Les ordures seraient affermées pour neuf ans à titre gratuit, le fermier qui verserait en outre chaque année 400 livres, le préteur royal recevant une gratification de 9600 livres. Il termine le chapitre par la haine qu’ont fini par lui porter Klinglin le père et le fils.
Au deuxième chapitre, il relate les causes de la haine que lui porte Klinglin fils qu’il décrit comme un homme arrogant, luxurieux et cupide de vingt-quatre ans. Quand il remplace son père malade dans ses fonctions, la ferme du bois conclue avec le Juif Blien rapporte 50.000 livres au préteur royal, 10.000 livres à Wormser mais seulement 7200 livres à Klinglin fils qui est mécontent d’une somme si modique. Beck empêche Klinglin fils de prélever du grain dans les greniers. Klinglin fils le menace de le faire pendre.
Beck relate l’histoire du Jésuite Brenni, confesseur du préteur royal, qui manœuvre pour monter les catholiques contre les protestants en leur enlevant le chapitre Saint-Thomas et en ruinant le commerce qui est principalement en leurs mains. Brenni pousse le préteur royal à demander au ministre d’augmenter la taxe sur le tabac. Cette mesure n’a fort heureusement pas duré longtemps.
Au troisième chapitre, Beck explique en détail les manœuvres de Brenni pour monter contre lui le préteur royal, son fils, Daudet, Stædel, Friederici, Kien, Diebold d’autres encore. Comme ses ennemis n’avaient pas de motif de le faire condamner sans être eux-mêmes en cause, ils lui ont tendu des pièges. L e préteur royal lui-même demande de modifier la ferme des revenus. Diebold lui a un jour demandé de faire un double de la clé de la caisse où étaient déposés les revenus des fermes puis l’a dénoncé pour avoir fait faire une faussé clé. Beck a été convoque le 10 mars chez le préteur royal, il a été enchaîiné, mené en prison, sa maison a été pillée. Klinglin fait venir l’avocat général et les sénateurs en leur demandant de condamner Beck à la pendaison, après quoi il part pour Barr.
Le 19 mars 1749, sans que la procès ait été mené dans les formes régulières, les trente conseillers du Grand Sénat prononcent l’arrêt de mort de Paul Beck sur l’ordre du préteur royal. Mais deux conseillers, Cons et Hannong
« Wollt ihr Herren des großen Raths also verfahren, und auf euerm Vorsaz beharren, so wollen wir unerschroken vor der ganzen Welt sagen, daß ihr ungerechte und bestochene Richter seyd; und daß ihr dieses Urtheil nicht nach den Gesezen, sondern nach euren unordentlichen und boshaften Leidenschaften abgefaßt habt. »
« Si vous, assesseurs du Grand Sénat, agissez ainsi et que vous persistez dans votre résolution, nous déclarerons sans crainte au monde entier que vous êtes des juges injustes et corrompus et que vous n’avez pas rendu ce jugement en suivant les lois mais vos passions déréglées et malicieuses. » Ils commuèrent leur jugement, Beck fut mis au carcan, marqué au fer rouge et envoyé aux galères. (Friesé, p. 143)
La sentence est exécutée puis Beck est transféré à Marseille où il n’est pas été mis aux galères mais mené à l’hôpital. Ses plaies guéries, il a a l’occasion de s’enfuir. Il vient à Kehl, gagne Mayence par le Rhin puis la Hollande où il publie son factum.
Il finit par trouver refuge auprès du roi de Prusse qui ne nomme conseiller de commerce et demande la révision de son procès. Cette demande n’a pas de suite mais, pour plaire au roi de Prusse, son honneur lui est rendu en 1765, à condition de le pas revenir en France. Paul Beck publie en 1773 à Hambourg un libelle contre la conduite du Magistrat de Strasbourg. L’affaire en reste là comme il meurt peu de temps après.


(p. 65) Geschichte Franz Josephs Klinglin, Königl. Prätors in Straßburg, von 1725 bis 1752.

Franz Joseph Klinglin war ein Mann, von großen Talenten, der aber den Pracht außerordentlich liebte. Fürstliche Gebäude, ein glänzender Hofstaat und verschwenderische Gastmahle verschlangen ungeheure Summen. Hätte er selbst große Reichthümer beseßen, so wäre er für Straßburg ein nützlicher Mann gewesen; er wußte das Geld unter die Leute zu bringen; tausende fanden durch ihn Arbeit und Brod; Handlung, Künste und Handwerker blüheten unter seiner Regierung mehr als jemalen. Er war daher bei einem großen Theil der Bürgerschaft ungemein beliebt; da er aber Selbst kein großes Vermögen besaß, und seine Einkünfte bei weitem nicht zureichten, so suchte er sich, durch alle nur möglichen Ränke, zum Schaden gemeiner Stadt, zu bereichern.
Er hatte einige Glieder des Magistrats und einige der ersten Beamten der Stadt in sein Interesse zu ziehen gewußt, durch deren Hülfe er mit den Einkünften und (p. 66) nach seinem Belieben schalten und walten konnte. Seine fürstlichen Schlösser bauete er größtentheils mit den Materialien der Stadt, und die Arbeitsleute wurden aus der Stadt Kasse bezahlt; er bewog den Magistrat die Einkünfte der Stadt zu verpachten, und diese Pacht, bei der sich et was ansehnliches gewinnen ließ, zog er und seine Kreaturen an sich; wer ein Amt haben wollte, der mußte es dem Prätor abkaufen; Waldungen, Felder, Gärten, Mühlen und andere Gebäude, welche gemeiner Stadt gehörten, wurden wohlfeil verkauft, aber der Käufer mußte jedesmal dem Prätor mit Gold die Hände füllen. In alle Theile der Verwaltung that er ungerechte Eingriffe; überall hatte er einige seiner Mitschuldigen angestellt; uneingeschränkt herrschte er über den Magistrat, den er durch sein Ansehn bei Hof in knechtischer Unterwürfigkeit zu erhalten wußte; die Allgewalt des Königlichen Prätors mußte jeder anerkennen und vor dessen Ungnade zittern, denn wer seinen Absichten im Wege stand, den suchte er zu stürzen.
Gleichwohl fanden sich einige rechtschaffene, muthige Männer, die sich den verderblichen Unternehmungen des Prätors mit Muth und Klugheit beständig widersezten, und ihn (p. 67) auch endlich völlig entlarvten. Die Namen dieser Edeln sind in dem Protokoll bei Räth und Ein und zwanzig unter dem 26. Jan. 1741, Fol. 76, aufgezeichnet, wovon ich hier das Wesentlichste im Auszug mittheile:

Herr Stadtmeister von Hurtigheim sagte unter anderm :
« Da es dem Hrn. Prætori Regio gefallen, mich und andere meiner Hrn. Kollegen am Hofe zu verschwärzen, so finde ich mich gedrungen demselben zu erklären, daß ich Seine Majestät unaufhörlich anrufen werde, des Herrn Prætoris Regii, so wie auch unsere Aufführung, und die Verwaltung unsrer wichtigen Aemter, nach dem strengsten Recht untersuchen zu lassen: damit einmal alles was ein jeder von uns Gutes oder Uebels gethan hat, an den Tag komme, und dafür entweder Lob oder Tadel, Belohnung oder Strafe und Verdammung empfahe. »
Herr Einundzwanziger Böckel stimmte Obigem bei, und sagte: « Es würde hoch nöthig seyn, des Herrn Prætoris Regii bisher geführte Conduite zu untersuchen. »
« Die beeden Städtmeister von Wurmser (p. 68) und von Bock waren gleichfalls dieser Meinung.* » (* So weit Protokoll.)
Diese Männer wurden freilich durch einen Machtspruch vom Hof plözlich darniedergeschlagen und zum Schweigen gebracht; sie giengen auch einer um den andern mit Tod ab: allein die Vorsehung erweckte wieder andere, die sich den ungerechten Anmaßungen des Prätors widersezten.
Indessen herrschte von dieser Zeit an, bis zu dem Sturz des Prätors, unter den Gliedern des Magistrats eine große Uneinigkeit, die mit jedem Jahre größer wurde. Einige derselben hiengen ihm an, und waren die Werkzeuge seines Despotism; andere arbeiteten ihm entgegen, ohne gleichwohl etwas ausrichten zu können; noch andere waren schwache Leute, die aus Furcht vor der Ungnade des Prätors, alle seine Vorschläge niederträchtiger Weise annahmen und unterstüzten; er selbst aber verließ sich auf seinen mächtigen Einfluß am Hofe des Königes, den er durch reichliche Goldflüße immer zu unterhalten und zu vermehren wußte. Dort schilderte er den Reichthum der Straßburger als ganz unerschöpflich (p. 69 Veranlassung seines Falls), jene Männer aber, die sich ihme widerfesten, als unruhige, habsüchtige Leute, und so handelte er nach wie vor, bis endlich der völlig zerrüttete Finanz-Zustand der Stadt, durch die vielen Klagschriften dieser Männer*, dem Hof selbst in die Augen leuchtete, und der König das durch bewogen wurde, einen bevollmächtigten

* Unter den Männern, die den Sturz des Prätors bereiteten, sind folgende besonders merkwürdig. Städtmeister Gail, Ammeister Faber, XIII.ner Kornmann und einige andere. Sie würden aber mit ihren Klagen bei Hof eben so wenig als die ersten durchgedrungen seyn, wenn nicht die an Höfen gewöhnlichen Kabalen ihnen den Weg ges bahnt hätten.
Der Finanz-Minister, Machault, und der Kriegs-Minister d’Argenson waren einander todt feind ; der Intendant des Elsaßes, Serilly, war ein Freund des Ersten, und Klinglin eine Kreatur des Leztern. Der Finanz-Minister wußte, daß der Magistrat von Straßburg mit der Aufführung des Prätors sehr unzufrieden war; er ließ also durch, den Intendanten den Proceß gegen den Prätor einleiten, um durch ihn auch den Kriegsminister d’Argenson zu stürzen; in dieser Absicht brachte er die Klagen jener Männer vor den Thron; und so wurde Klinglin durch eben die Kabale gestürzt, durch welche er sich vor. here so fürchterlich gemacht hatte.

(p. 70 Ein Kön. Kommissar kommt nach Straßburg)
Kommissarius nach Straßburg zu senden, der alles, was in das Finanz-Wesen einschlug, genau untersuchen, und dem Könige Bericht dar über erstatten sollte.
Hiervon benachrichtigte der König den Magistrat in einem sehr höflichen Schreiben vom 8. Januar 1752; in welchem er demselben meldete, daß er den Herrn Courchelet, Parlaments Rath von Besançon, bevollmächtiget habe, den Finanz-Zustand seiner lieben Stadt Straßburg zu untersuchen; versicherte aber zugleich, daß den Rechten und Privilegien dieser Stadt kein Nachtheil daraus entstehen sollte; auch befahl er, daß man dem Kommissarius alle Schriften und Aufschlüsse, welche derselbe benöthiget seyn würde, mit theilen sollte.

Auszüge aus dem Tagebuch des ehmaligen General-Advokaten, Holt, vom Jahr 1752.
Als darauf den 24 Januar der Königl. Kommissarius hier ankam, und bei versammeltem Rath seine Vollmacht vorgelegt hatte, verlangte er einen genauen Etat, so wohl über die Einkünfte der Stadt, als über derselben ordentliche und außerordentliche Ausgaben, seit zwanzig
(p. 71, Eine Deputation wird niedergesetzt)
Jahren; ferner über die Beschaffenheit und den Kaufpreiß aller, während dieser Zeit, verkauften Stadtgüter, nebst dem Bericht, wozu diese Kapitalien verwendet worden; einen Etat über die Auflagen der Bürger; eine deutliche Erklärung über die Amtsverrichtungen eines Königl. Prätors und Sindicus, wie auch über alle die neuen Aemter, die derselbe errichtet habe.
Um alle diese Schriften in der möglichst kurzen Zeit auszufertigen, und dem Herrn Kommissarius alle Erläuterung zu geben, die derselbe etwa verlangen könnte, wurde eine Deputation von acht Magistratspersonen niedergesezt, die mit dem Königl. Kommissarius gemeinschaftlich an diesem Geschäfte arbeiten sollten.
Den 12. Febr. wurde der Sekretarius, Friderici, der ein Anhänger des Prätors war, von der Kammer der Herren Fünfzehn, seines Diensts entsetzt. Er wurde angeklagt, daß er Gratifikationen und Präsente annehme, wodurch er diese Kammer in einen bösen Ruf bringe, and bei der Bürgerschaft verhaßt mache. Er führe bei den Sessionen kein ordentliches Protokoll; den Partheien liefere er die verlangten Bescheide erst nach einigen Wochen, und nach eigener Willkühr aus; ja, er verkaufe jeden (p. 72, Der XV Sekretarius wird abgesezt) günstigen Spruch sehr theuer. So habe ihm erst kürzlich ein Bürger zu Erlangung eines gewissen Begehrens 7440 Livr. bezahlen müßen. Als hernach das Gerücht gieng, Friderici werde deswegen zur Verantwortung gezogen werden, brachte dieser dem Bürger erst vor einigen Tagen einen Wechselbrief, vom vorigen Jahr datirt, als ob er diese Summa entlehnt hätte. So habe auch Friderici vor einem Jahr ein Gültgut ausgetauscht, woran gemeine Stadt einen Schaden von 6000 Livres erlitten habe. Siehe Protoc. 1751. den 12 Febr.
Den 22. Febr. ließ der Commissarius den Consulent Moog; den Einnehmer im Salzhaus Daudet, und Kapaun, Einnehmer beym Accis, im Namen des Königes, gefänglich in die Citadelle führen, wo sie von einander abgesondert genau bewacht und den folgenden Tag verhört, wurden; Moog und Kapaun gestanden dem Königl. Commissar, daß Daudet zu ihnen gesagt habe : « Der Prätor ziehe weit weniger Vortheil von der großen Pacht als man sich vorstelle: indem er dem Minister d’Argenson 60,000 Liv. davon geben müße. » Daudet bekannte, daß er auf Befehl des Prätors dem Moog und Kapaun dieses gesagt habe.
(p. 73, Klinglin in der Citadelle)
Die Folge dieses Verhörs war, daß Freitags den 25. Febr. auch der Prätor, als er eben in den Wagen steigen, und auf die Jagd fahren wollte, von zween Aide-Majors angehalten, auf Befehl des Kommissarius in die Citadelle geführt, und dem dasigen Kommandanten, de Fienne zur Verwahrung übergeben, bis die für ihn und seinen Kammerdiener zubereiteten Zimmer, mit vergitterten Fenstern, fertig waren, wohin er noch denselben Abend gebracht, und von 12 Soldaten mit aufgepflanztem Bajonet und vier Unterofficieren bewacht wurde.
Den folgenden Tag nahm der Sohn des Prätors, der Städtmeister Klinglin, vermöge der ihm von dem Könige im Jahr 1744 ertheilten Anwartschaft auf die Stelle seines Vaters, als Königlicher Prätor; Sitz und Stimme im Rath, wiewohl er diese Würde, nicht länger als 22 Tage bekleidete, weil auch er den 20 Merz auf Befehl des Hofs in die Citadelle gebracht, und in einem besondern Hause scharf bewacht wurde.
Den 2.ten Merz schickte man dem Prätor Holz in die Citadelle. Unter dem Abladen schien der Kutscher auf einen Kloz ganz besonders aufmerksam zu seyn; die dabei stehende Schildwache bemerkte es, und ergriff den Kloz, der ihr aber
(p. 74, Probst Regemorte wird Prätor)
entfiel, und im Fallen voneinander plazte; und siehe, ein ganzer Pack Briefe, mit der Adresse des Prätors, fiel heraus. Diese Briefe schickte der Königl. Kommissar uneröffnet nach Hofe, und nach einigen Tagen kam Befehl vom Könige, daß der Gefangene enger eingeschlossen, und ihme auch ein Theil des Tageslicht entzogen werden sollte.
Den 24. April ernannte der König den Abbe Regemorte, Probst vom jungen St. Peter, zum einstweiligen Prätor der Stadt Straßburg, während der Gefangenschaft der Herren Klinglin.
Unterdessen fuhr der Königliche Kommissar mit den acht Deputirten eifrig fort, die nöthigen Erläuterungen einzuziehen, und Verhöre ans zustellen, durch welche das Verhalten des Prätors Klinglin, seit 20 Jahren in ein helleres Licht gesezt werden konnte. Ich theile meinen Lesern hier einen kleinen Auszug aus den vielen Proceß-Schriften mit, die in diesem Geschäfte eingegeben worden sind; und dann urtheile der unbefangene Leser, wie schändlich Klinglin sich selbst gebrandmarkt habe; und der öffentliche Beamte der so, wie Klinglin handelt, bedenke, daß die Nachwelt ihn eben so brandmarken werde, wenn es auch bei seinem Leben nicht geschehen sollte.

(p. 75, Tausch von Illkirch u. Grafenstaden gegen das Dorf Höhnheim)
Ueber den Tausch des Dorfs Höhnheim, gegen Illkirch und Grafenstaden 1735.
Aus einem Memorial von dem General Advokaten holdt.

Im Jahr 1733 verlangte der Prätor von dem Magistrat die Lehnung der Dörfer Illkirch und Grafenstaden, auf hundert und ein Jahr. Einige Glieder des Magistrats widerseßten sich diesem Unsinnen des Prätors, indem sie behaupteten, daß der Magistrat nicht befugt seye, die Güter der Gemeine solchergestalt zu veräußern; allein Klinglin zürnte sehr über diesen Frevel, und ließ jene Männer seinen großen Unwillen, sogar durch ausgestoßene Drohungen, empfinden.
Aus Furcht und Schwachheit ergab sich endlich der Magistrat in den Willen des Prätors; die Lehnung wurde beschlossen und auf der Kontraktstube verschrieben. Allein bald hernach hob Klinglin diese Lehnung selbst wieder auf, weil, wie er sagte, die Pacht zu hoch angesezt sei, und unter der Bürgerschaft böse Reden gehöret würden. Inzwischen war dieß eine bloße Verstellung; er hatte sich unterdessen einen Plan entworfen, nach welchem er diese Dörfer als ein ewiges Eigenthum an seine Familie zu bringen (p. 76) gedachte. Zu diesem Zweck zu gelangen, schrieb er ohne Vorwissen des Magistrats an den Hof; und, wie es aus dem Brief des Ministers deutlich erhellet, so gab er vor, der Magistrat wünsche das Dorf Illkirch (von Grafenstaden sagte er wohlbedächtlich kein Wort) gegen das ihm zugehörige Höhnheim zu vertauschen; und da beide Güter gleiche Einkünfte hätten, so wollte er sich den Tausch dieser Dörfer gefallen lassen, wenn der König seine Einwilligung dazu geben wollte. Der Marschall du Bourg, des Prätors Schwager, betrieb diese Sache am Hof, und nun kam ein Schreiben vom Minister an den Magistrat, in welchem er demselben meldete, daß der König in den vorhabenden Tausch der Dörfer Illkirch und Höhnheim sehr gerne einwillige, weil, wie man ihn berichtet, habe, beide Dörfer gleiche Einkünfte hätten. Zugleich ermahnte er den Magistrat, dem Prätor bei dieser Gelegenheit alle Erkenntlichkeit und geneigten Willen zu erzeigen, den er durch seine väterliche Sorgfalt für gemeiner Stadt Wohl so sehr verdiene; und am Schluß des Briefs hieß es, daß Ihro Majestät hieran ein besonderes Wohlgefallen haben würde. An dem nemlichen Morgen überschichte auch der Prätor ein weitläufiges
(p. 77 Vergleichung der Einküfte)
Memorial, in welchem er um den Tausch der bei den Dörfer Jllkirch und Grafenstaden gegen Höhnheim in sehr höflichen Ausdrüken anhielt. Die Furcht vor der Ungnade des Königs und dem Zorn des Prätors bewog den Magistrat, den 21. April 1735 den verlangten Tausch der zwei bemeldten Dörfer gegen Höhnheim und den dritten Theil des Zehnten von Hüttenheim zu bewilligen. Es wurden sogleich von beiden Theilen Deputirte ernannt, welche die verschiedenen Einkünfte der zu vertauschenden Ortschaften abschäzen sollten. Nach den, über dieses Geschäfte ausgestellten Rechnungen ergab es sich, daß die Einkünfte von Illkirch und Grafenstaden nur 4297 Liv., die von Höhnheim hingegen 5113 Liv. 16 S., also 816 Liv. mehr als die ersten betragen sollten. Da nun Klinglin keine weitere Schadloshaltung verlangte, sondern den Tausch gleich aufgehen lassen wollte, so bekam seine Schelmerei noch den Schein einer großmüthigen Handlung, welche der Magistrat in tiefer Demuth zu erkennen nicht ermangeln durfte. Indessen ist zu bemerken, daß bei dieser Abschazung die Einkünfte von Höhnheim aufs höchste, die der Stadt Dörfer aufs mindeste angesezt, und die Rechte Straßburgs auf die Illkircher (p. 78) Waldung, die Jagd und die Schweinmast betreffend, ganz übergangen worden. Denn bei einer spätern Abschäzung zeigte sichs, daß die Einkünfte der beeden Dörfer Jllkirch und Grafenstas ben auf 8581 Liv. 10 S., * die von Höhnheim hingegen, samt dem dritten Theil des Zehnten von Hüttigheim nur 5860 Liv. 11 S. betrugen.
* Paulus Beck in seinem bekannten Faktum sagt: Die Illkircher Einkünfte hätten sich auf 20,000 Liv. belaufen. Dieß ist übertrieben. Doch – unter Klinglins harter Regierung könnte es wohl seyn.
Die Besiznehmung beider Herrschaften gieng an Michaelis Tage des bemeldten Jahres auf die feierlichste Weise vor sich. Der Magistrat gab jedem Einwohner von Höhnheim ein Brod und 5 Schilling, welches Geschenke, das 88 Liv. 4 S. ausmachte, bei den neuen Unterthanen der Stadt viel guten Willen erwekte. Der Prätor gab dem Magistrat auf dem Schloß zu Illkirch eine prächtige Mahlzeit, aber die an diesem Tage aufgelaufenen Kosten, mußte die Stadt, aus Erkenntlichkeit gegen den Prätor, mit 1149 Liv. 8 S. allein bezahlen.

Kaum hatte Klinglin seine neue Herrschaft in Besiz genommen, so fieng er an, seine
(p. 79, Illkircher Proceß)
herrschaftlichen Rechte in ihrem weitesten Umfange und mit der größten Strenge auszuüben. Et legte eine neue Auflage auf das Vieh; jeder der sich verheurathen wollte, mußte bei ihm die Erlaubnis holen, und ihme das Bürgerrecht ab kaufen. Die Bauern sträubten sich anfänglich gegen diese Einschränkung ihrer Rechte und Freiheiten; schloßen aber doch endlich einen Vergleich mit ihrem neuen Herrn, in welchem sie ihme noch größere Vortheile über sich einräumten. Allein der unersättliche Mann sahe den Wohlstand seiner Bauern mit scheelen Augen an, und that immer neue Eingriffe in ihre natürlichen Rechte; belegte sie mit ungeheuren Geldstrafen, wenn sie die geringste seiner Verordnungen übertraten; zog das Eigenthum der Gemeinen an sich, und verbot ihnen zulezt in ihrem eigenen Walde Holz zu holen. Endlich entgieng den Bauern die Geduld, und nun fiengen sie mit ihrem Herrn einen Proceß an. Klinglin hingegen behandelte fie als Rebellen, und klagte sie als solche bei dem Reichskanzler an; sie appellirten an den hohen Rath zu Kolmar, bei welchem Christoph Klinglin, der Bruder des Prätors, Präsident war; allein auf Befehl des Kanzlers wurde ihre Klage nicht angenommen; wollten sie ihren (p. 80) Proceß fortsezen, so mußten sie sich an das Parlament zu Besançon wenden, und dieses thaten sie auch, obgleich wegen der weiten Entfernung und der ihnen ganz unbekannten französischen Sprache dieser weitläufige Proceß sehr kostspielig werden mußte. Endlich beredete sie Klinglin, noch vor dem Ausgang des Processes, zu einem abermaligen Vergleich, nach welchem die Bauern, deren Zustand nun schon sehr weit herunter gebracht war, die aufgehäuften Proceß-Kosten bezahlen mußten. Achtzehn Jahre hernach verlangte der Magistrat, die Aufhebung jenes schädlichen Tauschs der Dörfer Illkirch und Grafenstaden gegen Hönheim. Hiemit gerieth die Stadt mit der Klinglinischen Familie in einen langwierigen Proceß, der aber den 1. Febr. 1765 zum Vortheil der Stadt entschieden wurde, und den 9. Merz geschahe die feierliche Auswechslung und Besiznehmung der Herrschaft Illkirch und Grafenstaden zum grösten Vergnügen der dasigen Einwohner, deren drückende Lasten sogleich um ein merkliches erleichtert wurden.
Im Monat Julius 1793, kaufte die Gemeine Illkirch, in einer Versteigerung, das Bildnis ihres ehemaligen Herren, um wie ein Bauer sich ausdrükte, unsern Kindern sagen zu können: « Sehet, das ist der Mann, der uns zu Grunde richtete! »

(p. 81) Seltsämer Unterschied der Gemeingüter
Ueber die Erbauung des Hotels, in welchem heut zu Tage die Niederrheinische Departements-Verwaltung ist.
Aus dem Protok. der XIII Kammer von den Jahren 1730, und 1736.

Bis auf das Jahr 1730 hatte der Prätor, so wie auch sein Vater, Johann Baptista Klinglin vor ihm, jährlich 800 Liv. Hauszinß, nun aber beklagte sich Franz Joseph Klinglin über seine ungesunde baufällige Wohnung und sagte daß er willens wäre, ein neues Hauß, an einem bequemen Platz, der mitten in der Stadt lage, zu erbauen; da ihm nun der alte Mauer hof zu diesem Zwek sehr geschickt zu seyn dünke, so wünsche er, daß ihm meine Herren denselben kauflich überlassen möchten.
Nachdem dieses Begehren des Prätors in Bedacht genommen wurde, warf man zuerst die Frage auf; ob meine Herren auch befugt seyen, ohne höhere Erlaubnis, ein, gemeiner Stadt gehöriges Gut zu veräußern? Darauf antworteten die General Advokaten auf folgende sehr merkwürdige Weise: Die Gemeinen Stadtguter seien zweierlei Natur; einige seien Patrimonialgüter, diese waren bloß zum Nutzen und zum Vergnügen meiner Herren da, und die
(p. 82, Erbauung des Hotels auf der Stadt Mauerhof 1730)
Gemeine hätte ganz und gar keinen Anspruch an diese Güter; der Magistrat habe auch vollkommene Freiheit, über die Patrimonialgüter zu disponiren, dieses zu beweisen, wurden viele Beispiele angeführt. Ganz anders verhalte es sich mit den Gemeingütern der andern Klasse; diese seien bona universitatis, (zum allgemeinen, Nuzen) und ein Eigenthum der Gemeine; diese dörfen meine Herren, ohne besondere Erlaubnis vom Könige, nicht veräußern. Da nun der Mauers hof unstreitig ein Patrimonialgut seie, welches dem Magistrat angehöre, so könne derselbe allerdings dem Herrn Prätor überlassen werden. » Nachdeme diese zweifelhafte Frage solchergestalt weislich entschieden ward; so wurde endlich, nach einer langen Berathschlagung beschlossen, daß man die Baumaterialien der Stadt an einen andern Ort, auf der gegen überstehenden Seite des Grabens transportiren, den bisherigen Mauerhof aber, der drei und ein sechstels Acker Grund ents hält, dem Herrn Prätor, gegen Erlegung eines jährlichen, ewig unablöslichen Bodenzinßes von 100 Liv. erb- und eigenthümlich zu überlassen.
(p. 83) Klinglin war mit diesem Schluß des Magistrats sehr wohl zufrieden, und fieng sogleich an, auf Kosten gemeiner Stadt, das prächtige Gebäude aufzuführen. Allein sechs Jahre hernach, da das Hotel noch nicht ganz fertig war, beschwerte er sich über den allzuhoch angesehten Bodenzinß, und verlangte, daß derselbe entweder ganz gehoben, oder doch merklich verringert werden sollte. Der Magistrat, durch die Großmuth des Prators bewogen, da er bei dem, voriges Jahr geschehenen Tausch der Dörfer Illkirch und Grafenstaden gegen Hönheim; gemeiner Stadt einen jährlichen Vortheil von 700 Liv., ohne Ersaz habe zufließen lassen, sezte nun, aus Erkenntlichkeit, den bestimmten Bodenzins von 100 Liv. auf fünf Schillinge herab, und so wurde denn auch diese Schwierigkeit gehoben. Protok. XIII. Kammer 1736.
Daß Klinglin dieses Hotel und alle andern Gebäude und Schlösser auf Kosten gemeiner Stadt erbauet habe, wußte damals schon jeder Bürger; aber während seiner Gefangenschaft wurde er, durch die häufig angestellten Verhöre, auch in diesem Punkt seiner Betrügereien gerichtlich überwiesen. Hier folget ein getreuer
(p. 84) Auszug aus dem Conferenz-Protokoll der acht Deputirten, vom 7. Febr. 1752. *
* Dieses Conferenz-Protokoll ist dem Protokol der Herren Räth und Einundzwanzig von 1752 gehängt worden.

(Zeugenverhör der Handwerksleute)
Angestelltes Verhör mit der Stadt Handwerksleuten.

Nachdeme alle Arbeiter der Stadt vorgefordert, und jedem derselben ein feierlicher Eid, ohne Ansehn der Person, die reine Wahrheit zu sagen, abgenommen wurde, so that jeder für sich folgende Erklärung, die er mit seines Namens Unterschrift bestätigte.
Biermeier, der Stadtlohner bekennet, daß er dem Prätor sowohl Materialien geliefert, als viele Arbeit verfertiget habe, die auf Befehl der Ober Bauherren von dem Pfenningthurn bezahlt worden seie. Er verspricht ein richtiges Verzeichnis davon zu dem Protokoll zu liefern.
Werner, der Werkmeister sagte; er habe in der kurzen Zeit, seitdem er dieses Amt verwalte, sehr viel für den Prätor gearbeitet, welches ihm auf Befehl der Ober-Bauherren von dem Pfenningthurn bezahlt worden sei ; er könne, sich jezťdesselben nicht alles erinnern, wolle aber ein genaues (p. 85) Verzeichnis zu meiner Herrn Protokoll Liefern.
Schott, der Brückenmeister bekannte ebenfalls, daß er in des Prätors Hotel, sowohl als auf Illkirch, Oberhergheim und in die Menagerie manches gemacht habe, das von gemeiner Stadt-Kasse bezahlt worden seie; er wolle es schriftlich zum Protokoll bringen.
Loger der Stadtschreiner sagte: Auf Oberhergheim habe er nichts, aber in das hiesige Hotel und sonst viele Arbeiten, als Kreuzstöcke und Getafel, geliefert, welche größtentheils von dem Pfenningthurn bezahlt worden sei. Er verspricht einen genauen Etat einzugeben.
Fischer der Schreinermeister und
Kräutler, der Dreher, wollten nicht mit der Sprache heraus, vorgebend, sie könnten sich jezt nicht erinnern. Ihnen wurde unter Bedrohung harter Strafe befohlen, der Wahrheit gemäß einen schriftlichen Aufsatz einzugeben.
Gayneau der Sattler, gestehet, daß er auf Befehl der Ober-Bauherren, in des Prätors Stall einiges gemacht habe, das vom Pfenningthurn bezahlt worden; er will es schriftlich eingeben.
Kugler, der Kupferschmidt, bekennet, er habe kürzlich einen kupfernen Bauchkessel, in des (p. 86) Prätors Wäschküche gemacht, welches ihm der Stadtlohner befohlen habe, aber sonst sei ihm nichts bewußt.
Hennige, der Stadtspengler bezeugt, daß er sehr viele Arbeit für den Prätor verfertiget habe, welche ihm theils von Klinglin selbst, theils von dem Stadtlohner sei bezahlt worden. Ihm wurde befohlen, von Lezterm einen genauen Etat einzugeben.
Erichson der Schreinermeister sagt: Er habe vieles für den Prätor gearbeitet, welches dieser ihm aber selbst bezahlt habe; ein einiges mal habe er zu einer gewissen Bestellung 50 Dielen auf dem Brukhof abholen müßen: da man ihme aber hernach mehreres dergleichen zugemuthet, das wider sein Gewissen gewesen wäre, so habe er lieber die Arbeit fahren lassen, als sein Gewissen beschweren wollen.
Heil dir, rechtschaffener Mann! Wie schwer würde dem Prätor die Ausführung seiner Betrugereien geworden seyn, wenn er es mit lauter solchen ehrlichen Leuten zu thun gehabt hätte! O Schade, daß es deren jederzeit nur sehr wenige giebt!
Pfaut, der Glaser gestehet, daß er sowohl in das Hotel, als auf Illkirch sehr viele, Arbeit (p. 87) gemacht habe; die erstere sei ihme von dem Pfenningthurn bezahlt worden, die andere wäre man ihm noch schuldig. Ihm wird befohlen, von jener ein schriftliches Verzeichnis einzugeben, diese aber an den Prätor zu fordern.
Falkenhauer, der Schlosser bezeuget, er habe auf Befehl der Ober-Bauherren und des Stadtlohners viele Arbeit für den Prätor gemacht, die aus gemeiner Stadt-Kasse sei bezahlt worden; er wolle seine Bücher darüber zu rathe ziehen, und alles schriftlich zu meiner Herren Protokoll liefern.
Aker, der Stadt-Töpfer bekennet das nemliche, und verspricht ein gleiches zu thun.
Kramp, der, schon seit 44 Jahren, auf dem Mauerhof dienende Hofknecht, antwortet auf Befragen: Es seie zwar alles, was dem. Prätor von dem Mauerhof gemacht und geliefert worden sei, in ein besonderes Buch eingeschrieben worden; allein dieses Buch wäre nicht mehr vorhanden. Der verstorbene Lohner, Namens Pflug, habe es, da er einen neuen Schreiber bekommen, hinweggethan. So viel sei ihm aber wohl bewußt, daß eine erstaunliche Menge Baumaterialien, als Steine, Staffeln, Kalk, Gips, Blei und andere Dinge, von dem Mauerhof zu (p. 88) dem Bau des Hotels sowohl, als auch nach Oberhergheim, Jllkirch und in die Menagerie geliefert worden seie. Er wisse gewiß, daß aller Gips zu diesen Gebäuden auf dem Mauerhof gebrandt, und auf mehr als 20 Wagen von den Gartnern bei Nacht fortgeführt worden sei, Auch gemeiner Stadt Arbeitsleute habe man bei diesen Gebäuden angestellt; damit es aber nicht zu deutlich in die Augen fallen möchte, so habe man auch einige fremde Arbeiter angenommen. Alles dieses bezeuge er mit seines Namens Unterschrift. – Jakob Kramp
so weit Conferenz: Protokoll.

Was die weitere Geschichte des von Klinglin erbauten Hotels betrift, so erhellet aus den Protokollen, daß der Prätor dieses Gebäude im Jahr 1744 dem Magistrat aufdrang; der es ihm um zweimal hundert tausend Livres abkaufen, und ihme hernach als das beständige Prätorathauß wieder einräumen mußte. Als es nach dem Tode Klinglins von dem Minister für den jeweiligen Intendanten begehrt, und demselben eingeräumt wurde, mußten im Jahr 1758 wieder neue Erweiterungen und Verbesserungen gemacht werden, welche 150 tausend (p. 89) Liv. kosteten. Hieraus folgt nun, daß dieses Hotel die Gemeine-Kasse wenigstens eine halbe Million Liv. gekostet habe.

(Zeugenverhör über die verkaufte Stadtgüter)
Auszüge des Zeugenverhörs wegen verkaufter Stadtgüter.
Aus dem Conferenz-Protokoll der acht Deputirten: 1752

Nachdem der Etat über die, seit 20 Jahren verkauften Häuser, Güter, Wälder und Mühlen eingegeben ward, so wurde eine genaue Untersuchung jedes veräußerten Stadtguts angestellt, und die Personen, welche dieselben an sich gekauft hatten, vorgeladen und jede besonders verhört. Hier folgen auch einige Auszüge aus dem Conferenz-Protokoll, zur Probe.

St. Janin, ein Handelsmann, der einen gemeiner Stadt gehörigen Plaz, in der Schlossergaße, neben der Kontraktstube, um 6000 Liv. gekauft hatte, bekennet: daß er, um diesen Plaz wohlfeil zu bekommen, dem Prätor 4000 Liv. als Erkenntlichkeit gegeben, und ihme durch Herrn Lambert zugeschikt habe.
Anton Ducre erkläret : er habe für den, von gemeiner Stadt erkauften Plaz, bei dem Pfenningthurn, auf welchem jezt ein neuerbawtes (p. 90) Hauß stehe, 9600 Liv. bezahlt; dem Prätor aber habe er, als eine Erkenntlichkeit 6000. Liv. geben müßen; an welcher Summe gleichwohl Hr. Fünfzehner Kiehn und Paulus Bek mit beigetragen hätten.
Joh. Heinrich Cladi, der Zukerbek, ant wortet auf Befragen: er habe der Stadt ein auf dem Neuenmarkt stehendes altes Haus abgekauft, und nachher neu erbauet. Den Kauf habe er mit dem bekannten Paulus Bek bloß mündlich dahin geschloßen, daß er sich verpflichte, sowohl für den Kaufschilling, als für die, dem Prätor zukommende Erkenntlichkeit 15,000 Liv. zu bezahlen. Darauf seie ihm das Hauß um 11,000 Liv. zugeschrieben worden; 4000 Liv. aber hätte er dem Prätor durch oberwähnten Paulus Bek einhändigen lassen.
Jaques Villiame, des Lederhändlers Wittwe bezeugt: daß ihr verstorbener Mann das unten an dem Bischofshof gelegene Wollhauß von gemeiner Stadt um 10,000 Liv. erkauft und bezahlt habe; daß er dem Prätor als Erkenntlichkeit 2000 Liv. durch XV.ner Städel zugeschikt hatte, wie beigelegte Quittung ausweise; über dieses habe ihr seeliger Mann auch noch eine Schuld des Prätors von 1600 (p. 91) Liv., wegen diesem Kauf ausstreichen müßen, welches meine Herren im Schuldbuch einsehen könnten. Dagegen war aber der Prätor auch so gütig, dem Käufer die Erlassung des Pfundzolls und eine vierzig jährige Befreiung von der Einquartirung, auf gemeiner Stadt Kosten, zu verschaffen.* (Oekon. Prot. 1749. Fol, 20)
Johann Daniel Kostmann, der Gartenmann sagt: er habe den Garten vor dem Mezgerthor, der ehmals zur Baumschule gehörte, um 600 Liv. gekauft, und auf dem Pfenningthurn bezahlt, wobei er aber, weil es meine Herren zu wissen verlangen, nicht bergen könne, daß er, um zu diesem Kauf zu gelangen, dem Prätor 1800 Liv., durch den Fünfzehner Städel gegeben habe, wie dessen eigene Handschrift ausweise.
Johann Daniel Ehrmann, der Courtier, antwortet auf Befragen: er habe das Hauß an der Spiegelgaße um 4000 Liv. von gemeiner Stadt gekauft und bezahlt. Dem Prätor habe er um zu diesem Kauf zu gelangen, 50 Louis dor, dem Stadtmeister Klinglin 20 und dem Sekretarius Friderici 12 Louisdor gegeben.
Als er die kleinen Baraquen (Barchet- Lädlein) (p. 92) auf dem alten Kornmarkt gekauft, und mit 36,000 Liv. bezahlt habe, habe er dem Prátor noch 10,000 und seinem Sohn, dem Städtmeister 3000 Liv., durch den Fünfzehner Städel, gegeben, wie dessen Quittung ausweise. Als er hernach diese Baraquen anders bauen und zum Nuzen einrichten lassen wollte, habe er dem Fünfzehner Städel abermals 50 Louisdor für den Prätor in die Hände gedrükt, um einen, von ihm unterschriebenen, erwünschten Plan zu bekommen, welches solchergestalt auch geschehen sey. Diesem fügte er noch bei: daß er wohl wisse, daß ihm dieser Handel keine Ehre mache; er seye aber gleichsam überfallen worden; er wolle desfalls das ganze Faktum, wie es sich zu getragen habe, zum Protokoll liefern.

Bericht, über den Verkauf des Schutterwalds.
Aus den Originalschriften.

Ich Unterschriebener bescheine hiemit, daß ich auf Befehl Ihro Gnaden, Herrn Städtmeisters von Gail zu Schutterwald gewesen, um mich zu erkundigen, wie viel die dasige Gemeine für den einkauften Schutterwald bezahlt habe. Da ich dann von Georg Huk, dem (p. 93) dasigen Gerichtsmann, der bei dem Kauf und bei der Verschreibung gegenwärtig gewesen, erfahren habe: daß die Stadt Straßburg 20,000 Gulden Kaufschilling und der Königl. Prätor 3000 Gulden Verehrung erhalten habe.
Dabei versichere ich auf meine Ehre, daß dieser Schutterwald, zwischen Brüdern, 50,900 Gulden werth sei.
Straßburg, den 5. Febr. 1753. – Michael Jokers, Schultheiß zu Haselhurst, und Waldförster des Stifts St. Marx.

Ueber den Verkauf der Mühlen.
Aus den Original-Schriften.

Die Gemeine der Stadt Straßburg hatte ehemals vier eigene Mühlen, die vor dem Jahr 1748 folgendergestalt verlehnt waren: Der Beständer von der
Dünzenmühl bezahlte jährlich An Waizen 110 Fürtl, Korn 110 Fürtl, An Geld 40 Gulden
Spitzmühle, Waizen 70 Fürtl, Korn 70 Fürtl, An Geld 24 Gulden
(p. 94) Von der kleinen und großen Achträdermühle. An Waizen 132 ½ Fürtl, Korn 132 ½ Fürtl, Geld 94 Gulden
Spialmühle, Waizen 66 Fürtl, Korn 66 Fürtl, An Geld 30 Gulden

Klinglin bewieß dem Magistrat; im Jahr 1748 daß diese Mühlen eine große Last für das gemeine Wesen seyen, indem ihre Unterhaltung vielmehr koste, als der gemeine Säkel davon ziehe. Er schlug daher vor alle vier Mühlen zu verkaufen, doch mit der Bedingung, daß sie die Stadt in 30 Jahren, um den nemlichen Preiß, wieder an sich ziehen könnte. Des Prätors Rath war allemal ein Befehl, er wurde also auch jezt pünktlich befolgt, und sogleich den Beständern, die alle eine 18 jährige Lehnung hatten, bekannt gemacht, und eine Erklärung von ihnen verlangt, was jeder für seine Mühle geben wollte. Jeder that ein Geboth, aber Philipp Jakob Lauth, der Dünzenmüller steigerte alle vier Mühlen, um fünfzig tausend Gulden, auf dreisig Jahre an sich, ohne daß irgend eine öffentliche Bekanntmachung oder (p. 95) Versteigerung, wie es billig hätte geschehen sollen, vorhergegangen wäre. Der Kauf würde schleunig geschlossen und verschrieben, obgleich Isaak Jundt, noch zu rechter Zeit, achtzig tausend Gulden anbot; welches Gebot er, laut Handschrift vom 16. Merz 1752, nachdem schon vier Jahre verstrichen waren, nochmals wiederholte und bestätigte. Lauth hatte aber keinen Lust, sie dem Isaak Jundt abzutreten. Er steigerte die Mühlgült seiner Beständer dergestalt, daß z. E. Johann Jakob Ottmann, der Spizmüller, nach Ausweisung seiner Quittungen, an Waizen 175 Fürtl. an Korn 50 Fürtl.und an Geld 200 Gulden geben mußte.
Johann Philipp Schläber, der bisherige Achträdermüller, wollte indessen eine so theure Pacht nicht eingehen. Er hatte dem Magistrat 25,000 Gulden für diese Mühle angeboten; da man sie ihm aber nicht geben wollte, forderte er für die, aus Verbesserung der Mühle, angewandte Kosten 5000 Gulden, und für jedes der noch fehlenden 14 Lehnungs-Jahre 1000 Gulden; folglich zusammen 19,000 Gulden Schadloshaltung. Der Präor fand diese (p. 96) Forderung ein wenig zu hoch; doch weil er hierbei abermal eine gute Gelegenheit sahe, sich auf Kosten der Stadt einen ansehnlichen Profit zu verschaffen, so accordirte er mit Schläbern auf 12,000 Gulden Schadloshaltung; jedoch mit der ausdrüklichen Bedingung, daß die Hälfte dieser Summa ihme, dem Prätor, zufließen sollte. Schläber war es zufrieden; aber damit war die gröste Schwierigkeit noch nicht gehoben! Der Magistrat war Schläbern keine Schadloshaltung schuldig; weil in dem Kaufkontrakt ausdrüklich bedungen worden war, daß die gegenwärtigen Beständer bei ihrer Lehnung sollten erhalten werden. Erfüllte aber Lauth diese Bedingung nicht, so hätten ihn die Beständer gerichtlich belangen sollen. Klinglin durfte also nicht erwarten, daß der Magistrat seinen Accord mit dem Achträdermüller genehmigen würde. Um gleichwohl zu seinem Zweck zu gelangen, trieb er die Unverschämtheit und den Frevel aufs höchste. Lauth bezahlte auf Befehl des Prätors, an seinem Kauffchilling 20,000 Liv. und einige Tage hernach wieder 4000; Klinglin befahl den Dreiern des Pfenningthurns, daß man dieses Geld augenblicklich in die Oekonomie-Kammer liefern sollte; dieß geschahe; (p. 97) aber, ohne den Beisizern das Geringste davon zu sagen, schickte er die ganze Summe, durch den Schweighäuser, an Joh. Philipp Schläber, der dieses Geld, gegen Quittung, annahm, aber die versprochene Hälfte mit 6000 Gulden dem Prätor sogleich wieder zurück schickte; wofür auch dieser den Schläber mit eigner Hand quittirte. Nun war aber erst noch die große Frage übrig, wie diese Summe in die Register der Oekonomie Kammer und in die Rechnungen der Stätt gebracht werden könnte. Allein für einen Mann, wie Klinglin, war auch dieses nicht schwer. Er ließ nur die Register der Oekonomie-Kammer, durch den Sekretarius Schweighäuser, in sein Hotel bringen; verschafte sich, vermittelst eines Briefs an seinen Schwähervater, den Städtmeister von Müllenheim, desselben Beistimmung; und nun wurde es auf seinen Befehl sogleich in das Protokoll eingetragen*, ohne daß der Magistrat ein Wort davon erfuhr. (* Siehe Oecon. Prot. 1749. Den 10. Mai. Fol. 9 u. 10.)
Als drei Jahre hernach der Prätor in Verhaft, und diese Sache zur Untersuchung kam (p. 98) bekannte der Sekretarius Schweighäuser den ganzen Vorgang, und wurde, seiner Untreue wegen, seines Dienste entsezt. Joh. Philipp Schläber bestätigte nicht nur alles vorhergesagte, sondern bezeugte auch, daß er dem Prätor, um die so frühe aufgehobene Lehnung zu bekommen, das mals auch tausend Liv. habe geben müßen.
In dem kleinen Memorial an den König wird Fol. 31 gesagt: « Die 450 Louisd’or, welche der Prätor für diesen Handel bekommen habe, seien demselben mehr am Herzen gelegen, als das allgemeine Beste der Stadt. » Hieraus scheinet zu erhellen: daß diese 450 Louisd’or oder 10,800 Liv. die Erkenntlichkeit gewesen seien, welche Lauth, der Dinzenmüller, dem Prätor habe geben müßen.
Aus allen diesen Umständen siehet man num deutlich, daß bei diesem Mühlen-Verkauf gewiß niemand mehr Profit hatte, als der Herr Prätor; die Stadt wenigstens und die Beständer hatten nichts als Schaden; Lauth konnte sich seines Glücks auch nur kurze Zeit freuen, denn im Jahr 1753. kam ein königlicher Befehl, welcher diesen Kauf oder Handel vernichtete, und der Stadt, ihre Mühlen beizubehalten, befahl.

(p. 99) Ueber den großen Schaden der Ferme oder die Verpachtung aller Einkünfte gemeiner Stadt.
Aus einem Memorial, welches den 3. Febr. 1752 dem Königl. Commissar, Hrn. Desnans übergeben worden ist.

Noch einmal muß ich es sagen, daß die Vorschläge des Prätors jedesmal als strenge, unwieberrufliche Befehle anzusehen waren, denen man, ohne sich der größten Gefahr auszusehen, nicht widersprechen durfte. Und er kannte kein anderes Interesse, als sein eigenes; nur sein großes und erhabenes Ich, wurde bei seinen Vorschlägen in Betrachtung gezogen. Nichts desto weniger wußte er die Sachen immer so einzukleiden und vorzutragen, als ob er von dem reinsten Eifer für das allgemeine Beste durchdrungen wäre; seine wahren Absichten hingegen, und die Schleichwege, auf denen er dieselben zu erreichen wußte, waren nicht so leicht zu entdecken.
Im Jahr 1730 stellte Klingling dem Magistrat vor: daß so viele Unordnung in den Finanzen herrsche; daß der Stadt Einkünfte mit je dem Jahre meniger würden; und dieses käme allein daher die heilsamsten Verordnungen würden nicht befolgt; die Zölle und die Kaufhauß (p. 100) Gebühren würden betrügerischer Weise unterschlagen, und die Beamten der Stadt suchten mehr ihren eigenen Nuzen, als das gemeine Beste. Diesem Unheil abzuhelfen, sehe er kein anderes Mittel, als die Verpachtung der sämtlichen Einkünfte gemeiner Stadt auf einige Jahre; ein solcher Unternehmer würde der Sache selbst mehr nachgehen; die Beamten zu ihrer Pflicht anhalten und strenge über der Vollziehung der heilsamen Verordnungen wachen. Wenn auf solche Weise die gute Ordnung wieder hergestellt seyn würde, so könnte die Stadt, wenn sie es für gut fände, die Verwaltung selbst wie der mit Nuzen übernehmen. Natürlich wurde ein so einleuchtender Vortrag alsbald, angenommen, und Klinglin erreichte seinen ganzen Zwek.
Da er selbst im Sinn hatte, an dieser Pacht unter der Hand den größten Untheil zu nehmen, so machte er die Pacht-Bedingnisse ganz erträglich und vortheilhaft für die Pächter. Franz Niklaus Gelb bot der Stadt 713 mal tausend Liv. an, und erhielt also die Pacht auf sechs Jahre. Gelb und Menet hatten einen Theil, Klinglin aber zwei Theile an dieser Verpachtung. Der große Schaden, den die Stadt dabei leiden mußte, erhellet schon daraus, daß (p. 101) sie gegen alles Recht und Billigkeit gezwungen wurde, alle Kaufhaus Beamten, Schreiber, Zoller, Garden und andere Bedienten zu bezahlen; wodurch ein großer Theil von den 713,000 Liv. wegfiel; da im Gegentheil die Pächter die reinen Einkünfte zusamt den Strafgeldern einzogen; so, daß sie nach der mäßigsten Berechnung alle Jahr 150,000 Liv. reinen Gewinn in ihre Kassen werfen konnten. In der Stadtkellerei waren damals 4,634 Ohmen Weine, die den Stadtpächtern überlassen werden mußten. Klinglin sezte den Preiß des alten Weins auf 3 Liv. und den neuen auf 36 Sols. Durch diese geringe Abschäzung verlor die Stadtkasse, nach dem Zeugnis der Weinverständigen, wenigstens 5,150 Liv.; und gerade so gieng es auch in andern vorräthigen Artikeln..
Nach Verfluß dieser Zeit, zog die Stadt die Verwaltung ihrer Güter wieder an sich, und behielt sie bis 1747. Nun trug Klinglin auf eine zweite Verpachtung sämtlicher Stadt-Einfünfte an, und bewog, oder vielmehr, er zwang den Magistrat, einen höchst nachtheiligen Contrakt auf neun Jahre zu unterschreiben. Ducre, Schöff bei der Mezgerzunft, war dießmal der Unterhändler des Prätors, der jährlich 792,000 (p. 102) Liv. zu geben versprach; doch wieder unter der Bedingung, daß die Stadt die Einnehmer Schreiber, Zoller, Garden und alle Beamten der Fermiers bezahlen, der Unternehmer aber die Strafgelder beziehen sollte. Diese Pacht dauerte nur achtzehn Monate, und doch verlohr die Stadt in dieser Zeit 66,820 Liv. 10 S.; denn in dem Jahr 1747, in welchem die Stadt ihre Einkünfte noch selbst bezog, belief sich die Einnahme auf 836,547 Liv.; nach diesem Maaßstab würde also die Stadt in dieser Zeit 1,254,820 Liv. 10 S. bekommen haben, da hingegen die Pachtgelder nur 1,188,000 Liv. betrugen. Indessen so groß dieser Verlust ist, so wurde er doch durch die Aufhebung der Pacht noch mehr vermehrt. Ducre hatte den 2 Merz 1750, ohne Vorwissen des Magistrats, seinen Antheil an dieser Pacht an Sadoul, um 32000 Liv. verkauft; dieser Sadoul war der Geschäftsträger des Prätors; durch ihn zog also Klinglin die ganze Pacht an sich, wodurch die Aufhebung ungemein erschwert wurde. Als dessen ungeachtet die Oekonomie: Kammer die Aufhebung beschloß, und den Sadoul vorfordern ließ, erklärte dieser, daß er, ohne hinlängliche Entschädigung, niemals darein willigen würde; er verwarf alle Vorstellungen, (p. 103) und blieb standhaft bei seiner ersten Erklärung; denn er wußte, daß er durch das Ansehn des Prätors genugsam unterstüzt wäre. Endlich bewilligte man ihm, als sogenannte Entschädigung, eine neue Ferme, mit dem Fleisch-Accis, auf vier Jahre, um 25,000 Liv. jährlich. Hiemit hörte die große Ferme auf, aber die kleine vergrößerte den Verlust der Stadt in fünfzehn Monaten, um 43,750 Liv.; denn der Fleisch-Accis warf alle Jahr 60,000 Liv. ab. Sadoul mußte diese Fleisch-Ferme, auf Befehl des Prätors, aber wieder ohne Vorwissen des Magistrats, an Daudet den Verwalter des Salzhauses, abtreten; und dieser bekannte den Deputirten von der Oekonomie-Kammer selbst, daß er von dieser Fleisch Ferme für seinen Antheil 30,000 Liv. Profit gezogen habe. Als darauf diese Pacht, ihrer Schädlichkeit halben, auch aufgehoben wurde, so mußte die Stadt abermal einen Verlust von 7291 Liv. 13 S. 4 Den., welche Daudet noch schuldig war, verschmerzen. Aus diesem allen erhellet, daß die Gemeine-Kasse während der 18 Monate der Großen, und 15 Monate der Accis-Pacht um 117,861 Liv. betrogen worden sei.

(p. 104) Verpachtung des Brennholzes,
Unschlitt: Pacht.

Im Jahr 1742 wurde auf Klingling Betreiben die Unschlitt-Ferme eingeführt. Den Schaden nicht zu berechnen, den die Stadt das beileiden mußte, so gerieth sie darüber auch mit den Mezgern in einen schweren Proceß, der viele Jahre dauerte, und große Summen kostete; Klinglin hingegen, erhielt von den Unternehmern eine Erkenntlichkeit von 12,000 Liv. (Siehe Mem. des Magist. der Stadt Straßb. Fol. 14.)

Auszug aus einem Memorial über die Holz: Lieferung, von 1746.

Die Stadt Straßburg mußte jährlich 16 bis 20 tausend Klafter Holz von Fremden erkaufen: Nun dauchte es Klinglin vortheilhaft, wenigstens für ihn, wenn man diese Holzlieferung auf einige Jahre verpachtete. Den 7. Nov. 1746 machte er bei der Oekonomie-Kammer diesen Vorschlag, mit einer geheimnisvollen Verschweigung des Namens, dessen, der diese Lieferung über nehmen wolle. Er schlug auch selbst die Bedingnisse vor, die man dem, noch immer unbekannten, Unternehmer vorschreiben könnte. Kornmann, Beisitzer der XV. Kammer, machte zwar Einwendungen, die einige Aufmerksamkeit (p. 105) erregten; als aber die Sache vor die versammelten Kammern kam, wurde sie, mit den vorgeschlagenen Bedingungen, ohne alle Widerrede, bloß mit einer Verringerung des Preises von 10 S. auf jedes Klafter angenommen. Billig hätte man die Holz-Rechnungen von 1736 bis 1746 untersuchen, und die Preise darnach bestimmen sollen; aber dieß geschahe nicht, nur die Marktpreise am Staden, und zwar die höchsten wurden vorgelegt, und nach diesen ein Contract auf 12 Jahre geschlossen. Auch meldete sich ein gewisser Lachardelle, der diese Pacht, in einem viel geringern Preiße, annehmen wollte, aber auf Klinglins Befehl wurde sein eingeschikter Akt verworfen. Endlich bei der Unterzeichnung lernte der Magistrat auch die Unternehmer kennen ; es war der Amtmann von Schirmeck; der Jude Moses Blien und seine Konsorten.
Diese Pacht dauerte drei Jahre; während diefer Zeit wurde den Magistrats Personen und andern vornehmen Beamten, für das ihnen gebührende Eichenholz, auf Klinglins Befehl, lauter Buchenholz geliefert, damit die Fermiers, welche an dieser Sorte den größten Profit hatten, desto mehr zu liefern hätten. Die Ursache warum Klinglin die Pächter so sehr begünstigte, (p. 106) war, daß sie ihm eine Erkenntlichkeit von 75,000 Liv. versprochen und bezahlt hatten. Als endlich der Magistrat, im Jahr 1750 diese schädliche Pacht aufhob, mußte er den Unternehmern eine sogenannte Schadloshaltung von 113,200 Liv. bewilligen, und über dieses noch 80,000 Klafter Holz, die den Pächtern übrig geblieben waren, um 40,000 Liv. theurer, als der gewöhnliche Preis war, annehmen.
Als man die Rechnungen der Haagmeisterei untersuchte, fand sichs, daß die Stadt das, von 1747 bis 1750, durch die Fermiers gelieferte Holz, um 107,421 Liv. 15 S. wohlfeiler hätte ankaufen können; indem das Klafter Buchenholz nicht mehr als 11 Liv. 12 S. Eichen und Tannen aber nur 8 Liv. galt, da doch die Stadt den Pächtern für das erste 17 Liv. 10 S. und für lezteres 13. Liv. 10 S. bezahlen mußte. Diesem nach litte die Stadt-Kasse durch diese Pacht in drei Jahren einen Schaden von 220 mal tausend, 621 Liv.

Wein-Pacht. 1747.
Siehe Oecon. Prot. 1747, den 3. Aug.

Die Stadt Straßburg bezog aus ihren Aemtern und Dorfschaften jährlich 3,500 Ohmen (p. 107) Wein. Allein davon hatte sie gleichwohl keinen Nuzen. Die Ober-Weinherren waren nachläßig in Untersuchung der Rechnungen des damaligen Stadt-Kiefers, Johannes Breßle; dieser aber hielt sehr übel Haus, und da er endlich seine Rechnung vorlegen mußte, fand man sie in der größten Unordnung. Die durch ihn, auf Rechnung der Stadt, verkauften Weine waren nur schlechtweg Ohmenweiß angegeben, ohne des Jahrgangs oder der Güte desselben zu gedenken. Von dem Jahr 1736 an, bis 1745, rechnete er 1818 Ohmen und 6 Maaß Drusen, und 1803 Ohmen 3 Maaß Abgang; überdies für Taglohn, Herbstkosten und neue Fässer 6239 Pfund Pfenning, oder 24,956 Liv. 16 S.; und gleichwohl fanden sich in den Amtei: Rechnungen auch noch beträchtliche Summen für Herbstkosten,
Es ist traurig, daß die Verwaltung der öffentlichen Einkünfte fast immer den gewissenlosesten, trugvollsten, schlechtesten Menschen, und so selten dem treuen und redlichen Bürger zu Theil wird. So war es aber zu allen Zeiten, in allen Staaten; in Republiken und Monarchien so ist es noch und so wird es ferner fortgehen, so lange die Menschheit das bleibt, (p. 108) was sie jezt ist; schwingt sie sich aber einmal auf eine höhere Stufe der Moralität, der Tugend und Herzensgüte, dann hoffe auch ich auf bessere Zeiten. Dann wird der rechtschaffene Mann aufgesucht, hervorgezogen, belohnt, und der moralisch-schlechte mit Schande bedekt und zurücke gestoßen werden. Aber bis dahin gedulde dich rechtschaffener Mitbürger, und wirke im Stillen Gutes so viel du kannst. Der Lohn der Tugend bleibt nicht zurücke !
Ich hoffe diese Ergießung meines Herzens wird meinen Lesern nicht unangenehm seyn, da ich sie schon so lange mit nichts als mit Erzählung betrügerischer, ränkevoller Handlungen niederträchtiger Menschen unterhalten habe.
Ich komme also wieder auf die Geschichte des Stadt-Kiefers; er wurde abgesezt, und die Weingefälle, nach dem Willen des Prätors, um 9000 Liv. jährlich, an Johann Michael Schweighäuser, auf 9 Jahre verpachtet. Als Erkenntlichkeit erhielt der Prätor von den Unternehmern 24,000 Liv. Die Stadt aber litte in drei Jahren, so lange diese Pacht dauerte einen Schaden von 38,649 Liv. 4 S.
Als diese Pacht im Jahr 1750 sollte aufgehoben werden, erbot sich der Unternehmer, der (p. 109) Stadt alle Jahr 1500 Ohmen Wein unentgeltlich zu liefern, und so dauerte die Pacht noch zwei Jahre fort.

Schaden verschiedener Frucht-Einkäufe.
Ein Handel von 10,000 Säcken Früchte, ben der Prätor den 7. Mai 1744, mit dem Juden Moses Blien, zu Vergrößerung des Stadt: Vorraths, schloß, verursachte der Gemeinkasse einen Schaden von 50,500 Liv.
Ferner, im Jahr 1748, als der Prätor seinem Freunde, dem Juden Moses Blien, aus eigener Autorität einige tausend Säcke Waizen, zu einer Lieferung, welche der Jude in die ehemalige Provence zu machen hatte, von der Stadt: speichern, unter der Bedingung, dieselbe nach sechs Monaten in Natura wieder zu erstatten, vorstrekte, die aber der Jude, mit Erlaubnis des Prätors, in Geld, und zwar weit unter dem Preise bezahlte, verlor die Stadt abermal 3000 L.
Endlich im Jahr 1750 litte das gemeine Wesen bei einem neuen Kaufe, den der Magistrat, durch des Prätors eigenmächtige Verschwendung der Früchte, zu thun genöthiget war, einen Schaben von 40,110 Liv. (Siehe Memor. des Magistr. der Stadt Straßß. Fol. 56 sq.)

(p. 110) Verbal-Proceß eines Forstmeisters.
Aus einem Verbal-Proceß des Forstmeisters vom Elmerforst und Oedenwald, Joh. Georg Heider, vom 4. October 1751, erhellet
Daß der Prätor diesem Forstmeister eine große Unzahl Faßdauben für seine Kellerei verlangt habe; daß er aber bald darauf durch einen Kiefer von Straßburg, Johannes Dörfer, um 2,200 Liv, in Waßlenheim, bei David Spreng habe kaufen lassen; daß Klinglin diesem Forstmeister, Heider, aufgetragen, von den in Händen habenden Geldern der Stadt dem David Spreng sogleich 1573 Liv. 4 S. zu bezahlen, welches Heider auch gethan; und daß David Spreng erst vor einigen Tagen die noch fehlenden 626 Liv. 16 S. auch verlangt habe.
Hierüber wurde nun dieser Verbal-Proceß errichtet, und dem Forstmeister Heider, verboten, künftig nichts mehr für den Prätor zu bezahlen.

(p. 111) Jährliche Einkünfte des Prätors Klinglin, an Geld
an Geld, Liv. Sols
Als königlicher Prätor, 17000
Als Beisizer von allen Stadtämtern
aus der XIII Kammer, 1200
aus der XV Kammer, 944
von der Amtei Barr, 1500
von der Amtei Waßlenheim, 1281 14
von der Amtei Marlenheim, 1281 14
von der Amtei Dorlisheim, 1564 9
Von den Stiftern Karthaus und St Niclaus in undis, 800
Frauenhaus, 268
Hospital, 400
Universität, 200
aus der Einquartierungs:Kammer, 200
der Forst: Kammer, 152
dem Herren: Stall, 600
dem Gesundheits: Kollegium, 120
dem Oberwachtherren: Kollegium, 144
Ober: Weinherren, 300
Stadtkellerei, 320

Zu dieser Summe müßen noch gerechnet wer den die Präsens-Gelder, so oft er nemlich ins (p. 112) Rath erschien; war er auf Reisen, oder sonst abwesend, so versah der Sohn seine Stelle; und in diesem Falle mußte das Präsens-Geld beiden bezahlt werden; ferner die Neujahrs-Präente und andere ordentliche Neben-Einkünfte; so, daß sich seine ganze Einnahme an Geld jähr lich auf ohngefähr 50,000 Liv. belief.
Nebst diesem war man ihm auch als Besoldung eine bestimmte Quantität an Holz, Kohlen, Salz, Wein und Früchten zu geben schuldig.
So oft Klinglin an den Königl. Hof reisete, und der Magistrat ihme die Angelegenheiten der Stadt empfahl, so bekam er über dieß alles je desmal noch eine Gratifikation von zwei oder drey hündert Louis d’or.

Summa des, dem Prätör Klinglin, gelieferten Holzes, von 1731, bis 1751.
An Wällen, 165,550
Buchenholz, 3,065 Klaftr.
Weiches Holz, 6,175 Klaftr.
Folglich ein Jahr in das andere gerechnet, jährlich 8,277 Wällen und 486 Klafter Holz.
Seinem Vater Johann Baptista Klinglin, ber doch auch nicht sehr sparsam Haus gehalten (p. 113) lieferte die Stadt von 1708 bis 1725
an Wällen 42,600
an Holz 2,878 Klafter
folglich für jedes Jahr 2,506 Wällen und 169 Klafter Holz. Der Sohn verbrauchte also beinahe viermal mehr.
Aber das ist noch nicht alles; seine unmäßige Verschwendung kannte keine Grenzen. Man lese folgenden

Etat, des von der Stadt nach Illkirch gelieferten Holzes, von 1731 bis 1751. In das Schloß zu Illkirch
Wällen, 57,800
Holz, 2,155 Klaftr.
In den Hundestall* (* Er hatte über 200 Jagdhunde)
Wällen, 10,250
Holz, 213 Klaftr.
Holz dem Hunds: Beken, 787 Klaftr.
Holtz dem Wäscher, 966 Klaftr.
Holz dem Kübler, zu Garten: Kübeln, 96 Klaftr.
Holz dem Kiefer, 4 Klastr.
Holz dem Gärtner, Albert, 9 Klaftr.
Holz dem Trüffel: Jäger, 3 Klaftr.
(p. 114) Holz dem Bildhauer, 2 Klaftr.
Holz an die Komedie, 2 Klaftr.
Holz in die Schloßerei, 6 Klaftr.
Zur Jagd 3 Klafter Holz und 100 Wällen.
Dem Sohn des Prätors, 550 Wällen
und Holz, 11 Klaftr.
Summa des Obigen
Wällen, 68,700
Holz, 3,991 Klaftr.
Nimmt man die in das hiesige Hotel gelieferte Summen dazu, so kostete die Haushaltung des Prätors in 20 Jahren an
Wällen, 234,250
An Holz, 13,231 Klaftr.
folglich für jedes Jahr, 11,712 Wällen
und Holz, 661 1/2 Klaftr.
Auch wurden ihm in dieser Zeit für 20,658 Liv. Kohlen geliefert.
ist unterschrieben, Johann Bartholomäus Sepofski, Haagmeister.
Adam Klauß, Haagschreiber.* (* In dem Protokoll der Oekon. Kammer, im J. 1749, den 20. Dec. klagen die Deputirten: daß die Ausgabe der Stadt für Holz und Wällen jährlich eine Summa von 35,195 Pfund Pfenning)
(p. 115) Diesem füge ich noch eines der Originalstücke bei, aus dem erhellen wird, daß Klinglin, dieser erstaunlichen Holzlieferung ungeachtet, noch viele tausend Klafter entwendet und verkauft habe.

Verbal-Proceß aus den Registern der Forst: Kammer, im Auszug.

Aus den Zeugnissen der Haag-Knechte und einiger Schiffleute ist ersichtlich:
1. Daß in den Rheininseln der Stadt sehr viele Eichbaume abgehauen, und zu des Prätors Mühlen verbraucht worden sind.
2. Im Jahr 1739 hat Prätor Klinglin alles Holz am Landgraben, welcher die Grenze zwischen dem Stadt: und Illkircher: Bann ausmacht, abhauen lassen; und, da es mehrentheils Eichbaume waren, die Rinden an die Gerber,

[note ] 11 Schill. 4 Pfen. oder 140,782 Liv. 4 S. 8 D. ausmache; ohne die zwei tausend Fuder Holz, die jährlich in den Stadt: Wäldern gehauen würden; sie bemerken zugleich, daß diese Ausgabe vor dem Jahr 1720 nur den dritten Theil dieser Summe gekostet habe. Ist sehr begreiflich!
Aus dieser Ursache machte hernach der Magistrat, im Jahr 1751 die Verordnung, daß dem Königl. Prätor künftig nicht mehr, als 3,000 Wällen und 160 Klafter Holz, jährlich, geliefert werden sollten.

(p. 116, Holz-Diebereien)
Holz und Wällen aber sonst, für seine Rechnung verkauft.
3. Auf einer Rhein-Insel hat Klinglin im Jahr 1746 ein hundert Klafter Holz und 70,000 Wällen abhauen lassen, und solche an zween Schiffer verkauft.
4. Drei Jahre hernach sind auf verschiedenen Inseln 556 Klafter Holz und 20,275 Wällen gehauen, und an die vorigen Schiffleute, zum Nußen des Prätors, verkauft worden; wie die Quittungen ausweisen.
5. Im Jahr 1751 hat er abermal für 36,000 Liv. überhaupt verkauft; davon ist die Quittung vorhanden.
6. Im nemlichen Jahr hat er am Landgraben abermal alles Holz, unter welchem die schönsten Aepfel: Birn: und Kirsch: Bäume waren, abhauen und verkaufen lassen. Es waren hundert mal tausend Wällen, ohne das grobe Holz.
7. Unbeschreiblich ist der Schaden, den das hohe Wild, welches der Prätor um der Jagd willen hegete, durch das Abnagen der obersten Zweige, an dem jungen Holz, in den Wäldern und Rhein-Inseln der Stadt angerichtet hat.
(p. 117) Ohne Zweifel sind meine Leser müde, dergleichen die Menschheit entehrende Handlungen eines Mannes anzuhören, der vermöge seiner großen Talente unaussprechlich viel Gutes hätte stiften können, so wie auch ich müde bin, mich noch länger mit dergleichen Erzählungen aufzuhalten, die für den Menschenfreund nicht anders als sehr kränkend seyn können. Ich werde also die noch übrigen Verbrechen, um deren willen Klinglin angeklagt wurde, nur noch summarisch berühren, und hernach den Ausgang des Processes erzählen.

(Klagepuncten des Freiherrn von Spon gegen den Prätor Klinglin.)
Freiherr von Spon, der im Jahr 1759 Königlicher Syndic in Straßburg wurde, in einem Memorial an den Magistrat, in welchem er mehr als zwanzig Klagpunkten gegen Klinglin anführt, die er, auf seine Kosten, vor jedem Richter mit Thatsachen zu beweisen verspricht, sagt unter anderm:
I. « Alle Prätoren im Elsaß haben die lezte Stimme in den Berathschlagungen, aber Klinglin hat, unter dem Vorwande, dem Magistrat Erläuterungen zu geben, das erste Wort an sich gezogen, und dadurch den Gliedern des Magistrats gleichsam die Zunge gebunden. »
2. «Alle Depeschen und Briefe an den (p. 118) Magistrat läßt der Prätor in sein Haus bringen, öffnet dieselbe und theilt dem Rath nur diejenigen mit, welche er will; andere hält er zurüke. – Noch mehr er verschikt ganze Päke mit Briefen und Beschlüssen mit seinem und der Stadt Insiegel, ohne daß der Magistrat ein Wort davon erfährt, – ja, er läßt sich die Protokolle nach Hause bringen, durchstreicht und vertilgt alle Urtheile und Befehle, die ihm nicht gefallen. »
3. « Klinglin hat alle Aemter der Stadt verkäuflich gemacht; er überläßt sie den lezt und Meistbietenden, ohne Rüksicht auf Alter und Verdienst; in seinem Kabinet werden alle Käufe gemacht. Spon berechnet: daß er aus diesem Handel, in 20 Jahren, wenigstens 1,500,000 Liv. gezogen habe. »
Die Klagepunkten vom dritten bis auf den dreizehnten, sind die nemlichen, die ich von Erbauung des Hotels, dem Tausch von Illkirch und Höhnheim, und von den verschiedenen Pachten schon angeführt habe; dann fährt er fort:
13. « Eine Rolle Louisd’or, die dem Prætor gegeben wird, bringt zuwegen, daß das Fleisch, welches aus Liebe zum allgemeinen Wohl, um 4 Den. im Preiß herabgesezt worden (p. 119) ist, nach acht Tagen wieder erhöhet wird; und jede andere Taxe auf Lebensmittel kann mit Geld erkauft werden. »
15. « Gold entscheidet bei dem Prætor über Leben und Tod. Criminal Processe werden sogleich aufgehoben, wenn eine verhältnißmäßige Summe Gelds bezahlt wird. »
Endlich behauptet Spon, «  daß Klinglin in 22 Jahren die Gemein: Kasse, und die Privat: Kassen der Bürger, um eine Summe zwischen sechs und sieben Millionen bestohlen habe. »
So sagte auch Herr Städtmeister Gail, in der Versammlung der acht Deputirten: « daß das ganze Vermögen des Prätors und seiner Familie nicht hinreichend wäre, den Schaden zu ersezen, den er gemeiner Stadt zugefügt habe. » – Siehe Conferenz: Protokoll Seite 92.

Fortsezung des Criminal-Prozesses gegen Klinglin
aus Holts Tagebuch.

Nachdem ich nun meinen Lesern über die Klagepunkten, die von Seiten gemeiner Stadt gegen den Prätor, Franz Joseph Klinglin, erhoben wurden, genugsame Erläuterung gegeben (p 120) habe, so muß ich nun auch von dem Ausgang dieses Prozesses, noch einiges melden. Von dem Processe selbst kann ich zwar keine Nachricht geben, dieser ist bis jezt noch ein Geheimnis, zu dem wir den Schlüssel nicht in Händen haben; aber aus dem, was hernach geschahe, konnte man doch leicht erkennen, daß alle diese Klagen der Stadt nur zu wahr und zu gegründet befung den worden seyen.
Der Consulent Moog und Capaun, der Einnehmer bei dem Accis, die alle beide den 22. Febr. in die Citadelle gesezt worden waren, wurden den 7. Merz für unschuldig erklärt, und auf freien Fuß gestellt; Daudet aber blieb gefangen. Dagegen wurde, wie ich schon oben erwähnt habe, der junge Prätor, Klinglin, den 20 Merz in Arrest gesezt, und auf Befehl des Hofs in der Citadelle, in einem besondern Hause scharf bewacht.
Um die nemliche Zeit wurde das bekannte Faktum von Paulus Bek, dem vormaligen Inspektor der Stadt-Gefälle, der im Jahr 1749 an das Halseisen gestellt, und nach Marseille auf die Galeere geschikt wurde, in der Stadt hauffig ausgebreitet, und begierig gelesen. Der regierende Ammeister ließ es einsammeln; schickte
(p. 121, Erleichterung der Gefangenschaft) ein Exemplar an den Hof mit dem Begehren, es durch des Henkers Hand verbrennen lassen zu dörfen; allein es erfolgte keine Antwort. Der Hof fand, daß diese Schrift, bei aller Parteilichkeit die darinnen herrschet, doch sehr viel Wahres enthalte.
Den 9. Mai reisete der Königliche Commissarius von Straßburg ab, um dem Hof von seinen Arbeiten Bericht zu erstatten.
Darauf kam ein Schreiben von dem Minister, welches dem Kommandanten der Citadelle erlaubte, die drei Gefangenen, Klinglin, Vater, und Sohn, nebst Daudet, täglich einmal auf dem Wall spazieren und frische Luft schöpfen zu lassen. Jedoch jeden besonders zu verschiedenen Zeiten, und unter Aufsicht eines Aide- Major, eines Serganten und gemeinen Soldaten, welche zugleich den Auftrag hatten, jede Unterredung mit andern Personen, wer diese auch seyn möchten, zu verhindern. Diese menschliche und sehr nöthige Erleichterung einer so langwierigen Gefangenschaft flößte der Familie Klinglin neue Hoffnung ein; schnell verbreitete sich das Gerüchte in der Stadt, Klinglin würde nächstens wieder im Rath erscheinen, und seine vorige Stelle antreten. Indessen strömte jeden Tag
(p. 122, Peinliche Anklage) eine so große Menge Menschen der Citadelle zu, um die Gefangenen zu sehen, daß der Kommandant sich genöthiget sahe, die Wache an den Thoren zu verstärken und niemand herein zu lassen.
Die Hoffnung der Klinglinschen Familie wurde inzwischen sehr getäuscht; denn am 19. Sept. kamen die Kommissarien des Parlaments von Grenoble, um den Prozeß der beeden Klingline förmlich einzuleiten; welche wegen ungerechten Gelderpressungen, Unterdrükurgen, Untreue und Misbrauch der Königlichen Gewalt angeklagt waren. Der gefangene Prätor nahm einen Advokaten, den Hrn. Rochebrune, Königl. Prokurator in der Citadelle, zu seinem Vertheidiger an, und den 7. Nov. nahm der peinliche Prozeß seinen Anfang. Nun wurden wieder eine Menge Zeugen vorgeladen. Alle Personen, welche einem oder dem andern von den beeden Klinglin Geld gegeben hatten, um Plaze zu bekommen, oder andere Vortheile zu erhalten, auch diejenigen durch welche sie das Geld über. schickt hatten, wurden verhört. Der Konsulent Moog, der Accis-Schreiber Capaun, und der ehemalige Pächter der Stadt, Ducre, waren die ersten Zeugen, die abgehört wurden. Da wir aber von diesen Verhören keine Urkunden in (p. 123 Angestellte Verhöre) Händen haben, als welche sich bei den Parlaments-Schriften zu Grenoble befinden, so kann auch ich hierüber keine weitere Auskunft geben. Klinglin und sein Vertheidiger gaben sich indessen alle Mühe, die Verbrechen, deren er beschuldiget wurde, auf den Magistrat zu wälzen; zu dem Ende forderten sie eine Menge Auszüge aus den Protokollen, die ihnen auch alle ausgeliefert wurden. Der peinliche Prozeß dauerte drei Monate, und endete sich den 6. Februar, 1753, mit dem Tod des Prätors, Franz Joseph Klinglin. Ueber die Art seines Todes schweigen die Urkunden ganz; sie sagen nur: daß Klinglin im Gefängnisse gestorben sei – ob natürlich oder gewaltsam? davon ist nichts zu finden. Der General-Advokat Holt, dessen Tagebuch bei dieser Erzählung zum Grunde liegt, sagt: « Sein Tod soll die Folge einer Krankheit gewesen seyn, die ihm sein peinlicher Prozeß zugezogen hat. » Die Volks-Sage, daß er im Gefängnis enthauptet, oder mit Gift hingerichtet worden sei, ist eine bloße Vermuthung des Publikums, die schlechterdings nicht bewiesen werden kann.
Den nemlichen Tag als Klinglin starb, reißte der neue Prätor Regemorte nach Paris ab;
(p. 124) Klingling Tod im Gefängnis) und den 17 dieses Monats kam Befehl vom Könige, daß der Leichnam Klinglins still, und ohne den geringsten Pomp, beerdiget werden, und dem Magistrat verboten seyn solle, dem Leichenzuge beizuwohnen. Dieses geschahe auch, und die Leiche wurde Morgens frühe ́in aller Stille nach dem Schloße zu Illkirch gebracht, und daselbst begraben. So endigte sich das Leben eines Mannes, der wie ein souverainer Fürst gelebt; Millionen verschwendete, und vor dessen Ungnade, sowohl der Magistrat, als die Bürgerschaft zitterte!

Merkt euch dieß, ihr Volks-Betrüger, ihr National-Diebe, in Frankreich; die ihr nicht das allgemeine Wohl, sondern nur euer persönliches Interesse suchet, und auf eine himmelschreiende Weise das Vermögen, die freiwilligen Opfer und den Schweiß der Bürger euch zueignet, indem ihr den Schaz einer großen und großmüthigen Nation ganz unerhört verschwendet. O! auch ihr und ihr noch tausendmal mehr als Klinglin, werdet ein Ende nehmen mit Schrecken! Eure Namen werden gebrandmarkt in den Annalen Frankreichs zu lesen seyn!

Den 8. Mai begehrte die Frau des Städtmeisters Klinglin, welche sehr krank und dem
(p. 125 Rührender Auftritt) Tode nahe war, ihren Mann noch einmal vor ihrem Ende zu sehen. Der junge Klinglin, der selbst das dreitägige Fieber hatte, erhielt Erlaubnis, unter Begleitung zu ihr zu gehen. Der Abschied beider Eheleute, und der Seegen den beede Aeltern auf ihren einzigen neunjährigen Sohn legten, war äußerst rührend, und kostete selbst die Umstehenden häufige Thränen. Zehn Tage hernach, den 18. Mai, wurde Klinglin und Daudet, von 12 Reitern begleitet, nach Grenoble abgeführt, wo ihr Prozeß entschieden werden sollte; und den 21. dieses starb die Frau Klinglin, eine geborne von Rebte, aus lauter Gram und Kummer.
Der Prozeß in Grenoble dauerte bis auf den ersten September; an diesem Tage wurde Daudet daselbst frei gesprochen; Klinglin hingegen kam als Staats-Gefangener, und zwar, wie man sagte, Schulden halber, auf das veste Schloß Pierre-en-cise, in der Gegend bei Lion, wo er nach einiger Zeit starb. So lag die Hand Gottes damals schwer auf dieser Familie!
Nun gieng ein neuer Lärmen an; die Familie Klinglin vertheidigte sich, und den verstorbenen Prätor, und streuete eine weitläufige Drukschrift in ganz Frankreich und Teutschland
(p. 126, Gegenklage der Familie Klinglin) aus, in welcher der Magistrat aller der Verbrechen beschuldigt wird, die dieser dem Prätor und seinem Sohn zur Last legte.* (* Diese Drukschrift ist noch in vielen Händen, und auf dem Stadtarchiv sind auch noch zwei Exemplare, mit Papier durchschossen, und mit beantwortenden Noten angefüllt, zu finden.) Um sich dagegen zu vertheidigen, schrieb der Magistrat ein Memorial unter dem Titel: Mémoire pour le Magistrat de la Ville de Strasbourg, es enthält 148 Blätter in Folio. Nebst dem, daß der Magistrat die Klinglinschen Beschuldigungen aus den Original Schriften widerlegte, so entwickelte er auch zugleich die gerechten Forderungen, welche gemeine Stadt an die Klinglinsche Verlassenschaft zu suchen sich berechtiget glaubte. Diese Forderungen sind der einzige Gegenstand eines kürzern Memorials an den König, welches aus dem größern wörtlich gezogen ist; der König schickte es an das Parlament zu Grenoble, und hier folgt ein summarischer Auszug aus demselben.

(p. 127 Antwort u. Forderungen der Stadt)

Forderungen
wovon in dem Criminal-Prozeß, der vor dem Parlament zu Grenoble instruirt wurde, genugsame Proben liegen, und die der Magistrat von Straßburg an die Klinglinsche Familie macht, sind folgende:
I. Forderung. 12,000 Liv. die der Prätor von den Pächtern des Unschlitt-Magazins, bei Einführung dieser Pacht, im Jahr 1742 gezogen hat. – 12,000 Liv.
(Mém. pour le M. Fol. 14-26. Mém. an den König. Fol. 6-9.)
II. 75,000 Liv. die der Prätor zu verschiedenen malen von den Holz-Lieferanten bezogen. – 75,000 Liv.
(Fol. 62-66. Fol. 23-27.)
III. 24,400 Liv. die er von dem Unternehmer des Weinpachts erhielt – 24.400 Liv.
(Fol. 67-70. Fol. 27-30)
IV. 24,000 Liv. für die Entschädigung, welche Klinglin eigenmächtig aus der Stadt-Kasse genommen, und dem Achträdermüller gegeben, wovon die Hälfte ihm wieder zugeflossen. – 24,000 Liv.
(Fol. 71-74. Fol. 31-33) – (p. 128)
V. Für den Schaden, den er der Stadt durch die General-Pacht verursachte – 185,854 Liv. 12 S. 3 Den.
(Fol. 75, 96. Fol. 33-45.)
VI. 31,800 Liv. für die vielen Gratifikationnen oder sogenannte Erkenntlichkeiten, die sich der Prätor bei dem Verkauf eines jeden Hauses oder Gartens hat bezahlen lassen, die in dem Jahr 1749 veräußert worden sind; deren ganzer Kaufpreiß 77,820 Liv. betrug – 31,800 Liv.
(Fol. 95-96. Fol. 45-46.)
VII. Als Vergütung des Schadens, den die Stadt durch die, in den Jahren 1744, 1748, und 1750, von dem Prätor gemachten Frucht käufen erlitten hat. – 93,609 Liv. 19 S. 10 D.
(Fol. 56, 59. Fol. 19, 22.)
VIII. Zu den Reisen des Prätors nach Paris, in den Jahren 1748 und 1750, gab ihm die Stadt jedesmal 300 Louisd’or, diese wären sicher hinreichend gewesen, die Reisekosten zu bestreiten; nichts destoweniger nahm er von den Agenten der Stadt in Paris noch 7104 Liv. auf. Diese fordert die Stadt zurück.
(Fol. 96. Fol. 46.)
IX. Für die 269 Säke Salz, die er sich in Zeit von 15 Jahren, außer seiner jährlichen (p. 129) Kompetenz, von, 3 Säcken, hat ausliefern lasen – 7,794 Lív. 11 S. 4 D.
(Fol. 97. Fol. 47.)
X. Die unmäßige Menge Holzes und Wällen ungerechnet, die er zum Gebrauch seines Haußes erhielt, fordert die Stadt nur für das jenige eine Vergütung, was sie nach Illkirch, zum Behuf der Wäscherei, zu Garten-Kübeln, zur Hunds-Bekerei, und in des Prætors Hunds. Stall geliefert hat; es sind 55,250. Wällen und 3,773 Klafter Holz; dieß thut nach dem mäßigsten Anschlag – 28,068 Liv. 10 S.
(Fol. 97, 98. Fol. 47.)
XI. 2,278 Liv. 19 S. 4 D. für das Holz und Wällen, die er sich, über alle schon gemeldte Lieferungen, als Präsident der Forst- und Fünfzehn- Kammer in Geld bezahlen ließ – 2,278 Liv.19 S.4 D.
(Fol. 98. Fol. 47.)
XII. 10,600 Liv. 5 S. die er aus dem Verkauf des Holzes und der Wällen gezogen hat, die er in dem Kanton Kindau und Wörtel fällen ließ – 10,600 Liv. 5 S.
(Fol. 99. Fol. 48.)
XIII. Als siebenzehnjährigen Zinß, für 13 Aecker Gemeingüter, die der Prätor zu Errichtung eines Entenfanges, für einen jährlichen (p. 130) Zinß von 12 S. vom Aker, in Lehnung nahm, den Zinß aber niemals abtrug,136 Liv.
(Fol. 100, Fol. 48.)
XIV. Nach den Aussagen der Arbeitsleute, belauft sich der Arbeitslohn, der für des Prätors Arbeiten aus der Stadt-Kasse ist bezahlt worden, die Baumaterialien und andere Deklarationen nicht mitgerechnet, auf 38,058 Liv. 18 S. 4 D.
(Fol. 100. Fol 50.)
Die Summe dieser vierzehn Punkten beträgt zusammen 540,705 Liv. 18 S. 1 D.

Zustand der Stadt-Kasse bei dem Anfang, und am Ende der Regierung Klinglins.

Im Jahr 1725 als Klinglin die Regierung antrat, befanden sich in der Stadt-Kasse 100,000 Liv. und die Schulden betrugen 1,400,000 Liv. Von dieser Zeit an, und besonders seit der verderblichen Ferme, im Jahr 1746, würden für 300,000 Liv. unbewegliche Güter veräußert.
Zur Zeit der Gefangenschaft des Prätors, im Jahr 1752, war die Stadt-Kasse gänzlich erschöpft, und die Schulden überstiegen die Su me von 2 Millionen und 800 mal tausend Liv. rechnet man die 100,000 Liv. die Anfangs in der Kasse waren; die 300,000 Liv. für verkaufte (p. 131) Stadt-Güter, und die 1,400,000 Liv. neuer Schulden zusammen, so entstehet ein wirklicher Verlust für die Gemeine Kasse, von einer Million und achtmal hundert tausend Liv. welche sie während der Regierung des Prätors Klinglin erlitten hat.
Fol. 103. Fol. 50.
Für eine Stadt wie Straßburg, ist dieser Verlust allerdings sehr groß: aber gegen den Diebereien die jezt in Frankreich begangen werden, wo man die gestohlenen Millionen, nach der gemeinen Meinung, mit hunderten zählen muß, ist es freilich eine Kleinigkeit. O, Tag der Verantwortung!

Fortgang und Ende des Processes mit der Klinglinschen Familie.

Der Proceß mit Klinglins Erben wurde vor dem Parlament zu Grenoble mit großem Eifer fortgesezt. Als sich aber immer mehrere Schuldner zeigten, die auf die Verlassenschaft des verstorbenen Prätors Anspruch machten, und es nun jedem einleuchtete, wie arm dieser reiche Mann gestorben sei: so that der Magistrat, im Jahr 1754, auf jene Forderungen Verzicht, damit die Stadt den Privat-Schuldnern nicht im Wege (p. 132) stünde. Dagegen aber wurde die Wiederaufhebung des Tauschs der beiden Dörfer, Illkirch und Grafenstaden gegen Hönheim, mit desto größerm Nachdruck betrieben, und wie ich oben schon gesagt habe, im Jahr 1765 erhalten; wodurch dann auch dieser langwierige Proceß sein Ende erreichte.

Geschichte des bekannten Paulus Bek, Verwalters der öffentlichen Einkünfte.

Da ich den Faden der Klinglinschen Geschichte nicht wohl abbrechen konnte, so muß ich jezt noch die Begebenheiten und Schiksale eines Mannes nachholen, der mit dem Prätor Klinglin in der genauesten Verbindung stand. Es ist der berüchtigte Paulus Bek, der zuerst ein Werkzeug der Ungerechtigkeit des Prätors war, und hernach ein Opfer feines Zorns und seiner Ungnade worden ist. Ich könnte zwar dieser Mühe enthoben seyn, da dieser Mann sein Leben und seine Schiksale in seinem bekannten Faktum weitläufig beschrieben hat; da aber dieses Buch nicht mehr häufig zu finden ist, so will ich hier das Merke würdigste davon ausheben und meinen Lesern mittheilen.

Er war von Straßburg gebürtig, hatte sich (p. 133) aber viele Jahre in Holland aufgehalten, wo er sich durch einen kleinen Handel 2000 holländische Gulden erwarb. Im Haag verheurathete er sich, und kam hernach im Jahr 1738 wieder nach Straßburg. Hier wurde er Oberaufseher einer Lotterie, zur Erbauung des Zucht- und Arbeithauses, zu welcher er den Plan, wie er sagt, selbst entworfen hatte. Dieses Amt verwaltete er sieben Jahre; er rühmt seine Treue und Eifer den er bei diesem Geschäfte bewiesen habe, und macht von den betrügerischen Künsten die der Prætor, ein gewisser Kien und andere seiner Kollegen angewendet hätten, um das große Loos sich selbst, oder ihren Freunden zuzuwenden, eine solche Schilderung, die jedem, der nicht getauscht und betrogen seyn will, die Lust, irgend in seine Lotterie, zu sezen, auf immer benehmen sollte; wer klug ist, thut es auch nicht; man weiß ja zur Genüge, wie es überhaupt bei dergleichen Geschäften zugeht. Auch ohne Betrug ist ja schon der Zwek einer jeden Lotterie großer Gewinn für die Unternehmer, der von den Einlagen zum Voraus abgezogen wird. Daß man hie und da einen oder etliche gewinnen läßt, ist nur eine Lokspeise für Tausende. Und gleichwohl ist die Lotteriesucht bei vielen Personen, (p. 134) besonders von der ärmern Klasse, noch so groß, daß schon viele dadurch in den äußersten Mangel gerathen sind. Geschicklichkeit Fleiß und Treue sind weit sicherere und ehrenvollere Mittel etwas zu erwerben, als der größte Gewinn aus einer Lotterie.
Indessen zweifle ich sehr, ob Paulus Bek es um ein Haar besser als seine Kollegen gemacht habe. Er erwarb sich in den zehn Jahren seines hiesigen Aufenthalts ein Vermögen von sechs mal hundert tausend Livres, und trieb noch darzu einen großen Staat; er war der Liebling und Busenfreund des Prätors; dieser machte ihn zum Ober-Verwalter seiner Güter; beförderte ihn zu den einträglichsten Aemtern der Stadt, zog ihn mit in die Verpachtung der Stadt-Einkünfte, und bediente sich seiner bei allen den Geschäften, deren schon oben in den Proceß-Akten gedacht worden ist. Alles dieses macht seine gerühmte Redlichkeit sehr verdächtig. Paulus Bek hatte sich, wie es scheint, durch schlechte Mittel in die Höhe geschwungen, und durch eben so schlechte Mittel wurde er gestürzt; seiner Ehre und seines Vermögens beraubt, und ist dieß nicht immer die natürliche Folge der Gemeinschaft mit den Bösen? In einem der allerältesten Bücher (p. 135), das aber in unsern Tagen von vielen Menschen geringe geachtet wird, weil sie seinen Geist nicht kennen, stehet die schöne und ewig wahre Sittenlehre: Thue nichts Böses, so wieders fähret dir nichts Böses; halte dich vom Unrecht, so trift dich nicht Unglück; säe nicht sauf den Aker der Ungerechtigkeit, so wirst du ihn nicht erndten siebenfältig!
Diese ganze Geschichte ist nichts anders als ein Gewebe von Niederträchtigkeit und Bosheit, welches ich nicht gern entwickeln möchte, und auch, weil in den Akten sehr wenig davon vorkommt, nicht entwikeln könnte. Von seinen wirklichen oder vorgeblichen Feinden erzählt er viele Anekdoten, die alle wahr seyn können, aber sie sind nicht genug bewiesen; er schildert sie überall mit den schwärzesten Farben ab; sich selbst aber möchte er gerne weis brennen; wenn nur nicht so viele Thatsachen gegen ihn zeugeten; aber er war der niederträchtigste Schmeichler des Prätors; er half ihm alle Ungerechtigkeiten durchsezen, und ist daher in meinen Augen ein, für gemeiner Stadt Wohl, eben so schädlicher Mensch, als jener.
Indessen so sehr Paulus Bek, auf dieser Seite betrachtet, die erlittene Schmach und Strafe, (p. 136) an gemeiner Stadt verdient haben mag, so ungerecht, boshaft und grausam ist gleichwohl die Art, wie man mit ihm verfahren ist. Leute, die noch mehr Böses gestiftet hatten, als er; Männer, die entweder seine Spießgesellen waren, oder ihn zum Werkzeug ihrer Betrügereien gebraucht hatten, bereiteten ihm nun selbst eine Grube, in welche sie ihn mit List und mit Gewalt hinein zu stürzen suchten. Die Beweggründe, dieses Vorhaben auszuführen, waren eben so schändlich als die That selbst. Theils gelüstete sie nach seinen Reichthümern und einträglichen Aemtern; theils fürchteten sie sich vor ihm, weil er ein verschlagener Kopf war, der alle, ihre geheimsten Ränke und Diebereien kannte; und die Mittel deren sie sich bedienten waren eben so verwerflich als boshaft; verstellte Freundschaft lokte ihn ins Nez; Verleumdung bereitete ihm die Falle; erdichtete Verbrechen mußten ihnen Stoff zur Anklage geben, und das übereilte Urtheil selbst wurde von den bestochenen und bedrohten Richtern erzwungen. Die Geschichte, so wie sie Paulus Bek in seinem Faktum selber erzählt, wird das, was ich bisher gesagt habe, beweisen.
An der Gnade des Prätors war dem Paulus (p. 137) Bek, wie er selbst bekennet, alles gelegen; diese zu erlangen war sein einziges Bestreben. Klinglin sezte auch sein ganzes Vertrauen auf ihn; seine geheimsten Projekte, und seinen ganzen Briefwechsel entdekte er ihm. Im Jahr 1744 machte er ihn zum Schöffen und zu gleicher Zeit zum Oberaufseher über das Zucht: und Arbeithaus. Im folgenden Jahr gab er ihm die Aufsicht seiner eigenen Güter und über die Baumaterialien der Stadt, und im Jahre 1747 ernannte er ihn zum Obereinnehmer des Ohmgelds. Nebst diesen Aemtern hatte er auch an der Generalpacht sowohl, als an der Verpachtung der vier Kanntinen, oder Weinschenken der Stadt, einen gewissen Antheil. In Verwaltung dieser Aemter that er alles, was ser zum Vortheil des Prätors und zum Nuzen der Pächter thun konnte. Er rühmt, daß das Projekt zum Verkauf der Mühlen von ihm erfunden sey; ingleichem der Vorschlag, die Häußer, Läden und Gärten, welche gemeiner Stadt gehören, zu verkaufen, um einen Theil der Schulden davon bezahlen zu können; welcher Vorschlag im Jahr 1749 ausgeführt worden ist, und dem Prätor 34,800 Liv. eingetragen hat, obwohl keine Schulden (p. 138) bezahlt worden sind. Bek steigerte auch das Ohmgeld der Wirthe und Biersieder; auf die Kaffeehaußer legte er eine jährliche Abgabe von 100 Liv. Seine nüzlichste Erfindung aber ist ohnstreitig der Plan, zu Säuberung der Straßen und Gassen der Stadt. Dieses Geschäfte kostete vorher jährlich 1800 Liv. Nach seinem Vorschlag wurde nun der Horb auf 9 Jahre verpachtet; der Pächter übernahm das Geschäfte umsonst, und bezahlte noch jährlich 400 Liv., und gleichwohl bekam der Prätor auch noch eine Erkenntlichkeit von 9,600 Liv.
Dieses ist das Fürnehmste was Paulus Bek in dem ersten Kapitel seines Buchs von seinen Verrichtungen erzählt; hernach zeigt er die Ursachen an, warum dieser und jener ihm feind geworden seye; weil ich aber in den Akten nichts davon aufgezeichnet fand, so übergehe ich es mit Stillschweigen, um nicht allzuweitläufig zu werden.
Im zweiten Kapitel entwikelt, er die Ursachen des Hasses, den der junge Prætor, wie er ihn nennt, auf ihn geworfen, habe, und desselben Absicht ihn aufhenken zu lassen. Paulus Bek schildert den Sohn des Prätors als einen überaus hochmüthigen, wollüstigen und, geldgierigen Menschen von 24 Jahren. Als nun der (p. 139) Prätor im Jahr 1746 krank wurde, und der Sohn das Prätorat verwaltete, und eben damals der Plan wegen der Verpachtung des Brennholzes, mit dem Juden Blien zur Reife kam, wofür, wie es Bek erzählt, der Prätor 50,000 der Herr von Wormser 10,000 und der junge Klinglin nur 7,200. Liv. zur Erkenntlichkeit bekam, so war dieser höchst unzufrieden, gab dem Bek die Schuld, daß er so wenig bekommen habe; ein andermal sagt Bek, habe er ihn an Verschwendung der Früchte vom Stadtspeicher verhindert. Diese und ähnliche Zufälle giebt er als die Ursache des Hasses an, um deren willen der junge Klinglin ihm drohete ihn aufhenken zu lassen.
Darauf erzählt Bek noch allerhand böse Streiche von dem alten und jungen Klinglin, von denen ich aber nicht weiß, in wie weit sie gegründet oder falsch sind. Die Geschichte des Jesuiten Pater Brenni, der des Prätors Beichtvater war, nimmt in diesem Kapitel gleichfalls ihren Anfang, der sich nicht nur durch seine Jesuitischen Schlangengänge, mit welchen er den Paulus Bek ins Verderben stürzte, bekannt gemacht hat, sondern auch durch seine Bemühungen, die Katholischen Bürger gegen die Protestanten (p. 140) aufzuhetzen; ihnen das Stift St. Thomas zu entreissen, und den Handel, der fast ganz in den Händen der Protestanten ist, zu ruiniren; zu welchem Ende er den Prätor vermochte, den Minister zu bewegen, daß auf den Tabak, von dem bis auf das Jahr 1750 nur zehn Sols vom Centner bezahlt wurde, eine Auflage von fünfzig Thalern gelegt werden sollte; welches auch, zum großen Schaden der Stadt geschahe, aber jum Gluk nicht gar lange dauerte.
Im dritten Kapitel erzählt Paulus Bek sehr weitläufig, durch was für Kunstgriffe der Pater Brenni den Prätor, ja sogar seine eigene Gattin, in das Komplot seiner Feinde gezogen habe; wie er bis auf die lezte Stunde seiner Gefangennehmung, unter den heiligsten Freundschafts-Versicherungen, alle Geheimnisse aus ihm geloket, selbe verrätherischer Weise ausgebreitet, und wie er mit Klinglin, Sohn, Daudet, Städel, Friederici, Kien, Diebold und noch andern seinen Feinden, an seinem Verderben gearbeitet habe.
Im vierten erzählt er seine verrätherische Verhaftnehmung; die gesezwidrige Plünderung seines Haußes, Beraubung seiner Güter, und endlich (p. 141) seine Verurtheilung und Bestrafung ohne alle gerichtliche Form.
Da seine Feinde kein öffentliches Verbrechen auf den Paulus Bek bringen konnten, an dem sie nicht selbst mit Schuld gehabt hätten, so suchten sie ihn aus der Stadt zu loken, um ihn stillschweigend aus dem Wege zu raumen; da er sich hiezu nicht bewegen ließ, legte man ihm andere Fallstrike, welche alle dahin abzielten, ihn einer persönlichen Untreue beschuldigen zu können. Einmal sagte der Prätor selbst: « mein lieber Bek, es würde nicht schwer seyn, den vierten Theil der Stadt-Einkünfte zu unterschlagen, und den Magistrat zu bereden, daß ihr an der General-Pacht verlieret; dann wollte ich eine Verringerung von 48,000 Liv. zuwege bringen. » Ein andermal that ihm Diebold, Amtmann von Barr, einen ähnlichen Vorschlag. Bek zeigte beiden die Unmöglichkeit, und entgieng der Gefahr. Nach und nach suchten sie ihm, unter mancherlei Vorwand alles baare Geld aus den Händen zu reissen, welches ihnen auch gelang.
Endlich, stellte man eine leere Kiste, in welche die eingehenden Pachtgelder gelegt werden sollten, in sein Hauß; den 8 März kam der eben (p. 142) genannte Diebold und sagte, daß der Prætor befohlen habe, Bek möchte noch zwei Schlüssel zu dieser Kiste machen lassen. Kaum waren diese fertig, so gieng der nemliche Diebold zu dem Fiskal und klagte den Paulus Bek an, daß, er falsche Schlüssel habe machen lassen. Bek wurde den andern Morgen, als am 10. März zu dem Prätor berufen. In dem Augenblik als er ankam, wurde ihm sein Degen, Schlüssel, Schriften und Wechselbriefe abgenommen, er selbst in Ketten und Bande geschlossen, und in das Gefängnis geführt, das Hauß aber rein. ausgeplündert. Paulus Bek hatte also das nemliche Schiksal, das die Großveziere der türkischen Sultane so oft erfahren,
Ehe der Proces zu Ende gieng, ließ Klinglin die General-Advokaten und die Rathsherren größtentheils zu sich berufen, und schärfte es ihnen so nachdrüklich ein, daß sie den Bek sollten henken lassen, als ob das Heil des ganzen Staats daran gelegen wäre. In Hoffnung daß die Rathsherren unfehlbar gehorchen würden, reißte der Prätor auf Barr.
Auf den 19. März, als dem Namensfeste des Prætors, sollte die Exekution vor sich gehen. Bei dem ganzen Proceß wurde keine gerichtliche (p. 143) Form beobachtet; man erlaubte dem Gefangenen nicht einmal einen Advokaten. Anklage und Urtheil geschahe an dem nemlichen Morgen. Um 8 Uhr versammelte sich der Rath, und um halb ein Uhr sprachen 30 Rathsherren, nach dem Befehl des Prätors, das Todes-Urtheil aus. Aber zwei vom Rath, Cons und Hannong zeigten sich bei dieser Gelegenheit als würdige Männer. Sie standen auf und sagten : « Wollt ihr Herren des großen Raths also verfahren, und auf euerm Vorsaz beharren, so wollen wir unerschroken vor der ganzen Welt sagen, daß ihr ungerechte und bestochene Richter seyd; und daß ihr dieses Urtheil nicht nach den Gesezen, sondern nach euren unordentlichen und boshaften Leidenschaften abgefaßt habt. »
Diese muthvolle Erklärung wirkte wie ein Elekter Schlag. Die erschrokenen Rathherren nahmen das Todes-Urtheil auf der Stelle zurük, und faßten bloß mündlich einen Schluß; nach welchem Paulus Bek, von 2 bis 3 Uhr an das Halseisen gestellt, gebrandmarkt, und auf die Galeeren geschikt werden sollte. Dieses Urtheil wurde auch alsobald an ihm vollzogen; er wurde auch nach Marseille abgeführt; kam aber nicht auf die Galeeren, sondern in den Spital (p. 144), bis seine Wunden gänzlich geheilt, und seine zerrüttete Gesundheit wieder hergestellt würde. Unterdessen fand er aber Gelegenheit zu entfliehen, kam wieder nach Kehl; fuhr in einem kleinen Weidling in einen alten Priesters Rok eingehüllt, den Rhein hinunter bis auf Mainz. Und ob ihn gleich der Prätor allenthalben verfolgen ließ, so entrann er doch allen seinen Nachstellungen; kam nach Holland, wo er sein Faktum heraus gab, welches weit und breit bekannt wurde. Endlich fand er bei dem König in Preußen eine sichere Freistätte. Der König ernannte ihn zum Kommerz-Rath, und begehrte, daß sein Proceß nochmals untersucht werden sollte, welches aber, ob es gleich oft verlangt wurde, nicht geschahe, weil man sich vor den Folgen allzu sehr fürchtete. Um sich dem Könige von Preußen gefällig zu erweisen, gab man ihm im Jahr 1765 einigermaßen seine Ehre wieder ; jedoch mit dem Vorbehalt, daß er Frankreichs Boden nicht mehr betreten follte. Paulus Bek war aber damit nicht zufrieden; noch im Jahr 1773 gab er zu Hamburg eine Schrift heraus, in welcher er das widerrechtliche Betragen des Magistrats von Straßburg bei seinem Proceß der Welt vor Augen legte; weil er aber bald hernach starb, so blieb diese Sache auf sich beruhen.


Les Maisons de Strasbourg sont présentées à l’aide de Word Press.